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title: BEG EM Anlagentechnik 2026 – Übersicht (Lüftung, Heizungsoptimierung, digitale Systeme)
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last_reviewed: 2026-07-12
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# BEG EM Anlagentechnik 2026 – Übersicht (Lüftung, Heizungsoptimierung, digitale Systeme)

## Kurzantwort

Unter „Anlagentechnik" fasst die Bundesförderung für effiziente Gebäude –
Einzelmaßnahmen (BEG EM) die technischen Effizienzmaßnahmen **außer dem
Wärmeerzeuger** zusammen: Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung,
die Heizungsoptimierung (u. a. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch,
Mess-, Steuer- und Regeltechnik) sowie digitale Systeme zur energetischen
Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Alle werden einheitlich mit **15 %
Grundförderung** bezuschusst, mit individuellem Sanierungsfahrplan
(iSFP-Bonus) mit **20 %**. Es gilt derselbe gemeinsame Kostendeckel von
**30.000 € pro Wohneinheit und Jahr** (mit iSFP-Bonus **60.000 €**) wie
für die Gebäudehülle. Antragstelle ist das **BAFA**; der Antrag muss
**vor Auftragserteilung** gestellt werden. Der **Heizungstausch selbst**
(neuer Wärmeerzeuger, z. B. Wärmepumpe) gehört seit 2024 **nicht** hierher,
sondern zur separaten Heizungsförderung der **KfW (Programm 458)**.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA [BAFA – Anlagentechnik (außer Heizung)] |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1] |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1] |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten] |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten] |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten] |
| Mindestalter Gebäude | Bauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt [BEG-EM-Richtlinie] |
| Pflicht (Lüftung/digitale Systeme) | Einbindung Energieeffizienz-Experte (EEE) |
| Antragszeitpunkt | vor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag) |
| Nicht enthalten | Heizungstausch/Wärmeerzeuger → KfW 458 |

## Geltungsbereich

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und
Nichtwohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens
fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Mieter
und Pächter, die die Maßnahme selbst finanzieren. Der Fördertopf von
30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) gilt **pro Wohneinheit und
Kalenderjahr** und wird gemeinsam mit den Gebäudehüllen-Maßnahmen und der
Heizungsoptimierung auf einen einzigen Deckel angerechnet – wer im selben
Jahr Lüftung, Dämmung und Heizungsoptimierung kombiniert, teilt sich
diesen Topf.

## Die Maßnahmengruppen im Überblick

Die Förderkonditionen (15 % / 20 %, gemeinsamer Kostendeckel, BAFA als
Antragstelle, Antrag vor Auftrag) sind bei allen Anlagentechnik-Maßnahmen
identisch. Unterschiedlich ist der konkrete Maßnahmeninhalt:

| Maßnahmengruppe | Was gefördert wird | Detailseite |
|---|---|---|
| Lüftungsanlagen | Einbau/Erneuerung/Optimierung von Lüftungs- und Klimaanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung [BAFA – Anlagentechnik] | beg-em-lueftungsanlage |
| Heizungsoptimierung | Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Rohrdämmung, Flächenheizung, Mess-/Steuer-/Regeltechnik [BAFA – Heizungsoptimierung] | heizungsoptimierung |
| Digitale Systeme | Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home") [BAFA – Anlagentechnik] | — |
| (Abgrenzung) Heizungstausch | Neuer Wärmeerzeuger (Wärmepumpe, Biomasse, Hybrid) – NICHT BEG EM Anlagentechnik | kfw-458-heizungsfoerderung |

Neben der eigentlichen Anlage sind auch notwendige Umfeldmaßnahmen sowie
die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
(EEE) förderfähig – die Baubegleitung zusätzlich mit 50 % der Kosten.
Maßgeblich sind stets die aktuellen **Technischen Mindestanforderungen
(TMA)** der BEG EM als Anlage zur Richtlinie.

## Häufige Fehler / Missverständnisse

- **Der Heizungstausch gehört nicht mehr zur BAFA-Anlagentechnik.** Der
  Austausch des Wärmeerzeugers (z. B. Wärmepumpe) wird seit 2024 über die
  KfW (Programm 458) mit 30 % Grundförderung plus Boni gefördert, nicht
  über die BEG EM Anlagentechnik.
- **Der Kostendeckel gilt gemeinsam mit anderen Einzelmaßnahmen.** Die
  30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) sind ein Jahres-Topf pro Wohneinheit
  für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung zusammen.
- **Antrag vor Auftrag ist zwingend.** Wer den Handwerker vor der
  Antragstellung verbindlich beauftragt, verliert den Förderanspruch.
- **Für Lüftung und digitale Systeme ist ein Energieeffizienz-Experte
  Pflicht.** Für die reine Heizungsoptimierung ist die EEE-Einbindung
  dagegen nicht zwingend vorgeschrieben.

## Beispiel

Ein Eigentümer baut 2026 in einem Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) eine
zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für 18.000 € ein und lässt
zusätzlich für 2.000 € einen hydraulischen Abgleich mit Pumpentausch
durchführen – zusammen 20.000 €. Ohne iSFP beträgt der Zuschuss 15 % =
3.000 €. Mit iSFP-Bonus (20 %) wären es 4.000 €. Beide Beträge liegen
innerhalb des gemeinsamen Deckels von 30.000 € (bzw. 60.000 €).

## Quellen

- BAFA – Anlagentechnik (außer Heizung):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html
- BAFA – Heizungsoptimierung:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html
- BAFA – Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html
- BAFA – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_31122023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):
  https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=

## Änderungsverlauf

- 2026-07-12: Erstveröffentlichung der Übersichtsseite. Bündelt die BEG-EM-
  Anlagentechnik-Maßnahmen (Lüftung, Heizungsoptimierung, digitale Systeme)
  mit gemeinsamen Förderkonditionen und grenzt den Heizungstausch (KfW 458)
  ab. Alle Quellen-URLs live auf HTTP 200 geprüft; A-Quelle Bundesanzeiger
  (BAnz AT 29.12.2023 B1).

## Stand

- Stand: 2026-07-12
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquelle Bundesanzeiger; ergänzend BAFA)
- Lizenz: CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich
ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die
Technischen Mindestanforderungen des BAFA.
