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title: BEG EM – Fachplanung und Baubegleitung (50 % Zuschuss)
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# BEG EM – Fachplanung und Baubegleitung (50 % Zuschuss)

## Kurzantwort

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen
Energieeffizienz-Experten (EEE) wird in der Bundesförderung für effiziente
Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit **50 % der förderfähigen Ausgaben**
bezuschusst. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf **5.000 € bei
Ein- und Zweifamilienhäusern** und auf **2.000 € pro Wohneinheit bei
Mehrfamilienhäusern** mit drei oder mehr Wohneinheiten, insgesamt auf
maximal **20.000 €**. Der Zuschuss ist ein Zusatzbaustein: Er kann nur im
Zusammenhang mit einer geförderten Einzelmaßnahme (z. B. Gebäudehülle,
Anlagentechnik) beantragt werden. Antragstelle ist das **BAFA**, der Antrag
muss **vor Auftragserteilung** gestellt werden.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung] |
| Fördersatz | 50 % der förderfähigen Ausgaben [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung] |
| Höchstgrenze förderfähige Ausgaben (Ein-/Zweifamilienhaus) | 5.000 € [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung] |
| Höchstgrenze förderfähige Ausgaben (Mehrfamilienhaus, ab 3 WE) | 2.000 € pro Wohneinheit [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung] |
| Gesamt-Höchstgrenze förderfähige Ausgaben | 20.000 € [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung] |
| Maximaler Zuschuss (Ein-/Zweifamilienhaus) | 2.500 € (50 % von 5.000 €) |
| Maximaler Zuschuss (gesamt) | 10.000 € (50 % von 20.000 €) |
| Pflicht | Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung] |
| Voraussetzung | nur im Zusammenhang mit geförderter Einzelmaßnahme [BAFA – Fachplanung und Baubegleitung] |
| Antragszeitpunkt | vor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag) |
| Expertensuche | Energieeffizienz-Experten-Liste der dena (energie-effizienz-experten.de) |

## Geltungsbereich

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur
**im Zusammenhang** mit der Förderung einer der folgenden Einzelmaßnahmen
beantragt werden: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik
(außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (nur bei Errichtung, Umbau
oder Erweiterung eines Gebäudenetzes) sowie Heizungsoptimierung. Für diese
Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ohnehin
teilweise verpflichtend; die Kosten seiner Planungs- und
Begleitungsleistung werden über diesen Baustein bezuschusst. Der Fördersatz
von 50 % gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude.

## Ablauf: TPB und TPN

Vor der Antragstellung erstellt der Energieeffizienz-Experte eine
**Technische Projektbeschreibung (TPB)** der geplanten Maßnahme und
übergibt dem Antragstellenden die zugehörige **TPB-ID**, die im
BAFA-Antragsformular eingegeben wird. Nach Fertigstellung der Maßnahme
erstellt der EEE einen **Technischen Projektnachweis (TPN)** und übergibt
die **TPN-ID**; diese ist zwei Monate gültig und wird beim
Verwendungsnachweis benötigt. Die passende Fachkraft findet man über die
von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführte
Energieeffizienz-Experten-Liste.

## Häufige Fehler / Missverständnisse

- **50 % ist nicht der halbe Rechnungsbetrag ohne Grenze.** Der Zuschuss
  ist auf 50 % der *förderfähigen* Ausgaben begrenzt, und diese sind bei
  Ein-/Zweifamilienhäusern auf 5.000 € gedeckelt – der maximale Zuschuss
  beträgt also 2.500 €.
- **Kein eigenständiger Antrag.** Fachplanung und Baubegleitung sind kein
  Solo-Fördergegenstand: Ohne eine förderfähige Einzelmaßnahme (Dämmung,
  Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) gibt es keinen Zuschuss.
- **Antrag vor Auftrag gilt auch hier.** Wer den Energieeffizienz-Experten
  oder den Handwerker vor der BAFA-Antragstellung verbindlich beauftragt,
  riskiert den Förderanspruch.
- **Der Heizungstausch (Wärmeerzeuger) fällt nicht hierunter.** Für die
  KfW-Heizungsförderung (Programm 458) gilt eine eigene Regelung; die
  BAFA-Fachplanung/Baubegleitung bezieht sich auf die Effizienzmaßnahmen
  bzw. Gebäudenetze.

## Beispiel

Ein Eigentümer eines Einfamilienhauses lässt eine geförderte
Fassadendämmung durchführen und beauftragt einen Energieeffizienz-Experten
mit Fachplanung und Baubegleitung. Die Leistung des EEE kostet 4.000 €.
Da dieser Betrag unter dem Deckel von 5.000 € liegt, sind die vollen
4.000 € förderfähig; der Zuschuss beträgt 50 % = **2.000 €**. Kostet die
EEE-Leistung dagegen 6.000 €, greift der Deckel: förderfähig sind nur
5.000 €, der Zuschuss beträgt maximal **2.500 €**.

## Rechtsstand und Reform ab 21.07.2026

Die hier genannten Werte entsprechen der bis zum **20.07.2026** geltenden
BEG-EM-Förderrichtlinie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWE) hat die BEG EM reformiert: **Für Anträge ab dem 21.07.2026** gelten
neue Förderbedingungen, unter anderem eine **Anpassung der Höchstgrenzen**
sowie der Boni-Fördersätze. TPB-IDs, die bis einschließlich 08.07.2026
generiert wurden, können noch bis einschließlich 20.07.2026 für einen
Antrag nach den bisherigen Konditionen verwendet werden; ab dem 21.07.2026
sind neue TPB-IDs erforderlich. Die Grundstruktur (BAFA für
Effizienzmaßnahmen, KfW für die Heizungsförderung, anteilige
Zuschussförderung) bleibt bestehen. Prüfen Sie vor der Antragstellung die
aktuelle Richtlinie und das aktuelle BAFA-Merkblatt.

## Quellen

- BAFA – Fachplanung und Baubegleitung (Wohngebäude):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung_node.html
- BAFA – Fachplanung und Baubegleitung (Nichtwohngebäude):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung.html
- BAFA – Für Anträge ab 21.07.2026 (BEG-Reform):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende_21072026/informationen_fuer_antragstellende_21072026_node.html
- BAFA – Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_31122023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):
  https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=

## Änderungsverlauf

- 2026-07-13: Erstveröffentlichung. 50 % Fördersatz, Deckel 5.000 €
  (EFH/ZFH) / 2.000 € pro WE / max. 20.000 €, TPB-/TPN-Ablauf und
  EEE-Pflicht auf Basis der aktuellen BAFA-Seite. Hinweis auf die
  BEG-EM-Reform ab 21.07.2026 ergänzt. Alle Quellen-URLs live auf
  HTTP 200 geprüft; A-Quelle Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2023 B1).

## Stand

- Stand: 2026-07-13
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell (Konditionen bis 20.07.2026; Reform ab 21.07.2026)
- Quellenautorität: A (Primärquelle Bundesanzeiger; ergänzend BAFA)
- Lizenz: CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich ist
immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie das aktuelle
Merkblatt des BAFA. Für Anträge ab dem 21.07.2026 gelten reformierte
Bedingungen.
