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title: BAFA-Wärmepumpen-Liste – förderfähige Anlagen finden (Wärmeerzeuger-Portal)
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# BAFA-Wärmepumpen-Liste – förderfähige Anlagen finden (Wärmeerzeuger-Portal)

## Kurzantwort

Nur Wärmepumpen, die das BAFA als „potenziell förderfähig" gelistet hat, werden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst – das gilt sowohl für die BAFA-Einzelmaßnahmen als auch für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458). Die Liste ist seit 2024 in das online durchsuchbare **Wärmeerzeuger-Portal (WEP)** unter `elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen` überführt und löst die früheren PDF-Listen ab. Gelistet werden nur Geräte bzw. Innen-/Außengeräte-Kombinationen, für die der Hersteller einen Prüf- bzw. Effizienznachweis (Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad η_s,h ≥ 150 % im Heizbetrieb) erbringt. Antragsteller ist der **Hersteller**, nicht der Eigentümer – Sie als Bauherr prüfen vor der Antragstellung nur, ob Ihr Wunschgerät gelistet ist.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Zweck der Liste | Nachweis der grundsätzlichen Förderfähigkeit einer Wärmepumpe in der BEG [BAFA – WEP] |
| Online-Portal | Wärmeerzeuger-Portal (WEP), `elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen` [BAFA – WEP] |
| Ablösung PDF-Listen | WEP ersetzt seit 2024 die fortlaufend aktualisierten PDF-Listen [BAFA – Listen förderfähiger Anlagen] |
| Gilt für | BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW-Heizungsförderung (458) – abgestimmter Gerätekreis [KfW 458] |
| Listungs-Antragsteller | Hersteller der Wärmepumpe (nicht der Eigentümer) [BAFA – WEP] |
| Effizienzkriterium | η_s,h ≥ 150 % im Heizbetrieb (Herstellerdatenblatt gem. VO (EU) 2281/2016) [BAFA – Anlagen zur Wärmeerzeugung] |
| Kombinationen | nur Innen-/Außengeräte-Kombinationen mit nachgewiesener Effizienz förderfähig [BAFA – Anlagen zur Wärmeerzeugung] |
| Geräuschanforderung ab 01.01.2026 | Luft-Wasser-WP nur förderfähig, wenn Außengerät ≥ 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert (VO (EU) 813/2013) liegt [energiewechsel.de – BEG-FAQ] |
| Effizienzbonus | +5 Prozentpunkte bei Wärmequelle Wasser/Erdreich/Abwasser oder natürlichem Kältemittel [Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie] |

## Geltungsbereich

Die Liste betrifft alle, die eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe im Gebäudebestand einbauen und dafür BEG-Förderung erhalten wollen – private Eigentümer (über KfW 458), Vermieter, WEG sowie Eigentümer von Nichtwohngebäuden (über die BAFA). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung: Das Gerät muss zu diesem Zeitpunkt im Wärmeerzeuger-Portal als förderfähig geführt sein. Die Liste ist gerätebezogen, nicht projektbezogen; sie sagt nichts über die konkrete Förderhöhe aus, sondern nur, ob das Gerät grundsätzlich zuschussfähig ist. Höhe und Boni ergeben sich aus der BEG-Richtlinie und den Programmbedingungen von BAFA bzw. KfW.

## So finden und prüfen Sie eine Wärmepumpe

1. Wärmeerzeuger-Portal (WEP) öffnen: `elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen`.
2. Nach Hersteller und Modell-/Typbezeichnung suchen (exakt wie im Angebot des Fachbetriebs).
3. Bei Split- und Kombigeräten prüfen, ob genau die angebotene **Innen-/Außengeräte-Kombination** gelistet ist – nicht nur das Außengerät.
4. Wärmequelle prüfen (Luft, Wasser, Erdreich/Sole, Abwasser) und ob ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird – das entscheidet über den Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten.
5. Erst danach den Förderantrag stellen (bei privaten Wohngebäuden über die KfW, Programm 458; sonst über die BAFA).

