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title: BEG-EM – Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 2026
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last_reviewed: 2026-05-28
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# BEG-EM – Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 2026

## Kurzantwort

Der Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer
Anlagen inklusive Wärme- bzw. Kälterückgewinnung ist als
Einzelmaßnahme der Anlagentechnik über die Bundesförderung für
effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Der Grundfördersatz
beträgt **15 %** der förderfähigen Ausgaben, mit individuellem
Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) sind **20 %** möglich. Maximal
förderfähig sind **30.000 € pro Wohneinheit und Jahr** (mit
iSFP-Bonus 60.000 €). Antragstelle ist das BAFA; der Antrag muss
**vor** Auftragserteilung gestellt werden.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Antragstelle | BAFA [BEG-EM-Richtlinie BAnz AT 29.12.2023 B1] |
| Grundfördersatz | 15 % der förderfähigen Ausgaben [BAFA – Anlagentechnik außer Heizung] |
| iSFP-Bonus | +5 % (Gesamt: 20 %) [BAFA – BEG-Überblick] |
| Höchstgrenze förderfähige Kosten | 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BEG-EM-Richtlinie] |
| Höchstgrenze mit iSFP-Bonus | 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr [BEG-EM-Richtlinie] |
| Mindestinvestitionsvolumen | 300 € brutto [BAFA Infoblatt förderfähige Kosten] |
| Maximaler Zuschuss (mit iSFP) | 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr |
| Fördersatz Nichtwohngebäude (Grund) | 15 % [BEG-EM-Richtlinie, Anlagentechnik] |
| Förderfähige Gebäude | Bestandsgebäude (Bauantrag älter als 5 Jahre) |
| Pflicht | Einbindung Energie-Effizienz-Experte (EEE) |
| Fachunternehmen | Ausführung durch zugelassene Fachfirma |
| Programm | BEG EM (Anlagentechnik außer Heizung) |

## Technische Mindestanforderungen

Maßgeblich ist Anlage 1 zur BEG-EM-Richtlinie (BAnz AT 29.12.2023 B1,
Abschnitt 5 „Anlagentechnik außer Heizung") sowie die BAFA-Liste
der technischen FAQ. Geförderte raumlufttechnische Anlagen (RLT)
müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:

- **Wärmerückgewinnungsgrad:** Zentrale Wohnungslüftungsanlagen
  mit Wärmeübertrager müssen einen Wärmebereitstellungsgrad
  (Trockenmessung) von mindestens **80 %** erreichen.
- **Spezifische elektrische Leistungsaufnahme:**
  ≤ 0,45 W/(m³/h) für zentrale Wohnungslüftungsanlagen
  mit Wärmerückgewinnung.
- **Schalldämmung:** Innengeräte ≤ 35 dB(A) im Wohnbereich.
- **Steuerung:** Bedarfsgeführte Regelung (z. B. CO₂- oder
  Feuchtesensoren) ist vorzusehen, soweit technisch sinnvoll.
- **Filterklasse:** Mindestens ISO ePM1 ≥ 50 % (vormals F7) auf
  der Außenluftseite.
- **Hygiene:** Einhaltung der VDI 6022 für Wohnraum- und
  Nichtwohnraumlüftung.

Bei Kombination mit einer Wärmepumpe können die Kosten der
Lüftungsanlage berücksichtigt werden, wenn die Wärmepumpe die
Abwärme aus der Abluft als (alleinige oder zusätzliche) Wärmequelle
nutzt und beide Anlagen regelungstechnisch gemeinsam betrieben
werden.

## Förderfähig sind insbesondere

- Einbau zentraler Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  (Wohnungslüftung)
- Einbau dezentraler Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
  (raumweise)
- Austausch bestehender Lüftungsanlagen gegen effizientere
  Geräte mit Wärmerückgewinnung
- Optimierung bestehender raumlufttechnischer Anlagen
  (z. B. Nachrüstung Wärmerückgewinnung, bedarfsgeführte Regelung)
- Einbau von Klima- und Kältetechnik mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  (insbes. Nichtwohngebäude)
- Notwendige Anpassungen an Luftverteilung, Brandschutzklappen
  und Filtertechnik

In Mehrfamilienhäusern ist eine **zentrale Lüftungsanlage für
das gesamte Gebäude** förderfähig, sofern sie die technischen
Mindestanforderungen erfüllt.

