{
    "slug": "anerkenntnis-anerkenntnisurteil-307-zpo",
    "titre": "Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil im Zivilprozess (§§ 307, 93 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer als beklagte Partei einsieht, dass die Klageforderung berechtigt ist, muss den Prozess nicht durchstehen. Mit dem Anerkenntnis nach § 307 ZPO erklärt sie…",
    "resume_court": "Wer als beklagte Partei einsieht, dass die Klageforderung berechtigt ist, muss den Prozess nicht durchstehen. Mit dem **Anerkenntnis** nach **§ 307 ZPO** erklärt sie, dass der geltend gemachte Anspruch besteht – das Gericht verurteilt daraufhin, ohne die Sache in der Sache zu prüfen.\n\n**§ 307 ZPO** lautet vollständig:\n\n\u003E „Erkennt eine Partei den gegen sie geltend gemachten Anspruch ganz oder zum Teil an, so ist sie dem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen. Einer mündlichen Verhandlung bedarf es insoweit nicht.\u0022\n\nDrei Folgen entscheiden über den praktischen Nutzen:\n\n- Das Gericht **muss** verurteilen („ist […] zu verurteilen\u0022). Es prüft weder die Schlüssigkeit der Klage noch die Beweislage. Ein Termin ist nach Satz 2 nicht nötig.\n- Die **Kosten** trägt normalerweise die unterliegende, also die anerkennende Partei (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO). **§ 93 ZPO** kehrt das um, wenn die beklagte Partei **keinen Anlass zur Klage** gegeben hat **und sofort anerkennt**: dann zahlt die klagende Partei.\n- Die **Gerichtsgebühr** sinkt: Nach **Nummer 1211 Nr. 2 KV GKG** ermäßigt sich die 3,0-Verfahrensgebühr des ersten Rechtszugs auf **1,0**, wenn das gesamte Verfahren durch Anerkenntnisurteil endet.\n\nDas Gegenstück auf Klägerseite ist der **Verzicht** nach **§ 306 ZPO**: Verzichtet die klagende Partei in der mündlichen Verhandlung auf den Anspruch, wird die Klage auf Antrag der beklagten Partei durch **Verzichtsurteil** abgewiesen.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Anerkenntnis",
            "valeur": "§ 307 ZPO (Buch 2, Abschnitt 1, Titel 3 – „Verfahren vor den Landgerichten\u0022)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Verzicht",
            "valeur": "§ 306 ZPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung",
            "valeur": "Verurteilung dem Anerkenntnis gemäß, ohne Schlüssigkeits- oder Begründetheitsprüfung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mündliche Verhandlung",
            "valeur": "nicht erforderlich (§ 307 Satz 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Teilanerkenntnis",
            "valeur": "ausdrücklich zugelassen („ganz oder zum Teil\u0022); Entscheidung durch Teil-Anerkenntnisurteil (§ 301 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Urteilsform",
            "valeur": "§ 313b Abs. 1 ZPO – kein Tatbestand, keine Entscheidungsgründe; das Urteil ist als Anerkenntnisurteil zu bezeichnen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme von der Kurzform",
            "valeur": "§ 313b Abs. 3 ZPO – nicht, wenn zu erwarten ist, dass das Urteil im Ausland geltend gemacht werden soll",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kostengrundregel",
            "valeur": "§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO – die unterliegende Partei trägt die Kosten",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kostenprivileg",
            "valeur": "§ 93 ZPO – Kosten trägt die klagende Partei, wenn die beklagte Partei keine Veranlassung zur Klage gegeben hat und sofort anerkennt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "„Sofort\u0022 im schriftlichen Vorverfahren",
            "valeur": "innerhalb der Klageerwiderungsfrist, sofern die Verteidigungsanzeige weder einen Sachantrag ankündigt noch dem Anspruch entgegentritt (BGH, Beschluss vom 21.03.2019 – IX ZB 54/18)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gerichtsgebühr 1. Instanz",
            "valeur": "3,0 (Nr. 1210 KV GKG), Ermäßigung auf 1,0 bei Anerkenntnisurteil (Nr. 1211 Nr. 2 KV GKG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwaltliche Terminsgebühr",
