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  "topic_slug": "testierfaehigkeit-2229-bgb",
  "title": "Testierfähigkeit und Testierunfähigkeit (§ 2229 BGB) – Minderjährige ab 16, Demenz, Beweislast, notarielle Prüfung",
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  "short_answer": "Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist eine besondere Ausprägung der Handlungsfähigkeit, aber eigenständig in § 2229 BGB geregelt und nicht deckungsgleich mit der Geschäftsfähigkeit. Der gesetzliche Grundsatz lautet: Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist testierfähig (§ 2229 Abs. 1 BGB); Kinder unter 16 sind absolut testierunfähig. Ein Minderjähriger (16 oder 17 Jahre) darf sogar ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters testieren (§ 2229 Abs. 2 BGB) – allerdings nur in der Form des öffentlichen (notariellen) Testaments durch Erklärung gegenüber dem Notar oder Übergabe einer offenen Schrift (§ 2233 Abs. 1 BGB); ein eigenhändiges (handschriftliches) Testament kann er nicht errichten (§ 2247 Abs. 4 BGB). Testierunfähig ist nach § 2229 Abs. 4 BGB, wer „wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln\". Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt der Errichtung: Ein bei Errichtung wirksames Testament bleibt gültig, auch wenn der Erblasser später testierunfähig wird; umgekehrt heilt spätere Testierfähigkeit ein testierunfähig errichtetes Testament nicht. Wichtig für die Praxis: Die Testierfähigkeit ist der Regelfall, die Testierunfähigkeit die Ausnahme. Wer sich auf die Unwirksamkeit beruft, trägt die Feststellungslast; verbleiben nach Ausschöpfung aller Erkenntnisquellen (in der Regel ein fachärztlich-psychiatrisches Sachverständigengutachten) Zweifel, ist von Testierfähigkeit auszugehen – das Testament ist dann gültig. Eine Demenzerkrankung, eine Betreuung oder eine Vorsorgevollmacht führen nicht automatisch zur Testierunfähigkeit; entscheidend ist der konkrete geistige Zustand bei Errichtung.",
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  "recommended_citation": "Nexvyra (https://nexvyra.de/fakten/testierfaehigkeit-2229-bgb.html), Stand 2026-07-22, Topic „Testierfähigkeit und Testierunfähigkeit (§ 2229 BGB) – Minderjährige ab 16, Demenz, Beweislast, notarielle Prüfung\".",
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