{
    "slug": "besondere-fortbewegungsmittel-24-stvo",
    "titre": "Besondere Fortbewegungsmittel 2026 – Rollstuhl, Inline-Skates \u0026 Rodelschlitten als Nicht-Fahrzeuge, Krankenfahrstuhl und Abgrenzung zum E-Scooter (§ 24 StVO)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 24 StVO unterscheidet zwei völlig verschiedene Rechtsfolgen für „besondere Fortbewegungsmittel\u0022. Absatz 1 zählt abschließend Beispiele auf – Schiebe- und…",
    "resume_court": "**§ 24 StVO** unterscheidet zwei völlig verschiedene Rechtsfolgen für „besondere Fortbewegungsmittel\u0022. **Absatz 1** zählt abschließend Beispiele auf – Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und **ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel** – und erklärt sie zu **„nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung\u0022**: Für den Verkehr mit ihnen gelten **die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend** (§ 24 Abs. 1 StVO), also im Kern § 25 StVO (Gehweg benutzen, Fahrbahn nur ausnahmsweise). **Absatz 2** regelt den Sonderfall der **Krankenfahrstühle und anderer, nicht bereits von Absatz 1 erfasster Rollstühle** – etwa motorisierte Rollstühle: Sie dürfen dort fahren, wo Fußgängerverkehr zulässig ist, **aber nur mit Schrittgeschwindigkeit** (§ 24 Abs. 2 StVO). Ein **motorisierter Krankenfahrstuhl** ist nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV **fahrerlaubnisfrei**, wenn er einsitzig ist, Elektroantrieb hat, eine Leermasse von höchstens 300 kg, eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 500 kg, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 15 km/h und eine Breite von höchstens 110 cm aufweist – benötigt aber, weil er verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug gilt, eine **Kfz-Haftpflichtversicherung**. Strikt zu unterscheiden von beidem sind **Elektrokleinstfahrzeuge nach der eKFV** (E-Scooter, Hoverboards, motorisierte Stehroller): Diese sind **Kraftfahrzeuge** mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 bis höchstens 20 km/h (§ 1 Abs. 1 eKFV), benötigen eine **Versicherungsplakette** (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 eKFV), ein **Mindestalter von 14 Jahren** (§ 3 eKFV) und dürfen **nicht auf dem Gehweg**, sondern nur auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder – wenn nichts davon vorhanden ist – auf der Fahrbahn fahren (§ 10 eKFV). Genau umgekehrt zu den „Nicht-Fahrzeugen\u0022 des § 24 Abs. 1 StVO, die gerade **auf den Gehweg gehören**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 24 StVO (Besondere Fortbewegungsmittel); § 25 StVO (Fußgänger, entsprechend anwendbar); § 49 Abs. 1 Nr. 23, 24 StVO (Ordnungswidrigkeiten); § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV (Krankenfahrstuhl-Definition); §§ 1, 2, 3, 10 eKFV (Abgrenzung Elektrokleinstfahrzeuge)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Von § 24 Abs. 1 StVO erfasst",
            "valeur": "Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel (nicht abschließende Beispielliste)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge Abs. 1",
            "valeur": "Diese Gegenstände sind keine Fahrzeuge im Sinne der StVO; für ihre Nutzer gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend (v. a. § 25 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Von § 24 Abs. 2 StVO erfasst",
            "valeur": "Krankenfahrstühle sowie andere als die in Absatz 1 genannten Rollstühle – insbesondere motorisierte bzw. elektrische Rollstühle, die keine reinen Schiebe- oder Greifreifenrollstühle sind",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge Abs. 2",
            "valeur": "Fahren erlaubt, wo Fußgängerverkehr zulässig ist (Gehweg, Fußgängerzone etc.), aber nur mit Schrittgeschwindigkeit",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Motorisierter Krankenfahrstuhl (Definition)",
            "valeur": "§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV: einsitzig, Elektroantrieb, Leermasse ≤ 300 kg (mit Batterien, ohne Fahrer), zulässige Gesamtmasse ≤ 500 kg, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 15 km/h, Breite über alles ≤ 110 cm",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrerlaubnispflicht Krankenfahrstuhl",
            "valeur": "Fahrerlaubnisfrei (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Versicherungspflicht Krankenfahrstuhl",
            "valeur": "Als Kraftfahrzeug kfz-haftpflichtversicherungspflichtig; die Rechtsprechung behandelt ihn außerdem für § 316 StGB als Kraftfahrzeug mit der allgemeinen Promillegrenze von 1,1 ‰ für absolute Fahruntüchtigkeit, nicht der für Radfahrer geltenden 1,6-‰-Grenze (OLG Nürnberg, 13.12.2010 – 2 St OLG Ss 230/10)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Elektrokleinstfahrzeug (eKFV) – Definition",
