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  "topic_slug": "ist-besteuerung-20-ustg",
  "title": "Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) – die vier Zugangswege, Antrag und Gestattung, Grenzen bei freiwilliger Buchführung",
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  "short_answer": "Im Regelfall berechnet ein Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung, § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG): Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde – unabhängig davon, ob der Kunde bezahlt hat (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). § 20 UStG lässt davon eine Ausnahme zu: Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird (Ist-Besteuerung); die Steuer entsteht dann erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG). Vier Personengruppen kommen in Betracht: Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von nicht mehr als 800.000 Euro im Vorjahr (Satz 1 Nr. 1), von der Buchführungspflicht nach § 148 AO befreite Unternehmer (Nr. 2), Angehörige freier Berufe im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Nr. 3) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 4). Der BFH hat mit Urteil vom 16.04.2026 – V R 16/24 entschieden, dass Nr. 3 nicht beansprucht werden kann, wenn der Freiberufler seinen Gewinn freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) ermittelt; die bloße Erfassung offener Kundenforderungen über ein OPOS-Programm ist dagegen unschädlich.",
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  "recommended_citation": "Nexvyra (https://nexvyra.de/fakten/ist-besteuerung-20-ustg.html), Stand 2026-08-31, Topic „Ist-Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) – die vier Zugangswege, Antrag und Gestattung, Grenzen bei freiwilliger Buchführung\".",
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