---
title: BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – 50 % Zuschuss
slug: bafa-energieberatung-wohngebaeude
topic: bau-sanierungsrecht-foerderung
valid_from: 2023-07-01
valid_to: 2026-12-31
last_reviewed: 2026-05-27
status: aktuell
authority_level: A
license: CC-BY-4.0
url: https://nexvyra.de/fakten/bafa-energieberatung-wohngebaeude.md
wikidata_subjects: [Q1005513, Q131413876]
factcheck_status: ok
---

# BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW) – 50 % Zuschuss

## Kurzantwort

Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit **50 % des förderfähigen Beratungshonorars**, maximal **650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern** und **850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten**. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig **250 €**, wenn die Beratenden die Ergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutern. Der erstellte individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist die Voraussetzung für den 5-Prozent-iSFP-Bonus in der BEG-EM. Die Förderrichtlinie gilt bis zum **31. Dezember 2026**.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Fördersatz | 50 % der förderfähigen Beratungshonorare |
| Höchstbetrag Ein-/Zweifamilienhaus | 650 € |
| Höchstbetrag Wohngebäude ≥ 3 Wohneinheiten | 850 € |
| WEG-Bonus (Erläuterung in Eigentümerversammlung) | einmalig 250 € |
| Antragstellung | online beim BAFA, vor Auftragsvergabe an den Energieberater |
| Auszahlung (seit 01.04.2025) | ausschließlich an Beratungsempfänger:in |
| Berechtigte Beratende | Eintrag in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste (Kategorie Wohngebäude) |
| Übergangsregelung BAFA-Zulassung | bis 31.12.2026 |
| Laufzeit der EBW-Richtlinie | 01.07.2023 bis 31.12.2026 |
| Pflicht-Bestandteil | Vor-Ort-Begehung durch die Beratenden |
| Ergebnis | Sanierungsfahrplan: iSFP oder Effizienzhaus-Fahrplan |

## Antragsberechtigte und förderfähige Gebäude

Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Mieter:innen, Pächter:innen und Nießbrauchsberechtigte von Wohngebäuden in Deutschland, ebenso Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Förderfähig sind bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Die Beratung muss sich auf das gesamte Gebäude beziehen; reine Teilberatungen sind ausgeschlossen.

## Leistungsumfang und Ergebnis

Die EBW besteht aus einer ausführlichen Vor-Ort-Aufnahme des Ist-Zustands durch die Energieberatenden, einer Analyse der Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie einer schriftlichen Beratungsdokumentation. Diese wird in einer von zwei Varianten erstellt:

- **Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP):** schrittweise Sanierung über mehrere Jahre, abgestimmte Maßnahmen-Pakete.
- **Sanierung in einem Zug zum Effizienzhaus-Niveau:** umfassendes Sanierungskonzept.

Der iSFP ist Grundlage für den **iSFP-Bonus von 5 %** auf förderfähige Maßnahmen der BEG-EM (außer Heizungstausch).

## Anforderungen an Energieberatende

Seit dem 1. Juli 2023 wird eine Energieberatung nur dann gefördert, wenn die Beratenden in der **Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes** (geführt von der dena unter energie-effizienz-experten.de) in der Kategorie Wohngebäude eingetragen sind. Für Berater:innen mit bestehender BAFA-Zulassung gilt eine Übergangsregelung bis zum **31. Dezember 2026**.

## Wesentliche Änderung seit 1. April 2025

Seit dem 1. April 2025 ist die **Zahlungsermächtigung an den Energieberater abgeschafft**. Beratungsempfänger:innen müssen die Beraterrechnung in voller Höhe selbst begleichen; der BAFA-Zuschuss wird anschließend auf ein Konto der Beratungsempfangenden ausgezahlt. Eine Verrechnung der Förderung mit der Rechnung durch den Berater ist nicht mehr zulässig.

## Antragsweg

1. Qualifizierten Energieberater aus der dena-Expertenliste auswählen.
2. Berater stellt vor Vertragsschluss den Förderantrag im BAFA-Portal.
3. Förderzusage abwarten.
4. Vor-Ort-Begehung und Erstellung des Beratungsberichts.
5. Bei WEG: Erläuterung der Ergebnisse in der Eigentümerversammlung (für 250-€-Bonus).
6. Verwendungsnachweis und Beratungsbericht im BAFA-Portal hochladen.
7. Auszahlung auf das Konto der Beratungsempfangenden.

## Quellen

- BAFA – Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html
- BAFA – EBW/EBN: Neuerungen zu März und April 2025:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Energieberatung_fuer_Wohngebaeude/20250304_ebw_ebn_neuerungen.html
- BAFA – Merkblatt iSFP (Energieberatung für Wohngebäude):
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ebw_merkblatt_isfp_2023.html
- BAFA – Merkblatt zur Antragstellung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ebw_merkblatt_antragstellung_2023_weg.html
- BMWK / Energiewechsel.de – EBW im Überblick:
  https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-wohngebaeude.html

## Stand

- Stand: 2026-05-27
- Gültig ab: 2023-07-01
- Gültig bis: 2026-12-31 (Auslaufen der EBW-Richtlinie)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (BAFA als Primärquelle)
- Lizenz: CC BY 4.0
