{
  "$schema": "https://nexvyra.de/api/lookup/_schema.json",
  "name": "Verpflegungspauschalen Inland Deutschland 2026",
  "slug": "verpflegungspauschalen-de-2026",
  "stand": "2026-01-01",
  "valid_from": "2026-01-01",
  "valid_to": null,
  "legal_status": "in_force",
  "source_authority": "A",
  "license": "CC-BY-4.0",
  "source": {
    "law": "§ 9 Abs. 4a EStG",
    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html",
    "title": "Einkommensteuergesetz – § 9 Werbungskosten",
    "publisher": "Bundesministerium der Justiz / juris GmbH"
  },
  "unit": "EUR",
  "country": "DE",
  "description": "Verpflegungsmehraufwendungen für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit im Inland. Pauschbeträge sind in § 9 Abs. 4a EStG festgelegt.",
  "values": [
    {
      "scenario": "eintaegig_mehr_als_8h",
      "label": "Eintägige Auswärtstätigkeit, Abwesenheit > 8 Stunden",
      "amount": 14.00,
      "currency": "EUR"
    },
    {
      "scenario": "mehrtaegig_an_abreisetag",
      "label": "An- oder Abreisetag bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit",
      "amount": 14.00,
      "currency": "EUR",
      "note": "Unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer."
    },
    {
      "scenario": "mehrtaegig_voller_kalendertag",
      "label": "Voller Kalendertag (24 Stunden Abwesenheit) bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit",
      "amount": 28.00,
      "currency": "EUR"
    },
    {
      "scenario": "kuerzung_fruehstueck",
      "label": "Kürzung wegen vom Arbeitgeber gestelltem Frühstück",
      "amount": -5.60,
      "currency": "EUR",
      "note": "20 % der Tagespauschale von 28 EUR."
    },
    {
      "scenario": "kuerzung_mittagessen",
      "label": "Kürzung wegen vom Arbeitgeber gestelltem Mittagessen",
      "amount": -11.20,
      "currency": "EUR",
      "note": "40 % der Tagespauschale von 28 EUR."
    },
    {
      "scenario": "kuerzung_abendessen",
      "label": "Kürzung wegen vom Arbeitgeber gestelltem Abendessen",
      "amount": -11.20,
      "currency": "EUR",
      "note": "40 % der Tagespauschale von 28 EUR."
    }
  ],
  "rules": [
    "Bei eintägiger Auswärtstätigkeit muss die Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mehr als 8 Stunden betragen.",
    "Bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit gilt der An- und Abreisetag stets als ein angefangener Tag und wird mit der reduzierten Pauschale (14 EUR) abgerechnet.",
    "Die Tagespauschale wird beim vom Arbeitgeber gestellten Frühstück, Mittag- oder Abendessen prozentual gekürzt (20 / 40 / 40 %).",
    "Tätigkeit im Ausland: gesonderte Pauschbeträge je Land laut BMF-Schreiben (siehe https://www.bundesfinanzministerium.de/)."
  ],
  "last_verified": "2026-05-28"
}