            "valeur": "§ 1 Abs. 1 eKFV: Kraftfahrzeug mit Elektroantrieb, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit \u003E 6 bis ≤ 20 km/h, mit oder ohne Sitz bzw. selbstbalancierend, Lenk-/Haltestange, begrenzte Leistung, Maße und Masse (max. 55 kg)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Von § 24 StVO erfasst?",
            "valeur": "Nein. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und ausdrücklich nicht von § 24 StVO erfasst; für sie gilt die eKFV",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zulässige Verkehrsfläche Elektrokleinstfahrzeug",
            "valeur": "Radweg, Radfahrstreifen, Fahrradstraße oder Fahrbahn – nicht der Gehweg (§ 10 eKFV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mindestalter Elektrokleinstfahrzeug",
            "valeur": "14 Jahre (§ 3 eKFV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Versicherungspflicht Elektrokleinstfahrzeug",
            "valeur": "Versicherungsplakette nach § 56 FZV erforderlich (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 eKFV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ordnungswidrigkeit",
            "valeur": "§ 49 Abs. 1 Nr. 23 StVO: Schrittgeschwindigkeitsverstoß mit Krankenfahrstuhl/Rollstuhl nach § 24 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchst. a StVO: Fußgänger-Fehlverhalten nach § 25 Abs. 1–4 StVO, entsprechend anwendbar auf Nutzer der in Abs. 1 genannten Fortbewegungsmittel",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeldhöhe",
            "valeur": "In der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV liegt für § 24 Abs. 2 StVO kein eigener Tatbestand mit Regelsatz vor (Volltextprüfung am 24.09.2026, siehe Abschnitt „Sanktionen\u0022) – keine erfundenen Beträge auf dieser Seite",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zivilrechtliche Haftung",
            "valeur": "Wer die Schrittgeschwindigkeit nach § 24 Abs. 2 StVO einhält, haftet bei einer Kollision mit einem Fußgänger regelmäßig nicht allein aus der Betriebsgefahr (OLG Frankfurt a. M., 02.05.2014 – 11 U 88/13)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Besondere Fortbewegungsmittel 2026 – Rollstuhl, Inline-Skates \u0026 Rodelschlitten als Nicht-Fahrzeuge, Krankenfahrstuhl und Abgrenzung zum E-Scooter (§ 24 StVO)?",
            "reponse": "§ 24 StVO unterscheidet zwei völlig verschiedene Rechtsfolgen für „besondere Fortbewegungsmittel\u0022. Absatz 1 zählt abschließend Beispiele auf – Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel – und erklärt sie zu „nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung\u0022: Für den Verkehr mit ihnen gelten die…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Besondere Fortbewegungsmittel 2026?",
            "reponse": "§ 24 StVO gilt bundesweit für jeden, der eines der in Absatz 1 genannten (oder ähnlichen, nicht motorbetriebenen) Fortbewegungsmittel nutzt – unabhängig von Alter oder Fahrzweck, also gleichermaßen für spielende Kinder auf dem Roller wie für Erwachsene auf Inline-Skates."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Besondere Fortbewegungsmittel 2026?",
            "reponse": "Motorisierte Geräte außerhalb der Krankenfahrstuhl-Definition (z. B. ein E-Skateboard oder ein Elektro-Kinderfahrzeug oberhalb der eKFV-Leistungsgrenzen) fallen weder unter § 24 Abs. 1 noch Abs. 2 StVO – sie sind grundsätzlich normale Kraftfahrzeuge mit voller Zulassungs-, Versicherungs- und ggf. Fahrerlaubnispflicht, sofern keine speziellere Verordnung (wie die eKFV) eingreift."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Besondere Fortbewegungsmittel 2026?",
            "reponse": "„Inline-Skates und Roller dürfen auf dem Radweg fahren.\u0022 Nein. Sie sind keine Fahrzeuge und unterliegen den Fußgängervorschriften; der reguläre Platz ist der Gehweg, nicht der Radweg (BGH, 19.03.2002 – VI ZR 333/00). „Für den Krankenfahrstuhl gelten dieselben Regeln wie für den Rollstuhl nach Absatz 1.\u0022 Nein."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Besondere Fortbewegungsmittel 2026 aus?",
            "reponse": "Eine Person fährt mit einem motorisierten Krankenfahrstuhl (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 12 km/h, Leermasse 180 kg) auf dem Gehweg einer Fußgängerzone und hält dabei durchgehend Schrittgeschwindigkeit ein. Ein Fußgänger stolpert über die Fußstütze des Krankenfahrstuhls und verletzt sich. Rechtliche Bewertung: Der Krankenfahrstuhl erfüllt die Kriterien des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q3455842",
        "Q221488",
        "Q191931"
    ],
    "valid_from": "2013-04-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-24",
    "derniere_verification": "2026-09-24",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/besondere-fortbewegungsmittel-24-stvo"
}