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title: BEG EM – Förderfähige Kosten: Höchstgrenzen pro Wohneinheit 2026
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# BEG EM – Förderfähige Kosten: Höchstgrenzen pro Wohneinheit 2026

## Kurzantwort

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
begrenzt nicht nur die Förderquote, sondern auch die **maximal
förderfähigen Ausgaben** je Wohneinheit und Kalenderjahr. Für sonstige
Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung)
gilt eine Höchstgrenze von **30.000 € pro Wohneinheit und Jahr**, mit
individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) **60.000 €**. Der
**Heizungstausch** hat einen **eigenen, davon unabhängigen Topf**:
30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste
und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Werden in einem Mehrfamilienhaus
nur einzelne Wohneinheiten saniert, wird der Gebäude-Höchstbetrag
anteilig gekappt.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Höchstgrenze sonstige Effizienzmaßnahmen | 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr [energiewechsel.de BEG-FAQ 2.3] |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr [energiewechsel.de BEG-FAQ 2.3] |
| Höchstgrenze Heizungstausch – 1. Wohneinheit | 30.000 € [energiewechsel.de BEG-FAQ 3.3; KfW Merkblatt 458] |
| Höchstgrenze Heizungstausch – 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € [energiewechsel.de BEG-FAQ 3.3; KfW Merkblatt 458] |
| Höchstgrenze Heizungstausch – ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € [energiewechsel.de BEG-FAQ 3.3; KfW Merkblatt 458] |
| Töpfe unabhängig voneinander | Heizung und sonstige Maßnahmen werden getrennt gerechnet [energiewechsel.de BEG-FAQ 3.3] |
| Maximum kombiniert je Wohneinheit (mit iSFP) | bis zu 90.000 € förderfähige Ausgaben (60.000 € sonstige + 30.000 € Heizung) [energiewechsel.de BEG-FAQ 3.3] |
| Bezugsgröße | Wohneinheit und Kalenderjahr, unabhängig von der Zahl der Anträge [energiewechsel.de BEG-FAQ 2.3] |
| Fördersatz Heizungstausch | 30 % Grundförderung + Boni [BEG-Richtlinie BAnz AT 29.12.2023 B1] |
| Fördersatz sonstige Einzelmaßnahmen | 15 % + 5 % iSFP-Bonus [BEG-Richtlinie BAnz AT 29.12.2023 B1] |
| Antragstellen | BAFA (Gebäudehülle/Anlagentechnik), KfW (Heizungstausch) |

## Geltungsbereich

Die Höchstgrenzen gelten für Einzelmaßnahmen an bestehenden
Wohngebäuden. Maßgebliche Bezugsgröße ist die **Wohneinheit**, nicht das
Gebäude oder der einzelne Antrag: Auch wer in einem Kalenderjahr mehrere
Anträge für dieselbe Wohneinheit stellt, kann in Summe nicht mehr als den
jeweiligen Höchstbetrag förderfähiger Ausgaben geltend machen.

Zwei getrennte „Töpfe" laufen parallel:

- **Sonstige Effizienzmaßnahmen** – dazu zählen Maßnahmen an der
  Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen), an der Anlagentechnik (außer
  Heizung) sowie die Heizungsoptimierung. Höchstgrenze 30.000 € je
  Wohneinheit und Jahr, mit iSFP-Bonus 60.000 €.
- **Heizungstausch** – die Erneuerung des Wärmeerzeugers (z. B.
  Wärmepumpe, Biomasseanlage) hat einen eigenen, gestaffelten
  Höchstbetrag und wird über die KfW abgewickelt.

Da beide Töpfe unabhängig voneinander gelten, kann für eine Wohneinheit
mit iSFP-Bonus im selben Jahr rechnerisch bis zu **90.000 €** an
förderfähigen Ausgaben zusammenkommen.

## Ausnahmen und Sonderfall Mehrfamilienhaus

Betrifft eine Maßnahme **nicht alle** Wohneinheiten eines Gebäudes –
etwa ein Fenstertausch nur in einzelnen Wohnungen –, wird nicht der volle
Gebäude-Höchstbetrag angesetzt. Stattdessen verteilt sich der
Förderhöchstbetrag des Gebäudes zu **gleichen Teilen** auf alle
Wohneinheiten, und nur der auf die tatsächlich sanierten Wohneinheiten
entfallende Anteil ist förderfähig.

Beim Heizungstausch bemisst sich die Staffelung (30.000 / 15.000 /
8.000 €) nach der Zahl der Wohneinheiten im Gebäude nach der Sanierung.

## Häufige Fehler / Missverständnisse

- **„30.000 € sind der Zuschuss."** Falsch – 30.000 € ist die Höchstgrenze
  der *förderfähigen Ausgaben*, nicht die Auszahlung. Der Zuschuss ergibt
  sich erst aus dem Fördersatz (z. B. 15 % oder 20 % bei sonstigen
  Maßnahmen).
- **„Heizung und Dämmung teilen sich einen Topf."** Falsch – die beiden
  Höchstgrenzen gelten unabhängig voneinander.
- **„Der iSFP-Bonus erhöht auch die Heizungsförderung."** Der iSFP-Bonus
  (Verdopplung der Höchstgrenze auf 60.000 €) betrifft die sonstigen
  Effizienzmaßnahmen, nicht den gestaffelten Heizungstausch-Topf.

## Beispiel

Ein Einfamilienhaus (eine Wohneinheit) erhält 2026 eine neue Wärmepumpe
und eine neue Fassadendämmung, ein iSFP liegt vor:

- **Heizungstausch:** förderfähige Ausgaben bis 30.000 € (eigener Topf).
- **Dämmung (sonstige Effizienzmaßnahme):** förderfähige Ausgaben bis
  60.000 € dank iSFP-Bonus.

In Summe können in diesem Jahr bis zu 90.000 € förderfähige Ausgaben
angesetzt werden – die tatsächlichen Zuschüsse ergeben sich jeweils aus
den unterschiedlichen Fördersätzen.

## Quellen

- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):
  https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=
- BMWK / energiewechsel.de – BEG-FAQ 2.3 (Höchstgrenzen sonstige Effizienzmaßnahmen):
  https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-beg-02-03.html
- BMWK / energiewechsel.de – BEG-FAQ 3.3 (Höchstgrenzen Heizungstausch):
  https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-beg-03-03.html
- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- KfW – Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (BEG Heizungsförderung für Privatpersonen):
  https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf

## Änderungsverlauf

- 2026-07-14: Erstveröffentlichung der Faktenseite. Höchstgrenzen sonstige Effizienzmaßnahmen (30.000 €/60.000 €) und Heizungstausch-Staffelung (30.000/15.000/8.000 €) gegen BEG-FAQ (BMWK) und KfW-Merkblatt 458 geprüft; anteilige Kappung bei Teilsanierung aus BEG-Richtlinie belegt. Alle Quellen-URLs auf HTTP 200 getestet. | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published"

## Stand

- Stand: 2026-07-14
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger; ergänzend BMWK-FAQ, KfW, BAFA)
- Lizenz: CC BY 4.0

Hinweis: Maßgeblich sind stets die aktuelle BEG-Richtlinie im
Bundesanzeiger sowie die Merkblätter von BAFA und KfW. Förderbedingungen
und Höchstgrenzen können angepasst werden.
