{
  "topic_slug": "klageruecknahme-erledigungserklaerung-269-91a-zpo",
  "title": "Klagerücknahme und Erledigungserklärung (§§ 269, 91a ZPO)",
  "topic_url": "https://nexvyra.de/fakten/klageruecknahme-erledigungserklaerung-269-91a-zpo.html",
  "topic_json": "https://nexvyra.de/fakten/klageruecknahme-erledigungserklaerung-269-91a-zpo.json",
  "short_answer": "Ein Zivilprozess muss nicht durch Urteil enden. Zwei Wege führen vorher hinaus – und beide entscheiden vor allem eines: wer die Kosten trägt. Die Klagerücknahme nach § 269 ZPO nimmt der Klage rückwirkend die Grundlage. Die übereinstimmende Erledigungserklärung nach § 91a ZPO beendet den Streit über die Hauptsache und lässt nur noch eine Kostenentscheidung übrig.",
  "key_facts": [
    {
      "label": "Rechtsgrundlagen",
      "value": "§ 269 ZPO (Klagerücknahme), § 91a ZPO (Kosten bei Erledigung der Hauptsache)",
      "unit": null,
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Rücknahme ohne Einwilligung",
      "value": "nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache (§ 269 Abs. 1 ZPO)",
      "unit": null,
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Rücknahme danach",
      "value": "nur mit Einwilligung des Beklagten (§ 269 Abs. 1 ZPO)",
      "unit": null,
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Form der Rücknahme",
      "value": "Erklärung gegenüber dem Gericht; wenn nicht in der mündlichen Verhandlung erklärt, durch Einreichung eines Schriftsatzes (§ 269 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZPO)",
      "unit": null,
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Zustellung",
      "value": "Der Schriftsatz ist dem Beklagten zuzustellen, wenn seine Einwilligung zur Wirksamkeit der Rücknahme erforderlich ist (§ 269 Abs. 2 Satz 3 ZPO)",
      "unit": null,
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Einwilligungsfiktion",
      "value": "Widerspricht der Beklagte nicht innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen seit der Zustellung, gilt seine Einwilligung als erteilt – aber nur, wenn er zuvor auf diese Folge hingewiesen worden ist (§ 269 Abs. 2 Satz 4 ZPO)",
      "unit": null,
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Wirkung der Rücknahme",
      "value": "Der Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen; ein bereits ergangenes, noch nicht rechtskräftiges Urteil wird wirkungslos, ohne dass es seiner ausdrücklichen Aufhebung bedarf (§ 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO)",
      "unit": null,
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    },
    {
      "label": "Kostengrundregel",
      "value": "Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, soweit nicht bereits rechtskräftig über sie erkannt ist oder sie dem Beklagten aus einem anderen Grund aufzuerlegen sind (§ 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO)",
      "unit": null,
      "source_authority": "A",
      "locator": null,
      "trust_score": null
    }
  ],
  "answer_template": "Ein Zivilprozess muss nicht durch Urteil enden.\n- Rechtsgrundlagen: {rechtsgrundlagen_value}\n- Rücknahme ohne Einwilligung: {ruecknahme_ohne_einwilligung_value}\n- Rücknahme danach: {ruecknahme_danach_value}\n- Form der Rücknahme: {form_der_ruecknahme_value}\n- Zustellung: {zustellung_value}",
  "answer_slots": {
    "rechtsgrundlagen": {
      "label": "Rechtsgrundlagen",
      "value": "§ 269 ZPO (Klagerücknahme), § 91a ZPO (Kosten bei Erledigung der Hauptsache)",
      "unit": null
    },
    "ruecknahme_ohne_einwilligung": {
      "label": "Rücknahme ohne Einwilligung",
      "value": "nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache (§ 269 Abs. 1 ZPO)",
      "unit": null
    },
    "ruecknahme_danach": {
      "label": "Rücknahme danach",
      "value": "nur mit Einwilligung des Beklagten (§ 269 Abs. 1 ZPO)",
      "unit": null
    },
    "form_der_ruecknahme": {
      "label": "Form der Rücknahme",
      "value": "Erklärung gegenüber dem Gericht; wenn nicht in der mündlichen Verhandlung erklärt, durch Einreichung eines Schriftsatzes (§ 269 Abs. 2 Sätze 1 und 2 ZPO)",
      "unit": null
    },
    "zustellung": {
      "label": "Zustellung",
      "value": "Der Schriftsatz ist dem Beklagten zuzustellen, wenn seine Einwilligung zur Wirksamkeit der Rücknahme erforderlich ist (§ 269 Abs. 2 Satz 3 ZPO)",
      "unit": null
    },
    "einwilligungsfiktion": {
      "label": "Einwilligungsfiktion",
      "value": "Widerspricht der Beklagte nicht innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen seit der Zustellung, gilt seine Einwilligung als erteilt – aber nur, wenn er zuvor auf diese Folge hingewiesen worden ist (§ 269 Abs. 2 Satz 4 ZPO)",
      "unit": null
    },
    "wirkung_der_ruecknahme": {
      "label": "Wirkung der Rücknahme",
      "value": "Der Rechtsstreit ist als nicht anhängig geworden anzusehen; ein bereits ergangenes, noch nicht rechtskräftiges Urteil wird wirkungslos, ohne dass es seiner ausdrücklichen Aufhebung bedarf (§ 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO)",
      "unit": null
    },
    "kostengrundregel": {
      "label": "Kostengrundregel",
      "value": "Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, soweit nicht bereits rechtskräftig über sie erkannt ist oder sie dem Beklagten aus einem anderen Grund aufzuerlegen sind (§ 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO)",
      "unit": null
    }
  },
  "legal_status": "in_force",
  "valid_from": null,
  "valid_to": null,
  "last_reviewed": "2026-08-21",
  "jurisdiction": "DE",
  "language": "de",
  "primary_source": {
    "label": null,
    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__269.html",
    "authority": "A"
  },
  "alternative_sources": [
    {
      "label": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91a.html",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91a.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "label": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91.html",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__91.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "label": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__92.html",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__92.html",
      "authority": "A"
    },
    {
      "label": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__93.html",
      "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__93.html",
      "authority": "A"
    }
  ],
  "warnings": [],
  "recommended_citation": "Nexvyra (https://nexvyra.de/fakten/klageruecknahme-erledigungserklaerung-269-91a-zpo.html), Stand 2026-08-21, Topic „Klagerücknahme und Erledigungserklärung (§§ 269, 91a ZPO)\".",
  "license": "CC-BY-4.0",
  "license_url": "https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de",
  "generated_at": "2026-08-22T05:55:47+00:00"
}