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title: BAFA TPN – Technischer Projektnachweis nach Durchführung & Verwendungsnachweis (BEG EM) – TPN-ID, Fristen, Folgen
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# BAFA TPN – Technischer Projektnachweis nach Durchführung & Verwendungsnachweis (BEG EM) – TPN-ID, Fristen, Folgen

## Kurzantwort

Der **Technische Projektnachweis (TPN)** ist bei der **Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)** der Nachweis, der **nach Abschluss der Maßnahme** bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Er wird bei Gebäudehülle und Anlagentechnik vom **Energieeffizienz-Experten (EEE)**, beim Heizungstausch und der Heizungsoptimierung vom **Fachunternehmen** online erstellt; das System erzeugt eine **TPN-ID**, die die Antragstellenden beim Ausfüllen des **Verwendungsnachweises** im BAFA-Portal eintragen. Die **TPN-ID ist zwei Monate gültig**. Der Verwendungsnachweis muss **spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums** (36 Monate ab Zuwendungsbescheid) eingereicht werden – wird die Frist versäumt, entfällt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Instrument | Technischer Projektnachweis (TPN) – Nachweis nach Durchführung der Maßnahme [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Programm | BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) [BAFA Förderprogramm] |
| Zuständige Stelle | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [BAFA] |
| Rechtsgrundlage | Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), BMWK [BEG-EM-Richtlinie] |
| Zeitpunkt | nach Abschluss der Maßnahme, vor Einreichung des Verwendungsnachweises [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Wer erstellt den TPN | Energieeffizienz-Experte (EEE) bei Gebäudehülle/Anlagentechnik; Fachunternehmen bei Heizung/Heizungsoptimierung [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Ergebnis | System erzeugt eine TPN-ID, die im Verwendungsnachweis anzugeben ist [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Gültigkeit der TPN-ID | 2 Monate; wird beim Ausfüllen des Online-Formulars „Verwendungsnachweis" abgefragt [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Bewilligungszeitraum | 36 Monate ab Zuwendungsbescheid; nicht verlängerbar (Richtlinie ab 01.01.2024) [BAFA Merkblatt Antragstellung] |
| Frist Verwendungsnachweis | spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums [BAFA Anleitung Verwendungsnachweis] |
| Folge bei Fristversäumnis | Verlust des Anspruchs auf Auszahlung des Investitionszuschusses [BAFA Anleitung Verwendungsnachweis] |
| Einreichung | online im BAFA-Portal durch Antragstellende bzw. Bevollmächtigte [BAFA Antragstellung] |
| Fachunternehmererklärung (alt) | entfällt; Abfragen sind im TPN digitalisiert und werden online eingetragen [BAFA Fachunternehmen/EEE] |
| Auszahlung | nach positiver Prüfung: Festsetzungsbescheid und Auszahlung des Zuschusses [BAFA Förderprogramm] |

## Geltungsbereich

Der TPN betrifft die **zweite Stufe** des BEG-EM-Verfahrens: Nach dem Förderantrag und dem Zuwendungsbescheid folgt die Durchführung der Maßnahme; ist sie abgeschlossen, weist der TPN die technisch korrekte Umsetzung nach und ist Voraussetzung für den Verwendungsnachweis. Betroffen sind alle förderfähigen Einzelmaßnahmen der BEG EM an Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland, für die BAFA zuständig ist.

Bei **Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (außer Heizung)** erstellt der eingebundene **Energieeffizienz-Experte (EEE)** aus der dena-Expertenliste den TPN. Bei **Heizungsoptimierung** (und den von BAFA abgewickelten Heizungsmaßnahmen) beauftragen die Antragstellenden das ausführende **Fachunternehmen** mit der Erstellung des TPN, bevor der Verwendungsnachweis gestellt wird.

