{
  "topic_slug": "kaffeefahrt-wanderlager-56a-gewo",
  "title": "Kaffeefahrt und Wanderlager (§ 56a GewO) – Anzeige vier Wochen vorher, Vertriebsverbote seit 28.05.2022, Widerrufsrecht nach § 312b Abs. 1 Nr. 4 BGB",
  "topic_url": "https://nexvyra.de/fakten/kaffeefahrt-wanderlager-56a-gewo.html",
  "topic_json": "https://nexvyra.de/fakten/kaffeefahrt-wanderlager-56a-gewo.json",
  "short_answer": "Die „Kaffeefahrt\" ist rechtlich eine Verkaufsveranstaltung im Reisegewerbe, kein Reisevertrag. Sie fällt unter den Begriff des Wanderlagers in § 56a Abs. 1 GewO: Wer außerhalb seiner Niederlassung und außerhalb von Messe, Ausstellung oder Markt von einer festen Verkaufsstätte aus Waren feilhält oder Leistungen anbietet, veranstaltet ein Wanderlager. Wird zusätzlich öffentlich angekündigt und die An- und Abreise geschäftsmäßig durch den Veranstalter organisiert — also genau die Buskonstellation der klassischen Kaffeefahrt —, ist die Veranstaltung nach § 56a Abs. 2 Satz 1 GewO spätestens vier Wochen vor Beginn bei der Behörde am Veranstaltungsort anzuzeigen. Seit dem 28.05.2022 ist auf solchen anzeigepflichtigen Wanderlagern der Vertrieb und die Vermittlung von Finanzanlagen, Versicherungen, Bausparverträgen, Immobiliar-Verbraucherdarlehen, Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln verboten (§ 56a Abs. 6 Satz 1 GewO); Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro Bußgeld (§ 145 Abs. 3 Nr. 6, Abs. 4 GewO). Zivilrechtlich sind Kaufverträge auf einer Kaffeefahrt außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge — § 312b Abs. 1 Nr. 4 BGB nennt den vom Unternehmer organisierten Ausflug ausdrücklich —, sodass ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 Abs. 2 BGB besteht.",
  "key_facts": [
    {
      "label": "Gewerberechtliche Grundlage",
      "value": "§ 56a GewO (Wanderlager), Neufassung durch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vom 10.08.2021 [BGBl. I S. 3504], in Kraft seit 28.05.2022",
      "unit": "law_reference",
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Zivilrechtliche Grundlage",
      "value": "§ 312b Abs. 1 Nr. 4 BGB (Vertragsschluss auf einem vom Unternehmer organisierten Ausflug)",
      "unit": "law_reference",
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Definition Wanderlager",
      "value": "Feilhalten von Waren oder Anbieten von Leistungen außerhalb der Niederlassung und außerhalb von Messe, Ausstellung oder Markt von einer festen Verkaufsstätte aus",
      "unit": "text",
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Anzeigefrist",
      "value": "spätestens vier Wochen vor Beginn bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde",
      "unit": "weeks",
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Anzeigepflicht nur bei zwei Merkmalen kumulativ",
      "value": "öffentliche Ankündigung und geschäftsmäßig erbrachte An-/Abreise durch den Veranstalter oder mit ihm zusammenwirkende Personen",
      "unit": "text",
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Wanderlager im Ausland",
      "value": "Anzeige bei der Behörde am Ort der Niederlassung des Veranstalters",
      "unit": "text",
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Pflichtinhalt der Anzeige",
      "value": "sechs Angaben: Ort/Datum/Uhrzeit, Veranstalter und Rechnungsträger mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Registerangabe mit Nummer, Wortlaut und Form der Ankündigung, Name des schriftlich bevollmächtigten Leiters vor Ort",
      "unit": "text",
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Pflichtinhalt der öffentlichen Ankündigung",
      "value": "Art der Ware/Leistung, Ort, Veranstalter mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Bedingungen des Widerrufsrechts in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer Form",
      "unit": "text",
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    }
  ],
