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title: BEG-EM – Kellerdecke und Bodenplatte dämmen 2026
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last_reviewed: 2026-05-28
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# BEG-EM – Kellerdecke und Bodenplatte dämmen 2026

## Kurzantwort

Die Dämmung der Kellerdecke (Decke gegen unbeheizten Keller) und der
Bodenplatte gegen Erdreich ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle
über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig.
Der Grundfördersatz beträgt **15 %** der förderfähigen Ausgaben, mit
individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sind **20 %** möglich.
Förderfähig sind maximal **30.000 € pro Wohneinheit und Jahr** (bzw.
**60.000 €** mit iSFP-Bonus). Nach Sanierung muss der U-Wert der
Geschossdecken bzw. Bodenflächen höchstens **0,25 W/(m²·K)** betragen.
Antragstelle ist das BAFA, der Antrag muss vor Auftragserteilung
gestellt werden.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA |
| Förderprogramm | BEG EM – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto |
| U-Wert-Anforderung (Geschossdecken / Bodenflächen) | ≤ 0,25 W/(m²·K) |
| Gebäudealter | Bauantrag mindestens 5 Jahre vor Antragstellung |
| Pflicht | Einbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE) |

## Technische Mindestanforderungen

Damit eine Dämmung der Kellerdecke oder Bodenplatte gefördert wird,
muss nach Abschluss der Maßnahme der **Wärmedurchgangskoeffizient
(U-Wert) der Geschossdecken bzw. Bodenflächen höchstens 0,25 W/(m²·K)**
betragen. Dieser Grenzwert gilt einheitlich für:

- Kellerdecke gegen unbeheizten Keller (von oben oder von unten gedämmt)
- Decken zu unbeheizten Räumen allgemein
- Bodenplatte gegen Erdreich
- Wände gegen Erdreich

Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Technischen Mindestanforderungen
(TMA) der BEG EM. Der BEG-Grenzwert von 0,25 W/(m²·K) ist strenger als
die GEG-Anforderung für Bestandsgebäude.

## Förderfähige Dämmarten

Förderfähig ist sowohl die Dämmung von unten (an der Kellerdecke
befestigt) als auch von oben (auf der Bodenplatte / im Keller-Estrich):

- Dämmung der Kellerdecke von unten (Hartschaumplatten, Mineralwolle,
  Holzfaserplatten, Einblasdämmung in abgehängte Decken)
- Aufdämmung der obersten Lage im unbeheizten Keller
- Dämmung der Bodenplatte gegen Erdreich von oben (im
  Fußbodenaufbau)
- Perimeterdämmung der Bodenplatte und erdberührten Kellerwände von
  außen
- Dämmung von Innenflächen erdberührter Wände

## Förderfähige Kosten

- Material und fachgerechter Einbau der Dämmung
- Notwendige Vor- und Nacharbeiten (z. B. Putz, Estrich, Bodenbelag im
  zugehörigen Aufbau)
- Demontage und Entsorgung von Altmaterial
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
  (zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)

Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und Kalenderjahr
für die Summe aller Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik,
Heizungsoptimierung). Mit iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf
60.000 €.

## Antragsweg

1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für alle
   Maßnahmen an der Gebäudehülle.
2. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender Bedingung
   auf Förderzusage).
3. Antrag online beim BAFA stellen – **vor** Vertragsabschluss mit
   dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen erst nach
   Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.
4. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme.
5. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE.
6. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
7. Auszahlung des Zuschusses.

## Quellen

- BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BAFA – Merkblatt zu den technischen Mindestanforderungen:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ee_merkblatt_technische_anforderungen.html
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten_31122023.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=7
- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1):
  https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=

## Stand

- Stand: 2026-05-28
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquellen BAFA / Bundesanzeiger)
- Lizenz: CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich
ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die
Technischen Mindestanforderungen des BAFA.