## Förderfähige Kosten

- Material und fachgerechter Einbau der Lüftungsanlage
  inkl. Kanal-, Rohr- und Verteilsystem
- Außen- und Fortluftdurchführungen, Schalldämpfer,
  Filter, Steuerung und Regelung
- Demontage und Entsorgung bestehender Anlagen
- Notwendige Anpassungs- und Montagearbeiten (Durchbrüche,
  Verkleidungen, Inbetriebnahme, Einregulierung)
- Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten
  (zusätzlich 50 % der Kosten, max. 5.000 € pro Wohneinheit)

Die Höchstgrenze von 30.000 € gilt pro Wohneinheit und
Kalenderjahr für die **Summe aller Einzelmaßnahmen**
(Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung). Mit
iSFP-Bonus verdoppelt sich der Topf auf 60.000 €.

## Antragsweg

1. Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzuziehen – Pflicht für die
   Anlagentechnik. Eintragung in der EEE-Liste des Bundes.
2. Angebot vom Fachunternehmen einholen (mit aufschiebender
   Bedingung auf die Förderzusage).
3. Antrag online beim BAFA stellen – **vor** Vertragsabschluss
   mit dem Handwerker. Lieferungs- und Leistungsverträge dürfen
   erst nach Antragstellung verbindlich abgeschlossen werden.
4. Nach Förderzusage: Beauftragung, Umsetzung, Abnahme,
   Einregulierung.
5. Technischer Projektnachweis (TPN) durch den EEE inkl. Nachweis
   des Wärmerückgewinnungsgrades aus dem Datenblatt des
   Herstellers.
6. Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen.
7. Auszahlung des Zuschusses.

## Häufige Fehler und Missverständnisse

- **Antrag nach Auftrag:** Wer den Handwerker vor BAFA-Antrag
  verbindlich beauftragt, verliert den Förderanspruch
  (Bindungswirkung „Antrag vor Auftrag").
- **Verwechslung Abluftanlage vs. Wärmerückgewinnung:** Reine
  Abluftanlagen ohne Wärmerückgewinnung sind in der BEG EM
  **nicht** als eigenständige Maßnahme förderfähig.
- **Kombination Wärmepumpe + Lüftung:** Die Lüftungskosten sind
  nur dann unter dem Förderhebel der Heizung mitfinanzierbar,
  wenn die Wärmepumpe die Abluftwärme tatsächlich als Wärmequelle
  nutzt und beide Anlagen gemeinsam geregelt sind.

## Geltungsbereich

<!-- AGENT_TODO:Geltungsbereich – Auf welche Personen, Gebäude oder Sachverhalte sich diese Regel bezieht. -->
_Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt._

## Ausnahmen

<!-- AGENT_TODO:Ausnahmen – Fälle, in denen die Regel nicht greift oder eine Schutzklausel gilt. -->
_Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt._

## Häufige Fehler

<!-- AGENT_TODO:Häufige Fehler – Typische Fehlannahmen oder Stolperfallen, die in der Praxis auftauchen. -->
_Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt._

## Beispiel

<!-- AGENT_TODO:Beispiel – Konkretes Fallbeispiel, das zeigt, wie die Regel in einer typischen Situation angewendet wird. -->
_Wird beim nächsten Themen-Review durch den zuständigen Agenten ergänzt._

## Quellen

- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen (BAnz AT
  29.12.2023 B1):
  https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=
- BAFA – Anlagentechnik (außer Heizung):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html
- BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
- BAFA – Förderprogramm im Überblick:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
- BAFA – Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_infoblatt_foerderfaehige_kosten.pdf?__blob=publicationFile&v=9
- BAFA – Liste der technischen FAQ BEG EM:
  https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=7

## Änderungsverlauf

- 2026-05-28: Erstveröffentlichung der Faktenseite. Alle Quellen-URLs
  gegen amtliche Stellen gegengeprüft (BAFA, Bundesanzeiger).
  Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level,
  wikidata_subjects).

## Stand

- Stand: 2026-05-28
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Primärquelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger)
- Lizenz: CC BY 4.0

Hinweis: Die genauen Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich
ist immer die aktuelle BEG-Richtlinie im Bundesanzeiger sowie die
Technischen Mindestanforderungen des BAFA.