            "valeur": "entsteht auch ohne Termin, wenn gemäß § 307 ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG, 1,2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorläufige Vollstreckbarkeit",
            "valeur": "ohne Sicherheitsleistung (§ 708 Nr. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anfechtung der Kostenentscheidung",
            "valeur": "sofortige Beschwerde nach § 99 Abs. 2 Satz 1 ZPO, wenn der Streitwert der Hauptsache 1.000 Euro übersteigt (§ 99 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Revisionsinstanz",
            "valeur": "Anerkenntnisurteil ergeht nur auf gesonderten Antrag der klagenden Partei (§ 555 Abs. 4 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsstand",
            "valeur": "geltendes Recht (in_force), Stand 2026-09-20",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 307 ZPO – Anerkenntnis (Satz 1: Verurteilung dem Anerkenntnis gemäß bei ganzem oder teilweisem Anerkenntnis; Satz 2: mündliche Verhandlung insoweit nicht erforderlich)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__307.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 306 ZPO – Verzicht (Abweisung mit dem Anspruch auf Grund des Verzichts in der mündlichen Verhandlung, wenn der Beklagte die Abweisung beantragt)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__306.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 93 ZPO – Kosten bei sofortigem Anerkenntnis (Kosten fallen dem Kläger zur Last, wenn der Beklagte nicht zur Klageerhebung Veranlassung gegeben hat und sofort anerkennt)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__93.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 99 ZPO – Anfechtung von Kostenentscheidungen (Abs. 1: Anfechtung nur mit Rechtsmittel in der Hauptsache; Abs. 2 Satz 1: sofortige Beschwerde bei Erledigung durch Anerkenntnisverurteilung; Satz 2: nicht bei Streitwert bis zum Betrag des § 511; Satz 3: Anhörung des Gegners)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__99.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 313b ZPO – Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil (Abs. 1: kein Tatbestand, keine Entscheidungsgründe, Bezeichnungspflicht; Abs. 2: abgekürzte Form auf der Klageschrift; Abs. 3: Abs. 1 nicht bei zu erwartender Geltendmachung im Ausland; Abs. 4: Abs. 2 nicht bei elektronischer Aktenführung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__313b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 708 ZPO – Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung (Nr. 1: Urteile auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__708.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 555 ZPO – Anwendbare Vorschriften im Revisionsverfahren (Abs. 4: Anerkenntnisurteil ergeht nur auf gesonderten Antrag des Klägers)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__555.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 301 ZPO – Teilurteil (Abs. 1 Satz 1: Endentscheidung über einen von mehreren Ansprüchen oder einen Teil eines Anspruchs durch Teilurteil)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__301.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 331 ZPO – Versäumnisurteil gegen den Beklagten (Abs. 3: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung bei unterbliebener Verteidigungsanzeige nach § 276 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__331.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 511 ZPO – Statthaftigkeit der Berufung (Abs. 2 Nr. 1: Wert des Beschwerdegegenstandes muss 1.000 Euro übersteigen; Abs. 4 Nr. 2: Zulassung bei Beschwer von nicht mehr als 1.000 Euro)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__511.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 269 ZPO – Klagerücknahme (Abs. 3 Satz 1: Rechtsstreit als nicht anhängig geworden anzusehen; Abs. 3 Satz 2: Kostentragung durch den Kläger; Abs. 5: sofortige Beschwerde bei Streitwert über dem Betrag des § 511)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__269.