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  "topic_slug": "abmahnung-arbeitsrecht",
  "title": "Abmahnung im Arbeitsrecht – Voraussetzungen, Funktionen und Formalien",
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  "short_answer": "Die Abmahnung ist eine Rüge des Arbeitgebers, mit der er ein konkretes vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers beanstandet und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung androht. Sie ist gesetzlich nicht eigenständig geregelt, sondern in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelt worden; rechtliche Anknüpfungspunkte sind unter anderem § 314 Absatz 2 BGB und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des § 1 Absatz 2 KSchG. Nach der Rechtsprechung muss eine Abmahnung das beanstandete Verhalten konkret beschreiben (Rüge- und Dokumentationsfunktion) und unmissverständlich Konsequenzen für den Wiederholungsfall androhen (Warnfunktion) (BAG, 19.07.2012 – 2 AZR 782/11). Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich eine vorherige Abmahnung erforderlich. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor; aus Beweisgründen wird die Schriftform verwendet.",
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  "recommended_citation": "Nexvyra (https://nexvyra.de/fakten/abmahnung-arbeitsrecht.html), Stand 2026-06-08, Topic „Abmahnung im Arbeitsrecht – Voraussetzungen, Funktionen und Formalien\".",
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