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  "topic_slug": "zustellung-zivilprozess-166-zpo",
  "title": "Zustellung im Zivilprozess (§§ 166 ff. ZPO)",
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  "short_answer": "Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der in Titel 2 des ersten Buches der ZPO bestimmten Form (§ 166 Abs. 1 ZPO). Dokumente, deren Zustellung vorgeschrieben oder vom Gericht angeordnet ist – Klage, Mahnbescheid, Urteil, Vollstreckungstitel –, werden von Amts wegen zugestellt (§ 166 Abs. 2 ZPO); daneben gibt es die Zustellung auf Betreiben der Parteien durch den Gerichtsvollzieher (§§ 191, 192 ZPO). Der praktisch entscheidende Punkt: Die Zustellung setzt Fristen in Gang – und sie gilt auch dann als bewirkt, wenn der Empfänger das Schriftstück nie in die Hand genommen hat. Wird die Person in ihrer Wohnung nicht angetroffen, kann an einen erwachsenen Familienangehörigen zugestellt werden (§ 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO); ist auch das nicht ausführbar, genügt das Einlegen in den Briefkasten – „mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt\" (§ 180 S. 2 ZPO). Erst danach kommt die Niederlegung mit Benachrichtigungszettel in Betracht (§ 181 ZPO, drei Monate Abholfrist). Wer die Annahme unberechtigt verweigert, dem gilt das Schriftstück ebenfalls als zugestellt (§ 179 S. 3 ZPO). Nachgewiesen wird die Zustellung durch die Zustellungsurkunde (§ 182 ZPO), eine öffentliche Urkunde mit der Beweiskraft des § 418 ZPO. An Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher und Behörden wird elektronisch über einen sicheren Übermittlungsweg zugestellt (§ 173 ZPO). Formfehler sind nicht immer fatal: Nach § 189 ZPO gilt ein Dokument in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es dem richtigen Adressaten tatsächlich zugegangen ist. Und wer eine Frist wahren oder die Verjährung hemmen will, profitiert von § 167 ZPO: Die Wirkung tritt schon mit Eingang des Antrags bei Gericht ein, wenn die Zustellung „demnächst\" erfolgt.",
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  "recommended_citation": "Nexvyra (https://nexvyra.de/fakten/zustellung-zivilprozess-166-zpo.html), Stand 2026-08-13, Topic „Zustellung im Zivilprozess (§§ 166 ff. ZPO)\".",
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