{
    "slug": "abschlagszahlungen-632a-bgb",
    "titre": "Abschlagszahlungen im Bau- und Werkvertrag (§ 632a BGB) – Anspruch, Nachweis und Verweigerungsrecht",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 632a Abs. 1 Satz 1 BGB gibt dem Unternehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlung „in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag…",
    "resume_court": "**§ 632a Abs. 1 Satz 1 BGB** gibt dem Unternehmer einen **gesetzlichen** Anspruch auf Abschlagszahlung „in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen\u0022 – eine vertragliche Zahlungsplan-Vereinbarung ist dafür **nicht** erforderlich. Der Unternehmer muss die Leistungen durch eine **Aufstellung** nachweisen, die „eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss\u0022 (§ 632a Abs. 1 Satz 5 BGB). Sind die erbrachten Leistungen **nicht vertragsgemäß**, kann der Besteller die Zahlung eines **angemessenen Teils** des Abschlags verweigern (Satz 2); über den Verweis auf § 641 Abs. 3 BGB ist das in der Regel das **Doppelte der Mängelbeseitigungskosten** (Satz 4). Die **Beweislast für die vertragsgemäße Leistung bleibt bis zur Abnahme beim Unternehmer** (Satz 3). Für angelieferte oder eigens angefertigte **Stoffe und Bauteile** besteht der Anspruch nur, wenn dem Besteller nach seiner Wahl **Eigentum** daran übertragen oder **Sicherheit** geleistet wird (Satz 6).",
    "faits": [
        {
            "point": "Anspruchsgrundlage",
            "valeur": "Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen [§ 632a Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vereinbarung nötig?",
            "valeur": "Nein – gesetzlicher Anspruch, auch ohne Zahlungsplan [§ 632a Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bezugsgröße",
            "valeur": "Wert der erbrachten Leistung; der Wortlaut verlangt keinen Wertzuwachs beim Besteller [§ 632a Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachweis",
            "valeur": "Aufstellung, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglicht [§ 632a Abs. 1 Satz 5 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nicht vertragsgemäße Leistung",
            "valeur": "Besteller kann Zahlung eines angemessenen Teils verweigern [§ 632a Abs. 1 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höhe des Einbehalts",
            "valeur": "§ 641 Abs. 3 BGB gilt entsprechend – angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten [§ 632a Abs. 1 Satz 4, § 641 Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beweislast",
            "valeur": "Für die vertragsgemäße Leistung bis zur Abnahme beim Unternehmer [§ 632a Abs. 1 Satz 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Stoffe und Bauteile",
            "valeur": "Erfasst, wenn angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt – aber nur gegen Eigentumsübertragung nach Wahl des Bestellers oder entsprechende Sicherheit [§ 632a Abs. 1 Satz 6 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form dieser Sicherheit",
            "valeur": "Auch Garantie oder sonstiges Zahlungsversprechen eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers [§ 632a Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grenze beim Verbraucherbauvertrag",
            "valeur": "Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen höchstens 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich Nachtragsvergütung nach § 650c BGB [§ 650m Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grenze beim Bauträgervertrag",
            "valeur": "Abschlagszahlungen nur, soweit sie gemäß einer Verordnung auf Grund von Artikel 244 EGBGB vereinbart sind [§ 650v BGB]; die AbschlagsV verweist auf § 3 Abs. 2 MaBV – bis zu sieben Teilbeträge [§ 1 AbschlagsV, § 3 Abs. 2 MaBV]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "AGB-Schranke",
            "valeur": "Unwirksam sind Klauseln, die Abschlagszahlungen wesentlich höher als nach §§ 632a Abs. 1, 650m Abs. 1 BGB vorsehen [§ 309 Nr. 15 Buchst. a BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung Schlusszahlung",
            "valeur": "Fällig erst bei Abnahme und prüffähiger Schlussrechnung [§ 650g Abs. 4 BGB]; Grundregel § 641 Abs. 1 BGB",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsstand",