## Wie ein Gerät auf die Liste kommt

Die Listung beantragt der **Hersteller** beim BAFA und legt für jedes Gerät bzw. jede Gerätekombination einen Prüf- oder Effizienznachweis vor. Grundlage ist der über das Herstellerdatenblatt nach Verordnung (EU) 2281/2016 belegte Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (η_s,h) von mindestens 150 % im Heizbetrieb. Da sich bei der Kombination von Außen- und Innengeräten Abweichungen in der Effizienz ergeben können, sind nur solche Kombinationen förderfähig, für die dieser Nachweis konkret vorliegt. Ab dem 1. Januar 2026 gilt zusätzlich für Luft-Wasser-Wärmepumpen eine Geräuschanforderung: Die Schallemissionen des Außengeräts müssen mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der Ökodesign-Durchführungsverordnung (EU) 813/2013 liegen.

## Häufige Fehler

Verbreitet ist die Annahme, jede handelsübliche Wärmepumpe sei automatisch förderfähig – tatsächlich zählt allein die Listung im WEP zum Antragszeitpunkt. Ein zweiter Fehler betrifft Split-Geräte: Steht nur das Außengerät in der Liste, ist die konkrete Kombination mit einem bestimmten Innengerät damit nicht automatisch abgedeckt; entscheidend ist die gelistete Kombination. Drittens verwechseln viele die Liste mit der Förderhöhe – die Liste entscheidet nur über das „Ob", nicht über das „Wie viel". Und schließlich: Nicht der Eigentümer, sondern der Hersteller sorgt für die Listung; wer ein nicht gelistetes Gerät kauft, kann die Förderfähigkeit nicht selbst „nachreichen".

## Beispiel

Ein Eigentümer plant den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Der Fachbetrieb bietet Modell „X-Air 8 kW" (Außengerät) mit Innengerät „X-Hydro 200" an. Vor Antragstellung sucht der Eigentümer im Wärmeerzeuger-Portal nach dieser Kombination. Ist sie mit gültigem Effizienznachweis gelistet und erfüllt das Außengerät ab 2026 die Geräuschanforderung, ist das Gerät grundsätzlich förderfähig. Da als Wärmequelle Luft (nicht Wasser/Erdreich/Abwasser) genutzt wird, gibt es den Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten nur, wenn das Gerät ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan/R290) verwendet.

## Siehe auch

- [BEG-EM-Förderung für Wärmepumpen 2026](/fakten/beg-em-waermepumpe.html)
- [KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen](/fakten/kfw-458-heizungsfoerderung.html)
- [BEG EM – Technische Mindestanforderungen](/fakten/beg-em-technische-mindestanforderungen.html)
- [BAFA TPN – Technischer Nachweis nach Durchführung](/fakten/bafa-tpn-technischer-nachweis-durchfuehrung.html)







## Quellen

- BAFA – Wärmeerzeuger-Portal (WEP): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Waermeerzeuger_Portal/waermeerzeuger_portal.html [B]
- BAFA – Listen der förderfähigen Anlagen: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/liste_foerderfaehige_anlagen_node.html [B]
- BAFA – Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html [B]
- BAFA – Wärmeerzeuger-Portal, Liste Wärmepumpen (online): https://elan1.bafa.bund.de/zvi-ui/wep/waermepumpen [B]
- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Heizungsförderung-für-Privatpersonen-Wohngebäude-(458)/ [B]
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie (Volltext der Förderbedingungen, Effizienzbonus): https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf [A]

## Änderungsverlauf

- 2026-07-18: Erstveröffentlichung der Faktenseite, alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen gegengeprüft, Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level, wikidata_subjects). | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
## Stand

- Stand: 2026-07-18
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Bundesanzeiger BEG-EM-Richtlinie als Primärquelle; BAFA/KfW als B)
- Lizenz: CC BY 4.0
