{
    "slug": "baulaerm-hotel-reisemangel-651i-bgb",
    "titre": "Baulärm im Urlaubshotel – Reisemangel, Hinweis in der Buchungsbestätigung und Minderung (§§ 651i, 651m, 651o BGB)",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Baulärm im oder am Urlaubshotel kann bei einer Pauschalreise ein Reisemangel sein. Nach § 651i Abs. 2 BGB ist die Reise mangelfrei, wenn sie die vereinbarte…",
    "resume_court": "Baulärm im oder am Urlaubshotel kann bei einer **Pauschalreise** ein **Reisemangel** sein. Nach **§ 651i Abs. 2 BGB** ist die Reise mangelfrei, wenn sie die **vereinbarte Beschaffenheit** hat; fehlt eine Vereinbarung, kommt es auf den **vertraglich vorausgesetzten Nutzen** und hilfsweise auf den **gewöhnlichen Nutzen** an, wie er bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist. Ob Lärm einen Mangel darstellt, hängt deshalb vom **Einzelfall** ab: von Art und Lage des Hotels, von dem, was der Veranstalter beschrieben oder zugesagt hat, und davon, ob der Reisende **vor oder bei der Buchung auf die Baustelle hingewiesen** wurde. Liegt ein Mangel vor, **mindert sich der Reisepreis** für die Dauer des Mangels kraft Gesetzes (**§ 651m BGB**). Der Reisende sollte den Lärm **unverzüglich anzeigen** (**§ 651o BGB**) und Abhilfe verlangen (**§ 651k BGB**). Feste gesetzliche Prozentsätze gibt es nicht.",
    "faits": [
        {
            "point": "Mangelbegriff",
            "valeur": "Vereinbarte Beschaffenheit; sonst vertraglich vorausgesetzter Nutzen; sonst gewöhnlicher Nutzen und übliche Beschaffenheit [§ 651i Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechte bei Mangel",
            "valeur": "Abhilfe, Selbstabhilfe, Ersatzleistung, Kündigung, Minderung, Schadensersatz [§ 651i Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abhilfe",
            "valeur": "Veranstalter muss den Mangel beseitigen; Verweigerung nur bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigen Kosten [§ 651k Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Selbstabhilfe",
            "valeur": "Nach angemessener Frist; keine Frist nötig bei Verweigerung oder sofortigem Abhilfebedarf [§ 651k Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Minderung",
            "valeur": "Kraft Gesetzes für die Dauer des Mangels [§ 651m Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schadensersatz",
            "valeur": "Neben Minderung/Kündigung; Ausschlussgründe in § 651n Abs. 1 BGB",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Urlaubszeit",
            "valeur": "Entschädigung bei vereitelter oder erheblich beeinträchtigter Reise [§ 651n Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mängelanzeige",
            "valeur": "Unverzüglich; bei schuldhaft unterlassener Anzeige Verlust von Minderung und Schadensersatz, soweit keine Abhilfe möglich war [§ 651o BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährung",
            "valeur": "2 Jahre [§ 651j BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Feste Prozentsätze",
            "valeur": "Keine gesetzlichen; Reisemängeltabellen sind unverbindliche Orientierung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Halbzwingend",
            "valeur": "Abweichung zum Nachteil des Reisenden unzulässig [§ 651y BGB]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 651i BGB – Rechte des Reisenden bei Reisemängeln",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651i.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651k BGB – Abhilfe",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651k.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651n BGB – Schadensersatz",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651n.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651m BGB – Minderung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651m.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651o BGB – Mängelanzeige",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651o.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651j BGB – Verjährung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651j.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651y BGB – Abweichende Vereinbarungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651y.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 312g BGB – Widerrufsrecht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Sekundärquelle (AG München 159 C 9571/15; LG Frankfurt 2-24 O 31/12; Volltexte nicht geprüft)",
            "url": "https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/bei-konkretem-hinweis-auf-laerm-keine-minderung-des-reisepreises_210_419928.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Baulärm im Urlaubshotel – Reisemangel, Hinweis in der Buchungsbestätigung und Minderung (§§ 651i, 651m, 651o BGB)?",
            "reponse": "Baulärm im oder am Urlaubshotel kann bei einer Pauschalreise ein Reisemangel sein. Nach § 651i Abs. 2 BGB ist die Reise mangelfrei, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat; fehlt eine Vereinbarung, kommt es auf den vertraglich vorausgesetzten Nutzen und hilfsweise auf den gewöhnlichen Nutzen an, wie er bei Pauschalreisen der gleichen Art üblich ist."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Baulärm im Urlaubshotel?",
            "reponse": "„Baulärm ist immer ein Mangel.\u0022 Falsch – es kommt auf Vertragsinhalt, Hinweise und Intensität an (§ 651i Abs. 2 BGB). „Ein Hinweis irgendwo im Kleingedruckten schließt alles aus.\u0022 Nicht gesichert – maßgeblich sind Konkretheit und Rechtzeitigkeit des Hinweises; im Streit entscheidet das Gericht im Einzelfall. „Ich warte bis nach der Reise.\u0022 Riskant – unverzügliche Anzeige nötig (§ 651o BGB)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q165728",
        "Q664183"
    ],
    "valid_from": "2018-07-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-30",
    "derniere_verification": "2026-10-30",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/baulaerm-hotel-reisemangel-651i-bgb"
}