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title: BEG EM Gebäudehülle 2026 – Übersicht aller förderfähigen Maßnahmen
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last_reviewed: 2026-07-11
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# BEG EM Gebäudehülle 2026 – Übersicht aller förderfähigen Maßnahmen

## Kurzantwort

Alle Dämm- und Austauschmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dach, Außenwand,
Kellerdecke/Bodenfläche und Fenster/Außentüren – werden über die
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
einheitlich mit **15 % Grundförderung** bezuschusst, mit individuellem
Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) mit **20 %**. Es gilt ein gemeinsamer
Kostendeckel von **30.000 € pro Wohneinheit und Jahr** (mit iSFP-Bonus
**60.000 €**), der für die Summe aller Einzelmaßnahmen zusammen gilt.
Antragstelle ist das **BAFA**; der Antrag muss **vor Auftragserteilung**
gestellt und ein **Energieeffizienz-Experte (EEE)** eingebunden werden.
Der Unterschied zwischen den Bauteilen liegt vor allem im geforderten
**U-Wert nach Sanierung**.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA [BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle] |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1] |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) [BEG-EM-Richtlinie, BAnz AT 29.12.2023 B1] |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BEG-EM-Richtlinie] |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BEG-EM-Richtlinie] |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto [BAFA – Infoblatt förderfähige Kosten] |
| Mindestalter Gebäude | Bauantrag/Bauanzeige ≥ 5 Jahre alt [BEG-EM-Richtlinie] |
| Pflicht | Einbindung Energieeffizienz-Experte (EEE) |
| Antragszeitpunkt | vor Auftragserteilung (Antrag vor Auftrag) |

## Geltungsbereich

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- und
Nichtwohngebäuden, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige mindestens
fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Eigentümer, aber auch
Mieter und Pächter, die die Maßnahme selbst finanzieren. Der
Fördertopf von 30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) gilt **pro Wohneinheit
und Kalenderjahr** und wird auf die Summe aller Einzelmaßnahmen
angerechnet – wer im selben Jahr mehrere Bauteile dämmt, teilt sich
diesen gemeinsamen Deckel.

## Die vier Maßnahmengruppen im Vergleich

Die Förderkonditionen (15 % / 20 %, Kostendeckel, BAFA als Antragstelle,
EEE-Pflicht) sind bei allen Bauteilen identisch. Unterschiedlich ist der
**maximale U-Wert**, der nach Abschluss der Maßnahme erreicht werden muss:

| Bauteil | Maximaler U-Wert nach Sanierung | Detailseite |
|---|---|---|
| Dachflächen / oberste Geschossdecke | ≤ 0,14 W/(m²·K) | beg-em-dachdaemmung |
| Außenwand (Fassadendämmung) | ≤ 0,20 W/(m²·K) | beg-em-aussenwand-daemmung |
| Kellerdecke / Bodenflächen / Wände gegen Erdreich | ≤ 0,25 W/(m²·K) | beg-em-kellerdecke |
| Fenster / Balkon- und Terrassentüren | ≤ 0,95 W/(m²·K) | beg-em-fenstertausch |
| Dachflächenfenster | ≤ 1,0 W/(m²·K) | beg-em-fenstertausch |
| Hauseingangs- / Außentüren | ≤ 1,3 W/(m²·K) | beg-em-fenstertausch |

Maßgeblich sind stets die jeweils aktuellen **Technischen
Mindestanforderungen (TMA)** der BEG EM, die als Anlage zur Richtlinie
veröffentlicht werden. Neben der reinen Bauteil-Dämmung sind auch
notwendige Vor- und Nacharbeiten (z. B. Gerüst, Putz, Entsorgung von
Altmaterial) sowie die Fachplanung und Baubegleitung durch den EEE
förderfähig – die Baubegleitung zusätzlich mit 50 % der Kosten.

## Häufige Fehler / Missverständnisse

- **Der Kostendeckel gilt nicht je Maßnahme, sondern gemeinsam.** Die
  30.000 € (bzw. 60.000 € mit iSFP) sind ein Jahres-Topf pro Wohneinheit
  für alle Einzelmaßnahmen zusammen, nicht pro Bauteil.
- **Der iSFP-Bonus setzt einen vorliegenden individuellen
  Sanierungsfahrplan voraus.** Ohne iSFP bleibt es bei 15 % und 30.000 €.
- **Antrag vor Auftrag ist zwingend.** Wer den Handwerker vor der
  Antragstellung verbindlich beauftragt, verliert den Förderanspruch.
- **Ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht** – bei allen Maßnahmen an
  der Gebäudehülle, nicht nur bei größeren Sanierungen.

## Beispiel

Ein Eigentümer dämmt 2026 in einem Einfamilienhaus (eine Wohneinheit)
die Fassade für 25.000 € und tauscht die Fenster für 15.000 € – zusammen
40.000 €. Ohne iSFP sind nur 30.000 € förderfähig; bei 15 % ergibt das
einen Zuschuss von 4.500 €. Mit einem iSFP-Bonus (20 %, Deckel 60.000 €)
wären beide Maßnahmen voll förderfähig: 20 % von 40.000 € = 8.000 €
Zuschuss.

## Quellen

- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- BAFA – Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html
- BAFA – Förderprogramm im Überblick (BEG):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BAFA – Richtlinie BEG EM vom 21.12.2023:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_richtline_beg_em_20231221_PDF.html
- Bundesanzeiger – BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):
  https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=

## Änderungsverlauf

- 2026-07-11: Erstveröffentlichung der Übersichtsseite. Bündelt die vier
  Gebäudehüllen-Maßnahmen (Dach, Wand, Keller, Fenster) mit gemeinsamen
  Förderkonditionen und U-Wert-Vergleich. Alle Quellen-URLs live auf
  HTTP 200 geprüft; A-Quelle Bundesanzeiger (BAnz AT 29.12.2023 B1).

## Stand

- Stand: 2026-07-11
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquelle Bundesanzeiger; ergänzend BAFA)
- Lizenz: CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich
ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die
Technischen Mindestanforderungen des BAFA.