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Anlage 1 zum GKG (Kostenverzeichnis), Nummern 1210 und 1211 – Verfahren im Allgemeinen vor dem Amts- oder Landgericht 3,0; Ermäßigung auf 1,0 bei Beendigung des gesamten Verfahrens u. a. durch Anerkenntnisurteil oder Verzichtsurteil (Nr. 1211 Nr. 2), nicht nach vorangegangenem anderem Urteil",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/anlage_1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Anlage 1 zum RVG (Vergütungsverzeichnis), Nummer 3104 – Terminsgebühr 1,2; Abs. 1 Nr. 1: Gebühr entsteht auch, wenn gemäß § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "ZPO – Gesamtausgabe (amtliche Fassung, nichtamtliches Inhaltsverzeichnis)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Beschluss vom 21.03.2019 – IX ZB 54/18 (NJW 2019, 1525; MDR 2019, 701; WM 2019, 1089) – sofortiges Anerkenntnis nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens; Erklärung innerhalb der Klageerwiderungsfrist genügt, wenn die Verteidigungsanzeige keinen Sachantrag ankündigt und dem Klagevorbringen nicht entgegentritt (Rn. 5, 7); tatrichterliche Würdigung; offen gelassen für Klageabweisungsantrag in der Verteidigungsanzeige und für das Anerkenntnis nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, dejure.org-Permalink",
            "url": "https://dejure.org/2019,9767",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 93 ZPO – Normtext und Rechtsprechungsnachweise, dejure.org-Permalink",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/93.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 307 ZPO – Normtext und Rechtsprechungsnachweise, dejure.org-Permalink",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/307.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil im Zivilprozess (§§ 307, 93 ZPO)?",
            "reponse": "Wer als beklagte Partei einsieht, dass die Klageforderung berechtigt ist, muss den Prozess nicht durchstehen. Mit dem Anerkenntnis nach § 307 ZPO erklärt sie, dass der geltend gemachte Anspruch besteht – das Gericht verurteilt daraufhin, ohne die Sache in der Sache zu prüfen."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil im Zivilprozes…?",
            "reponse": "Sachlich: §§ 306, 307 ZPO gelten im Zivilprozess vor Amts- und Landgerichten sowie – über die Verweisungen der ZPO – in Berufung und Revision, dort mit der Besonderheit des § 555 Abs. 4 ZPO. Zeitlich: §§ 306, 307, 313b, 708 Nr. 1, 99 ZPO gelten in der hier dargestellten Fassung als geltendes Recht. Der Schwellenwert des § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO beträgt 1.000 Euro. Räumlich: Bundesrecht, bundesweit."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil im Zivilprozes…?",
            "reponse": "Kostenumkehr – § 93 ZPO, bei fehlender Veranlassung zur Klage und sofortigem Anerkenntnis. Antragserfordernis in der Revision – § 555 Abs. 4 ZPO: Anerkenntnisurteil nur auf gesonderten Antrag der klagenden Partei. Keine Kurzfassung bei Auslandsbezug – § 313b Abs. 3 ZPO, wenn das Urteil im Ausland geltend gemacht werden soll. Keine Abkürzung auf der Klageschrift bei elektronischer Akte – § 313b Abs. 4 ZPO."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil im Zivilprozes…?",
            "reponse": "„Wer anerkennt, zahlt immer die Kosten.\u0022 Nicht, wenn beide Voraussetzungen des § 93 ZPO vorliegen: keine Veranlassung zur Klage und sofortiges Anerkenntnis. „Wer keine Veranlassung gegeben hat, zahlt nie.\u0022 Auch das nicht. Ohne sofortiges Anerkenntnis greift § 93 ZPO selbst dann nicht, wenn nie gemahnt wurde."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Anerkenntnis und Anerkenntnisurteil im Zivilprozes… aus?",
            "reponse": "Ein Handwerksbetrieb stellt einer Kundin eine Rechnung über 4.800 Euro. Die Rechnung geht im Büro der Kundin unter; eine Mahnung wird nie versandt. Der Betrieb klagt unmittelbar vor dem Amtsgericht. Der Ablauf: 1. Das Gericht stellt die Klage zu und ordnet das schriftliche Vorverfahren an (§ 276 ZPO)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q529304",
        "Q206893",
        "Q206914"
    ],
    "valid_from": "2026-09-20",
    "valid_to": "2027-12-31",
    "derniere_revision": "2026-09-20",
    "derniere_verification": "2026-09-20",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/anerkenntnis-anerkenntnisurteil-307-zpo"
}