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title: BEG-EM – Außenwand-Dämmung 2026
slug: beg-em-aussenwand-daemmung
topic: bau-sanierungsrecht-foerderung
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last_reviewed: 2026-05-27
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# BEG-EM – Außenwand-Dämmung 2026

## Kurzantwort

Die Dämmung der Außenwand ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle
über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig.
Der Grundfördersatz beträgt **15 %** der förderfähigen Ausgaben,
mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sind **20 %**
möglich. Förderfähig sind maximal **30.000 € pro Wohneinheit und Jahr**
(bzw. **60.000 €** mit iSFP-Bonus). Antragstelle ist das BAFA, der
Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| U-Wert-Anforderung Außenwand | ≤ 0,20 W/(m²·K) |
| Pflicht | Einbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE) |

## Technische Mindestanforderungen

Damit eine Außenwand-Dämmung gefördert wird, muss nach Abschluss
der Maßnahme der **Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Außenwand
höchstens 0,20 W/(m²·K)** betragen. Maßgeblich sind die jeweils
aktuellen Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG EM, die als
Anlage zur Richtlinie veröffentlicht werden.

Förderfähig sind insbesondere:

- Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS)
- vorgehängte hinterlüftete Fassaden
- Innendämmung (sofern Außendämmung nicht möglich, z. B. Denkmalschutz)
- Kerndämmung zweischaliger Mauerwerke (Einblasdämmung)
- Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden

## Förderfähige Kosten

- Material und fachgerechter Einbau der Dämmung
- Notwendige Vor- und Nacharbeiten (Gerüst, Putz, Anstrich, Sockel)
- Demontage und Entsorgung von Altmaterial
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
  (zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)

Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr
für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik,
Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf
60.000 €.

## Antragsweg

1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle
   Maßnahmen an der Gebäudehülle.
2. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung
   auf Förderzusage).
3. Antrag online beim BAFA stellen – **vor** Vertragsabschluss mit
   dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach
   Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.
4. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
5. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
6. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
7. Auszahlung des Zuschusses.

## Quellen

- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_31122023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=7
- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):
  https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=

## Stand

- Stand: 2026-05-27
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquellen BAFA / Bundesanzeiger)
- Lizenz: CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich
ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die
Technischen Mindestanforderungen des BAFA.
