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  "topic_slug": "dsgvo-einwilligung-art-7",
  "title": "Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7 DSGVO) – Nachweispflicht, Widerruf, Koppelungsverbot",
  "topic_url": "https://nexvyra.de/fakten/dsgvo-einwilligung-art-7.html",
  "topic_json": "https://nexvyra.de/fakten/dsgvo-einwilligung-art-7.json",
  "short_answer": "Art. 7 DSGVO regelt nicht, *was* eine Einwilligung ist – das steht in Art. 4 Nr. 11 DSGVO –, sondern unter welchen Bedingungen sie wirksam ist. Vier Absätze: Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass eingewilligt wurde (Abs. 1). Steht die Einwilligung in einer Erklärung, die noch andere Sachverhalte betrifft, muss das Ersuchen in verständlicher und leicht zugänglicher Form, in klarer und einfacher Sprache und von den anderen Sachverhalten klar unterscheidbar erfolgen (Abs. 2). Die betroffene Person kann jederzeit widerrufen, der Widerruf wirkt nur für die Zukunft und muss so einfach sein wie die Erteilung (Abs. 3). Und bei der Freiwilligkeit ist in größtmöglichem Umfang zu berücksichtigen, ob die Erfüllung eines Vertrags von einer Einwilligung in nicht erforderliche Verarbeitungen abhängig gemacht wird – das sogenannte Koppelungsverbot (Abs. 4).",
  "key_facts": [
    {
      "label": "Norm",
      "value": "Art. 7 DSGVO „Bedingungen für die Einwilligung“, Erwägungsgründe 32, 42, 43, 171",
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      "value": "Der Verantwortliche muss nachweisen können, dass die betroffene Person eingewilligt hat; ergänzend gilt die Rechenschaftspflicht des Art. 5 Abs. 2 DSGVO",
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      "value": "Bei der Freiwilligkeit ist in größtmöglichem Umfang zu berücksichtigen, ob die Erfüllung eines Vertrags von einer für diese Erfüllung nicht erforderlichen Einwilligung abhängt",
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      "value": "Art. 7 DSGVO „Bedingungen für die Einwilligung“, Erwägungsgründe 32, 42, 43, 171",
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  "recommended_citation": "Nexvyra (https://nexvyra.de/fakten/dsgvo-einwilligung-art-7.html), Stand 2026-08-29, Topic „Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7 DSGVO) – Nachweispflicht, Widerruf, Koppelungsverbot\".",
  "license": "CC-BY-4.0",
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