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title: BAFA-Energieberatung im Mittelstand (EBN) – 50 % Zuschuss für Nichtwohngebäude
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# BAFA-Energieberatung im Mittelstand (EBN) – 50 % Zuschuss für Nichtwohngebäude

## Kurzantwort

Die frühere „Energieberatung im Mittelstand" (EBM) ist in die neue Richtlinie **„Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" (EBN)** überführt. Das BAFA fördert damit qualifizierte Energieberatungen mit einem Zuschuss von **50 % des förderfähigen Beratungshonorars**. Die maximale Förderhöhe hängt vom gewählten Modul und Gebäude bzw. den Energiekosten ab und beträgt zwischen 600 € und 6.000 €. Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die aktuelle Richtlinie wurde am 13. Dezember 2024 erlassen und im Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2024 veröffentlicht.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Fördersatz | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars |
| Modul 1 – Energieaudit DIN EN 16247 (Energiekosten ≤ 10.000 €/Jahr) | max. 600 € |
| Modul 1 – Energieaudit DIN EN 16247 (Energiekosten > 10.000 €/Jahr) | max. 3.000 € |
| Modul 2 – Energieberatung DIN V 18599 (Nettogrundfläche < 200 m²) | max. 850 € |
| Modul 2 – Nettogrundfläche 200 – 500 m² | max. 2.500 € |
| Modul 2 – Nettogrundfläche > 500 m² | max. 4.000 € |
| Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung (≤ 300.000 € Energiekosten) | max. 3.500 € |
| Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung (> 300.000 € Energiekosten) | max. 5.000 € |
| KMU-Definition | ≤ 250 Beschäftigte UND Jahresumsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. € |
| Antragstellung | online im BAFA-Portal, vor Abschluss des Beratungsvertrags |
| Wiederholungssperre | erneute Förderung erst 4 Jahre nach letzter Auszahlung |
| Auszahlung | seit 01.04.2025 nur noch an Antragsteller:in (Ausnahme: Kommunen) |
| Rechtsgrundlage | EBN-Richtlinie vom 13.12.2024 (BAnz AT 23.12.2024 B2) |

## Antragsberechtigte

Die EBN richtet sich vor allem an:

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition,
- Nicht-KMU mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh,
- freiberuflich Tätige,
- soziale und gesundheitliche Einrichtungen, Kultureinrichtungen,
- kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie kirchliche und gemeinnützige Organisationen.

Antragsteller müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

## Die drei Förder-Module

**Modul 1 – Energieaudit nach DIN EN 16247.** Geeignet für Unternehmen, die ein normgerechtes Energieaudit benötigen oder den allgemeinen Energieverbrauch analysieren wollen. Es betrachtet Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten.

**Modul 2 – Energieberatung nach DIN V 18599 (Sanierungs- oder Neubau­beratung).** Erstellt ein konkretes Sanierungskonzept oder eine Neubauberatung für ein einzelnes Nichtwohngebäude. Voraussetzung: Bauantrag oder Bauanzeige des Bestandsgebäudes liegt mindestens zehn Jahre zurück (Ausnahme: Neubauberatung).

**Modul 3 – Contracting-Orientierungsberatung.** Hilft, ob und in welcher Form ein Einspar-Contracting für komplexe Effizienzmaßnahmen sinnvoll ist und welcher Dienstleister geeignet wäre.

## Wesentliche Änderungen seit 1. April 2025

Mit der Anpassung der Verwaltungspraxis darf der Zuschuss seit dem **1. April 2025** nicht mehr direkt an den Energieberater ausgezahlt werden. Beratungsempfänger:innen müssen die Rechnung in voller Höhe begleichen und erhalten die Förderung nach Prüfung des Verwendungsnachweises auf ihr eigenes Konto. Ausnahme: **Kommunen** dürfen in der EBN weiterhin die Zahlungsermächtigung an den Energieberater nutzen. Außerdem gilt seit dem 1. Januar 2025, dass mit dem Vorhaben (Vertragsabschluss mit dem Berater) erst **nach Bewilligung** begonnen werden darf; ein Vertrag vor Bewilligung ist nur noch unter der **aufschiebenden** Bedingung der Förderzusage zulässig.

## Anforderungen an den Energieberater

Antragsfähig ist nur eine Beratung durch eine Person, die in der **Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes** (geführt von der dena unter energie-effizienz-experten.de) in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude" eingetragen ist. Eine **Vor-Ort-Begehung** des Gebäudes oder Standortes ist verpflichtend; die Beratung muss als schriftlicher Bericht dokumentiert werden.

## Antragsweg

1. Geeigneten Energieberater aus der dena-Expertenliste auswählen und Angebot einholen.
2. Online-Antrag im BAFA-Portal stellen – vor Vertragsabschluss mit dem Berater.
3. Förderzusage (Zuwendungsbescheid) abwarten, dann Beratungsvertrag schließen.
4. Vor-Ort-Begehung und Erstellung des Beratungsberichts (Frist: 12 Monate ab Bewilligung, Verlängerung formlos möglich).
5. Beratungsbericht und Verwendungsnachweis innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss im BAFA-Portal hochladen.
6. Auszahlung der Förderung direkt an die antragstellende Person bzw. das Unternehmen.

## Kumulierung mit anderen Förderprogrammen

Eine Kombination mit anderen Beratungsprogrammen ist möglich, die Gesamtförderung darf jedoch **90 % der förderfähigen Ausgaben** nicht überschreiten. Für finanzschwache Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept liegt die Grenze bei **95 %**.

## Quellen

- BAFA – Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/nichtwohngebaeude_anlagen_systeme_node.html
- BAFA – Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul1_Energieaudit/modul1_energieaudit_node.html
- BAFA – Modul 2: Energieberatung DIN V 18599:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul2_Energieberatung/modul2_energieberatung_node.html
- BAFA – Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul3_Contracting_Orientierungsberatung/modul3_contracting_orientierungsberatung_node.html
- BAFA – EBW/EBN: Neuerungen zu März und April 2025:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Energieberatung_fuer_Wohngebaeude/20250304_ebw_ebn_neuerungen.html
- BAFA – Allgemeine Hinweise zum Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren (PDF):
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ebn_allgemeine_hinweise_foerderverfahren.pdf?__blob=publicationFile&v=4
- BMWE / Energiewechsel.de – EBN-Programmüberblick:
  https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-nichtwohngebaeude-ebn.html

## Stand

- Stand: 2026-05-27
- Gültig ab: 2024-12-23 (EBN-Richtlinie)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (BAFA als Primärquelle)
- Lizenz: CC BY 4.0
