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  "topic_slug": "fremdvergleich-1-astg-konzerndarlehen",
  "title": "Fremdvergleich bei konzerninternen Darlehen (§ 1 Abs. 1 AStG) – Besicherung, Risikokompensation, ex-ante-Perspektive und Verhältnis zur vGA",
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  "short_answer": "Ob ein grenzüberschreitendes Konzerndarlehen dem Fremdvergleichsgrundsatz des § 1 Abs. 1 AStG entspricht, entscheidet sich nach der Rechtsprechung des I. Senats des Bundesfinanzhofs nicht an einem einzelnen Merkmal, sondern in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls. Die fehlende Besicherung gehört dabei zu den „Bedingungen\" im Sinne des § 1 Abs. 1 AStG, führt aber für sich genommen noch nicht zur Fremdunüblichkeit: Maßgeblich ist, ob es für die konkrete Finanzierung einen Markt gibt, auf dem ein fremder Dritter – nicht notwendig eine Bank – das Darlehen unter denselben Bedingungen ausgereicht hätte, gegebenenfalls gegen einen Zinszuschlag als Risikokompensation. Beurteilungszeitpunkt ist die ex-ante-Perspektive bei Abschluss des Geschäfts (§ 1 Abs. 3 Satz 4 AStG). Liegt das Darlehen im Ausland, ist der dort übliche und rechtlich mögliche Besicherungsstandard zu ermitteln, nicht der deutsche (BFH, Urteil vom 06.05.2026 – I R 29/22). Gegenüber anderen Korrekturnormen – insbesondere der verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG – ist § 1 Abs. 1 AStG seit dem Veranlagungszeitraum 2008 subsidiär und greift nur, soweit er weiter reicht.",
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  "recommended_citation": "Nexvyra (https://nexvyra.de/fakten/fremdvergleich-1-astg-konzerndarlehen.html), Stand 2026-08-27, Topic „Fremdvergleich bei konzerninternen Darlehen (§ 1 Abs. 1 AStG) – Besicherung, Risikokompensation, ex-ante-Perspektive und Verhältnis zur vGA\".",
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