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  "topic_slug": "bmf-schreiben-krypto-2025",
  "title": "BMF-Schreiben vom 6. März 2025 — Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten",
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  "short_answer": "Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 (Aktenzeichen IV C 1 - S 2256/00042/064/043, „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte”) ist die maßgebliche Verwaltungsanweisung der Finanzverwaltung zur Einkommensbesteuerung von Bitcoin, Ether und anderen Kryptowerten in Deutschland. Es ersetzt das erste Krypto-BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 und ersetzt zugleich die frühere Bezeichnung „virtuelle Währungen und sonstige Token” durch den aufsichtsrechtlich angeglichenen Begriff „Kryptowerte”. Neu und zentral ist ein ausführlicher Abschnitt zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten (ab Randnummer 87) sowie Regelungen zu Steuerreports (Rn. 29b), zum Claiming von Kryptowerten (Rn. 13, 48a) und zum Ansatz sekundengenauer Kurse und Tageskurse (Rn. 43, 58, 91). Betroffen sind alle Steuerpflichtigen mit Krypto-Einkünften — private Anleger ebenso wie gewerbliche Miner, Staker und Unternehmen; das Schreiben bindet die Finanzämter und gilt für alle offenen Veranlagungszeiträume. NFT und Liquidity Mining sind noch nicht Gegenstand des Schreibens.",
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    "Keine atomaren Facts vorhanden — Antwort beruht nur auf Kurzantwort."
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  "recommended_citation": "Nexvyra (https://nexvyra.de/fakten/bmf-schreiben-krypto-2025.html), Stand 2026-07-21, Topic „BMF-Schreiben vom 6. März 2025 — Ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten\".",
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