## Ablauf Schritt für Schritt

1. **Maßnahme abschließen:** Die beantragte Einzelmaßnahme wird innerhalb des Bewilligungszeitraums (36 Monate ab Zuwendungsbescheid) umgesetzt.
2. **TPN beauftragen:** Der eingebundene EEE (Gebäudehülle/Anlagentechnik) bzw. das ausführende Fachunternehmen (Heizung/Heizungsoptimierung) erstellt den Technischen Projektnachweis online.
3. **TPN-ID erhalten:** Nach Fertigstellung erzeugt das System eine TPN-ID, die an die Antragstellenden weitergegeben wird.
4. **Verwendungsnachweis ausfüllen:** Die Antragstellenden füllen im BAFA-Portal das Online-Formular „Verwendungsnachweis" aus und tragen die TPN-ID ein (gültig 2 Monate).
5. **Fristgerecht einreichen:** Der Verwendungsnachweis mit allen Unterlagen muss spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht werden.
6. **Prüfung und Auszahlung:** Nach positiver Prüfung durch das BAFA ergeht der Festsetzungsbescheid und der Zuschuss wird ausgezahlt.

## Ausnahmen

Die **frühere Fachunternehmererklärung als separates Formular ist entfallen**: Mit der Verfahrensumstellung sind diese Abfragen im TPN digitalisiert und werden direkt online vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Experten eingetragen. Die **Heizungsförderung für Wohngebäude** wird überwiegend über die **KfW** abgewickelt und läuft dort über einen eigenen Nachweisweg; der hier beschriebene TPN/Verwendungsnachweis betrifft das BAFA-Verfahren der BEG EM.

## Häufige Fehler

- **TPN und TPB verwechselt:** Die **TPB** (Technische Projektbeschreibung) steht **vor** dem Antrag, der **TPN** (Technischer Projektnachweis) kommt **nach** der Durchführung. Es sind zwei getrennte Schritte.
- **Sechs-Monats-Frist versäumt:** Wird der Verwendungsnachweis nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums eingereicht, entfällt der Anspruch auf Auszahlung – die Zusage verfällt.
- **Bewilligungszeitraum überschätzt:** Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zuwendungsbescheid und ist **nicht verlängerbar**; die Maßnahme muss in dieser Zeit abgeschlossen sein.
- **TPN-ID zu spät genutzt:** Die TPN-ID ist nur 2 Monate gültig. Wird sie in dieser Zeit nicht im Verwendungsnachweis verwendet, muss der TPN neu erstellt werden.
- **Fachunternehmererklärung als Papierformular erwartet:** Das alte Formular gibt es nicht mehr – die Angaben laufen digital über den TPN.







## Quellen

- BAFA – Anleitung zum Verwendungsnachweis (zweistufiges Verfahren, TPN-ID, Frist):
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_anleitung_vn.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Informationen für Fachunternehmen und Energieeffizienz-Experten (TPN, TPN-ID, Fachunternehmererklärung entfällt):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Energieberater/informationen_fuer_energieberater_node.html
- BAFA – Informationen zur Antragstellung (BEG EM, Verwendungsnachweis im Portal):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende_node.html
- BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung (Bewilligungszeitraum 36 Monate):
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung_neu.html
- BEG-EM-Richtlinie des BMWK (BAFA-Download):
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_richtline_beg_em_20231221_PDF.pdf?__blob=publicationFile&v=2

## Änderungsverlauf

- 2026-07-20: Erstveröffentlichung der Faktenseite. TPN-Definition, TPN-ID (2 Monate gültig), Bewilligungszeitraum 36 Monate, Sechs-Monats-Frist für den Verwendungsnachweis und die Folge des Fristversäumnisses am 2026-07-20 gegen die amtlichen BAFA-Seiten und die BEG-EM-Richtlinie geprüft. Hinweis: Für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt eine überarbeitete BEG-Förderrichtlinie (BAFA); das zweistufige Nachweisverfahren (TPN → Verwendungsnachweis) bleibt bestehen. | change_type=initial_publication reviewed_by="Nexvyra Bau-Agent" field="topic_lifecycle" new="published"

## Stand

- Stand: 2026-07-20
- Gültig ab: 2024-01-01
- Gültig bis: offen (laufende BEG-EM-Richtlinie; für Anträge ab 21.07.2026 überarbeitete Fassung)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (BEG-EM-Richtlinie / BAFA als Primärquelle)
- Lizenz: CC BY 4.0