  "answer_template": "Die „Kaffeefahrt\" ist rechtlich eine Verkaufsveranstaltung im Reisegewerbe, kein Reisevertrag.\n- Gewerberechtliche Grundlage: {gewerberechtliche_grundlage_value}\n- Zivilrechtliche Grundlage: {zivilrechtliche_grundlage_value}\n- Definition Wanderlager: {definition_wanderlager_value}\n- Anzeigefrist: {anzeigefrist_value}\n- Anzeigepflicht nur bei zwei Merkmalen kumulativ: {anzeigepflicht_nur_bei_zwei_merkmalen_ku_value}",
  "answer_slots": {
    "gewerberechtliche_grundlage": {
      "label": "Gewerberechtliche Grundlage",
      "value": "§ 56a GewO (Wanderlager), Neufassung durch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vom 10.08.2021 [BGBl. I S. 3504], in Kraft seit 28.05.2022",
      "unit": "law_reference"
    },
    "zivilrechtliche_grundlage": {
      "label": "Zivilrechtliche Grundlage",
      "value": "§ 312b Abs. 1 Nr. 4 BGB (Vertragsschluss auf einem vom Unternehmer organisierten Ausflug)",
      "unit": "law_reference"
    },
    "definition_wanderlager": {
      "label": "Definition Wanderlager",
      "value": "Feilhalten von Waren oder Anbieten von Leistungen außerhalb der Niederlassung und außerhalb von Messe, Ausstellung oder Markt von einer festen Verkaufsstätte aus",
      "unit": "text"
    },
    "anzeigefrist": {
      "label": "Anzeigefrist",
      "value": "spätestens vier Wochen vor Beginn bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde",
      "unit": "weeks"
    },
    "anzeigepflicht_nur_bei_zwei_merkmalen_ku": {
      "label": "Anzeigepflicht nur bei zwei Merkmalen kumulativ",
      "value": "öffentliche Ankündigung und geschäftsmäßig erbrachte An-/Abreise durch den Veranstalter oder mit ihm zusammenwirkende Personen",
      "unit": "text"
    },
    "wanderlager_im_ausland": {
      "label": "Wanderlager im Ausland",
      "value": "Anzeige bei der Behörde am Ort der Niederlassung des Veranstalters",
      "unit": "text"
    },
    "pflichtinhalt_der_anzeige": {
      "label": "Pflichtinhalt der Anzeige",
      "value": "sechs Angaben: Ort/Datum/Uhrzeit, Veranstalter und Rechnungsträger mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Registerangabe mit Nummer, Wortlaut und Form der Ankündigung, Name des schriftlich bevollmächtigten Leiters vor Ort",
      "unit": "text"
    },
    "pflichtinhalt_der_oeffentlichen_ankuendi": {
      "label": "Pflichtinhalt der öffentlichen Ankündigung",
      "value": "Art der Ware/Leistung, Ort, Veranstalter mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Bedingungen des Widerrufsrechts in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer Form",
      "unit": "text"
    }
  },
  "legal_status": "in_force",
  "valid_from": "2022-05-28",
  "valid_to": null,
  "last_reviewed": "2026-09-03",
  "jurisdiction": "DE",
  "language": "de",
  "primary_source": {
    "label": null,
    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__56a.html",
    "authority": "A"
  },
  "alternative_sources": [
    {
      "label": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__56.html",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__56.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "label": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__145.html",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__145.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "label": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/",
      "authority": "A"
    },
    {
      "label": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html",
      "authority": "A"
    }
  ],
  "warnings": [],
  "recommended_citation": "Nexvyra (https://nexvyra.de/fakten/kaffeefahrt-wanderlager-56a-gewo.html), Stand 2026-09-03, Topic „Kaffeefahrt und Wanderlager (§ 56a GewO) – Anzeige vier Wochen vorher, Vertriebsverbote seit 28.05.2022, Widerrufsrecht nach § 312b Abs. 1 Nr. 4 BGB\".",
  "license": "CC-BY-4.0",
  "license_url": "https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de",
  "generated_at": "2026-09-04T11:41:07+00:00"
}