            "valeur": "Fassung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts vom 28.04.2017 (BGBl. I S. 969), in Kraft seit 01.01.2018",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 632a BGB – Abschlagszahlungen (Absätze 1 und 2 im Wortlaut ausgewertet)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 641 BGB – Fälligkeit der Vergütung, Absatz 3 (Doppelte der Mängelbeseitigungskosten)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__641.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650g BGB – Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung (Absatz 4)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650g.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650m BGB – Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs (90-Prozent-Deckel, 5-Prozent-Sicherheit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650m.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650u BGB – Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Absatz 2)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650u.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650v BGB – Abschlagszahlungen beim Bauträgervertrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650v.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, Nummer 15 (Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1 AbschlagsV – Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/abschlagsv/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 3 MaBV – Makler- und Bauträgerverordnung, Absätze 1 und 2 (Ratenplan, bis zu sieben Teilbeträge)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/__3.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Abschlagszahlungen im Bau- und Werkvertrag (§ 632a BGB) – Anspruch, Nachweis und Verweigerungsrecht?",
            "reponse": "§ 632a Abs. 1 Satz 1 BGB gibt dem Unternehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlung „in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen\u0022 – eine vertragliche Zahlungsplan-Vereinbarung ist dafür nicht erforderlich. Der Unternehmer muss die Leistungen durch eine Aufstellung nachweisen, die „eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss\u0022 (§ 632a Abs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Abschlagszahlungen im Bau- und Werkvertrag (§ 632a BGB)?",
            "reponse": "§ 632a BGB steht im allgemeinen Werkvertragsrecht (Untertitel 1 des Titels 9 des BGB) und gilt deshalb nicht nur für Bauverträge, sondern für jeden Werkvertrag – vom Einzelgewerk des Handwerksbetriebs über die Anlagenmontage bis zur Architekten- und Ingenieurleistung. Auch der Bauvertrag nach § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Werkvertrag; die Sondervorschriften der §§ 650a ff. BGB gelten nach § 650a Abs."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Abschlagszahlungen im Bau- und Werkvertrag (§ 632a BGB)?",
            "reponse": "Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB): Abschlagszahlungen bleiben möglich, ihr Gesamtbetrag darf aber 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nach § 650c BGB nicht übersteigen (§ 650m Abs. 1 BGB). Zusätzlich ist dem Verbraucher bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung für die rechtzeitige Herstellung ohne…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Abschlagszahlungen im Bau- und Werkvertrag (§ 632a BGB)?",
            "reponse": "Fehlannahme: „Ohne Zahlungsplan im Vertrag gibt es keine Abschlagszahlung.\u0022 Falsch. § 632a Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein gesetzlicher Anspruch; ein vereinbarter Zahlungsplan konkretisiert ihn nur. Fehlannahme: „Der Besteller muss erst zahlen, wenn die Leistung bei ihm zu einem Wertzuwachs geführt hat.\u0022 Der geltende Wortlaut stellt auf den Wert der erbrachten und geschuldeten Leistung ab, nicht auf einen Wertzuwachs beim…"
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Abschlagszahlungen im Bau- und Werkvertrag (§ 632a BGB) aus?",
            "reponse": "Fall 1 – gewerblicher Bauvertrag. Ein Installationsbetrieb hat in einem Bürogebäude Leistungen im Wert von 80.000 Euro erbracht und legt eine nach Positionen gegliederte Aufstellung vor. Der Bauherr rügt eine mangelhaft verlegte Steigleitung; die Beseitigung kostet nach Sachverständigenschätzung 4.000 Euro. Der Bauherr darf nach § 632a Abs. 1 Satz 2 und 4 in Verbindung mit § 641 Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q165728",
        "Q332015",
        "Q811937",
        "Q15854024"
    ],
    "valid_from": "2018-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-18",
    "derniere_verification": "2026-09-18",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/abschlagszahlungen-632a-bgb"
}