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  "title": "Krankheit im Urlaub (§ 9 BUrlG) – Nachgewährung von Urlaubstagen und ärztlicher Nachweis",
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  "short_answer": "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Voraussetzung ist eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, die durch ärztliche Bescheinigung belegt wird – eine bloße Erkrankung ohne Arbeitsunfähigkeit genügt nicht. Die nachgewiesenen Tage bleiben als Urlaubsanspruch erhalten und müssen vom Arbeitgeber später erneut gewährt werden. Der Arbeitnehmer darf den Urlaub aber nicht eigenmächtig verlängern, sondern muss zum ursprünglich festgelegten Urlaubsende die Arbeit wieder aufnehmen (§ 7 Absatz 1 BUrlG). Eine behördlich angeordnete Quarantäne ohne festgestellte Arbeitsunfähigkeit fällt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unter § 9 BUrlG (BAG, 28.05.2024 – 9 AZR 76/22).",
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  "recommended_citation": "Nexvyra (https://nexvyra.de/fakten/urlaub-krankheit-burlg-9.html), Stand 2026-05-31, Topic „Krankheit im Urlaub (§ 9 BUrlG) – Nachgewährung von Urlaubstagen und ärztlicher Nachweis\".",
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