{
    "slug": "bahn-zugausfall-letzter-zug-betreuung-hotel-taxi-art-20-2021-782",
    "titre": "\u0022Letzter Zug fällt aus – Betreuung, Hotel und Ersatzbeförderung (Art. 20 VO (EU) 2021/782, § 11 EVO)\u0022",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Fällt ein Zug aus oder verspätet er sich, muss das Eisenbahnunternehmen nach Art. 20 der Verordnung (EU) 2021/782 die Fahrgäste informieren und ab 60 Minuten…",
    "resume_court": "Fällt ein Zug aus oder verspätet er sich, muss das Eisenbahnunternehmen nach **Art. 20 der Verordnung (EU) 2021/782** die Fahrgäste informieren und ab **60 Minuten** erwarteter Verspätung oder bei Ausfall kostenlos betreuen: Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, bei notwendiger Übernachtung Hotel samt Transfer, bei blockiertem Zug Beförderung vom Zug zum Bahnhof, zu einem alternativen Abfahrtsort oder zum Zielort. Bei unterbrochener Strecke muss es so rasch wie möglich einen alternativen Verkehrsdienst organisieren (Art. 20 Abs. 3).\n\nDiese Betreuung ist **unabhängig von der Entschädigung**: Sie wird auch geschuldet, wenn wegen außergewöhnlicher Umstände (Art. 19 Abs. 10) kein Geld zu zahlen ist. Im deutschen Nahverkehr kommt § 11 EVO hinzu, der bei der letzten Verbindung des Tages oder nächtlicher Ankunft die Nutzung anderer Verkehrsmittel mit Kostenersatz bis **120 Euro** erlaubt.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Verordnung (EU) 2021/782 vom 29.04.2021, ABl. L 172 vom 17.05.2021, S. 1",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendbar seit",
            "valeur": "07.06.2023 [Art. 41]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Informationspflicht",
            "valeur": "Über Situation und geschätzte Abfahrts-/Ankunftszeit unterrichten, sobald bekannt [Art. 20 Abs. 1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schwelle für Betreuung",
            "valeur": "Verspätung von 60 Minuten oder mehr bzw. Zugausfall [Art. 20 Abs. 2]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Buchst. a",
            "valeur": "Mahlzeiten und Erfrischungen, angemessen zur Wartezeit, soweit verfügbar oder zumutbar lieferbar",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Buchst. b",
            "valeur": "Hotel oder andere Unterbringung samt Transfer, wenn eine Übernachtung notwendig wird; Begrenzung auf höchstens drei Nächte bei Umständen nach Art. 19 Abs. 10 möglich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Buchst. c",
            "valeur": "Beförderung vom blockierten Zug zum Bahnhof, alternativen Abfahrtsort oder Zielort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alternativverkehr",
            "valeur": "Bei unterbrochener Strecke so rasch wie möglich Ersatzverkehrsdienst [Art. 20 Abs. 3]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bestätigung",
            "valeur": "Unternehmen informiert, wie die Bestätigung von Verspätung/Ausfall zu beantragen ist [Art. 20 Abs. 4]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Menschen mit Behinderungen",
            "valeur": "Besondere Beachtung, einschließlich Begleitpersonen und Assistenzhunde",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entschädigung (getrennt)",
            "valeur": "25 % ab 60, 50 % ab 120 Minuten [Art. 19 Abs. 1]; Ausschluss bei Art. 19 Abs. 10",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nahverkehr Deutschland",
            "valeur": "§ 2 Abs. 1 EVO: Art. 20 Abs. 2 Buchst. a (Verpflegung) dort nicht anzuwenden",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zusatzrecht Nahverkehr",
            "valeur": "Anderes Verkehrsmittel bei Ankunft 0–5 Uhr (ab 60 Min. Verspätung) oder letzter Verbindung; Kostenersatz bis 120 Euro [§ 11 EVO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Durchsetzung",
            "valeur": "Schlichtung [§ 15 EVO], nationale Durchsetzungsstelle [Art. 32]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt \u0022Letzter Zug fällt aus – Betreuung, Hotel und Ersatzbeförderung (Art. 20 VO (EU) 2021/782, § 11 EVO)\u0022?",
            "reponse": "Fällt ein Zug aus oder verspätet er sich, muss das Eisenbahnunternehmen nach Art. 20 der Verordnung (EU) 2021/782 die Fahrgäste informieren und ab 60 Minuten erwarteter Verspätung oder bei Ausfall kostenlos betreuen: Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, bei notwendiger Übernachtung Hotel samt Transfer, bei blockiertem Zug Beförderung vom Zug zum Bahnhof, zu einem alternativen…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei \u0022Letzter Zug fällt aus?",
            "reponse": "„Hotel gibt es nur ohne höhere Gewalt.\u0022 Falsch. Art. 19 Abs. 10 betrifft nur die Entschädigung; bei Übernachtungen kann lediglich die Dauer auf drei Nächte begrenzt werden. „Das Taxi zahlt immer die Bahn.\u0022 Nicht pauschal. Organisiert die Bahn nichts, hilft im Nahverkehr § 11 EVO (bis 120 Euro); im Fernverkehr kommt es auf die Voraussetzungen der Art. 18 und 20 an."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1378014"
    ],
    "valid_from": "2023-06-07",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-07",
    "derniere_verification": "2026-10-07",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/bahn-zugausfall-letzter-zug-betreuung-hotel-taxi-art-20-2021-782"
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