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title: BEW Modul 4 – Betriebskostenförderung für Wärmenetze
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last_reviewed: 2026-06-15
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# BEW Modul 4 – Betriebskostenförderung für Wärmenetze

## Kurzantwort

**Modul 4 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)** ist eine laufende **Betriebskostenförderung** für **Solarthermieanlagen** und **strombetriebene Wärmepumpen**, die Wärme in ein BEW-gefördertes Wärmenetz einspeisen. Gefördert wird je eingespeister bzw. erzeugter Kilowattstunde Wärme über einen Bewilligungszeitraum von **bis zu 10 Jahren** ab Inbetriebnahme. Voraussetzung ist, dass die Anlage zuvor über **Modul 2 oder Modul 3** investiv gefördert wurde. Antragstelle ist das **BAFA**; Rechtsgrundlage ist die BMWK-Richtlinie für die BEW vom 1. August 2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1). Die Höhe wird über eine **Wirtschaftlichkeitslückenberechnung** ermittelt (für Wärmepumpen) bzw. als fester Cent-Betrag je kWh angesetzt (Solarthermie).

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA [BAFA-Programmseite BEW] |
| Rechtsgrundlage | BMWK-Richtlinie BEW vom 01.08.2022, BAnz AT 18.08.2022 B1 [Bundesanzeiger] |
| Förderform | Betriebskostenförderung (Zuschuss in ct/kWh Wärme) [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Förderfähige Technik | Solarthermieanlagen und strombetriebene Wärmepumpen [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Grundvoraussetzung | Anlage zuvor über Modul 2 oder Modul 3 investiv gefördert [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Einspeisepflicht | Wärme muss in ein Wärmenetz eingespeist werden [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Bewilligungszeitraum | bis zu 10 Jahre ab Inbetriebnahme [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Förderhöhe Solarthermie | rund 1 ct/kWh eingespeister Wärme (zuvor 2 ct/kWh) [BAFA-Merkblatt Modul 4] |
| Förderhöhe Wärmepumpe | über Wirtschaftlichkeitslückenberechnung, Bemessung anhand aufgenommener Umwelt-/Abwärme [BAFA-Berechnungstool Modul 4] |
| Mindest-SCOP (Wärmepumpe) | ≥ 2,5 [BAFA-Technikmerkblatt BEW] |
| Mess- und Eichkonzept | konformes Konzept für eingesetzten Strom und ausgekoppelte Wärme erforderlich [BAFA-Technikmerkblatt BEW] |
| Mindest-EE-Anteil des Netzes | 75 % aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme [BEW-Richtlinie] |

## Geltungsbereich

Modul 4 richtet sich an Betreiber von Wärmenetzen, die eine über die BEW investiv geförderte Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage in Betrieb genommen haben. Die Betriebskostenförderung ergänzt die einmalige Investitionsförderung der Module 2 und 3 um einen laufenden Zuschuss, der die höheren Betriebskosten erneuerbarer Erzeugung gegenüber fossilen Alternativen abfedern soll. Antragsberechtigt sind dieselben Akteure wie in der übrigen BEW: Unternehmen, Kommunen und kommunale Unternehmen, Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Contractoren. Das gesamte Wärmenetz muss die Grundbedingung der BEW erfüllen, also dauerhaft zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.

## So wird die Förderhöhe bestimmt

Bei **Solarthermieanlagen** wird ein fester Betrag je eingespeister Kilowattstunde Wärme gezahlt; dieser wurde gegenüber der ursprünglichen Fassung der Richtlinie von 2 ct/kWh auf rund 1 ct/kWh angepasst. Maßgeblich ist die tatsächlich gemessene, in das Netz eingespeiste Wärmemenge.

Bei **strombetriebenen Wärmepumpen** wird die Förderhöhe nicht pauschal, sondern über eine **Wirtschaftlichkeitslückenberechnung** ermittelt. Das BAFA stellt dafür ein Berechnungstool bereit. Bemessungsgrundlage ist dabei die von der Wärmepumpe aufgenommene Umwelt- bzw. Abwärme, nicht allein die abgegebene Wärmemenge. Förderfähig sind nur Wärmepumpen, die in der Regel einen **SCOP (Seasonal Coefficient of Performance) von mindestens 2,5** erreichen. Voraussetzung für die Abrechnung ist ein mess- und eichrechtlich konformes Konzept, das sowohl den eingesetzten Strom als auch die ausgekoppelte Wärme erfasst.

## Häufige Fehler / Missverständnisse

- **Betriebskostenförderung ohne vorherige Investitionsförderung:** Modul 4 setzt zwingend voraus, dass dieselbe Anlage zuvor über Modul 2 oder Modul 3 gefördert wurde. Eine eigenständige Betriebskostenförderung ohne diese Grundlage gibt es nicht.
- **Verwechslung von Solarthermie und Wärmepumpe:** Für Solarthermie gilt ein fester ct/kWh-Satz, für Wärmepumpen die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung. Die Förderlogik ist nicht identisch.
- **Bemessung bei Wärmepumpen:** Anders als oft angenommen, wird die Förderung bei Großwärmepumpen anhand der aufgenommenen Umwelt-/Abwärme bemessen, nicht ausschließlich anhand der abgegebenen Wärme.
- **Vernachlässigtes Mess- und Eichkonzept:** Ohne konformes Mess- und Eichkonzept lässt sich die jährliche Wärmemenge nicht förderfähig abrechnen.

## Beispiel

Ein kommunales Wärmenetz hat über Modul 3 eine Großwärmepumpe und eine Solarthermie-Freifläche investiv fördern lassen. Nach Inbetriebnahme beantragt der Betreiber für beide Anlagen die Betriebskostenförderung nach Modul 4:

- Für die **Solarthermie** wird je in das Netz eingespeister Kilowattstunde ein fester Cent-Betrag (rund 1 ct/kWh) über bis zu 10 Jahre gezahlt.
- Für die **Wärmepumpe** ermittelt der Betreiber mit dem BAFA-Berechnungstool die Wirtschaftlichkeitslücke; der daraus abgeleitete Zuschuss je kWh wird – ebenfalls über bis zu 10 Jahre – auf Basis der jährlich gemessenen Wärmemengen ausgezahlt.

Voraussetzung bleibt, dass das Netz dauerhaft zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist wird.



## Quellen

- BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Programmseite:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/effiziente_waermenetze_node.html
- BAFA – Merkblatt Antragstellung Modul 4 (Betriebskostenförderung):
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_antragstellung_m4.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Merkblatt Module 1 bis 4: Technische Anforderungen:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_merkblatt_technik.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Berechnungstool Wirtschaftlichkeitslücke Modul 4 (Solarthermie):
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bew_formular_wlb_m4_solar.html
- Bundesanzeiger – BMWK-Richtlinie BEW vom 01.08.2022 (BAnz AT 18.08.2022 B1):
  https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/LqynJ78mbcSrTH7lL83/content/LqynJ78mbcSrTH7lL83/BAnz%20AT%2018.08.2022%20B1.pdf

## Änderungsverlauf

- 2026-06-15: Erstveröffentlichung der Faktenseite; alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen geprüft (BAFA und Bundesanzeiger HTTP 200); Frontmatter mit legal_status, authority_level und wikidata_subjects gesetzt. | change_type=initial_publication reviewed_by="Andreas Warkentin" field="topic_lifecycle" new="published"

## Stand

- Stand: 2026-06-15
- Gültig ab: 2022-09-15 (Start Antragsverfahren BEW)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Bundesanzeiger – BMWK-Richtlinie BEW)
- Lizenz: CC BY 4.0
