{
    "slug": "beweiswert-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-5-efzg",
    "titre": "Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (§ 5 EntgFG) – Anzeige- und Nachweispflicht, Erschütterung, abgestufte Darlegungslast",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen.",
    "resume_court": "Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist eine ärztliche Bescheinigung spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen – der Arbeitgeber darf sie aber früher verlangen (§ 5 Abs. 1 Sätze 2 und 3 EntgFG). Die ordnungsgemäß ausgestellte Bescheinigung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das gesetzlich vorgesehene und wichtigste Beweismittel und hat aufgrund der normativen Vorgaben des Entgeltfortzahlungsgesetzes einen hohen Beweiswert; ein „bloßes Bestreiten\u0022 mit Nichtwissen durch den Arbeitgeber genügt deshalb nicht (BAG, Urteil vom 08.09.2021 – 5 AZR 149/21, Rn. 12 f.). Eine gesetzliche Vermutung im Sinne des § 292 ZPO begründet sie jedoch nicht. Der Arbeitgeber kann den Beweiswert erschüttern, indem er tatsächliche Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung ergeben. Gelingt das, fällt die Darlegungs- und Beweislast auf den Arbeitnehmer zurück, der dann konkret zu Krankheiten, gesundheitlichen Einschränkungen und ärztlichen Anordnungen vortragen und die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden muss (5 AZR 149/21, Rn. 15).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 5 EntgFG – Anzeige- und Nachweispflichten [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Amtliche Abkürzung",
            "valeur": "EntgFG (das BAG zitiert dasselbe Gesetz als „EFZG\u0022)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anzeigepflicht",
            "valeur": "Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen [§ 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachweispflicht",
            "valeur": "Ärztliche Bescheinigung, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert [§ 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorlagezeitpunkt",
            "valeur": "Spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag [§ 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frühere Vorlage",
            "valeur": "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage früher zu verlangen [§ 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folgebescheinigung",
            "valeur": "Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als bescheinigt, ist eine neue Bescheinigung vorzulegen [§ 5 Abs. 1 Satz 4 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetzlich Versicherte",
            "valeur": "§ 5 Abs. 1 Sätze 2–5 gilt nicht; stattdessen Feststellung und Aushändigung der Bescheinigung [§ 5 Abs. 1a Sätze 1, 2 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rückausnahmen zu Abs. 1a",
            "valeur": "Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten (§ 8a SGB IV) und Feststellung durch einen nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt [§ 5 Abs. 1a Satz 3 Nr. 1, 2 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erkrankung im Ausland",
            "valeur": "Mitteilung von Arbeitsunfähigkeit, Dauer und Adresse in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung; Kosten trägt der Arbeitgeber [§ 5 Abs. 2 Sätze 1, 2 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leistungsverweigerungsrecht",
            "valeur": "Arbeitgeber darf die Entgeltfortzahlung verweigern, solange die Bescheinigung nicht vorgelegt wird [§ 7 Abs. 1 Nr. 1 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grenze des Verweigerungsrechts",
            "valeur": "Gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat [§ 7 Abs. 2 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beweiswert",
            "valeur": "Hoher Beweiswert aufgrund der normativen Vorgaben des EntgFG [BAG 5 AZR 149/21, Rn. 12]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Keine gesetzliche Vermutung",
            "valeur": "Bescheinigung begründet keine Vermutung iSd. § 292 ZPO [BAG 5 AZR 149/21, Rn. 13]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bloßes Bestreiten",
            "valeur": "Genügt dem Arbeitgeber nicht [BAG 5 AZR 149/21, Rn. 13]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erschütterung",
            "valeur": "Darlegung (und ggf. Beweis) tatsächlicher Umstände, die Zweifel an der Erkrankung ergeben [BAG 5 AZR 149/21, Rn. 13]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Keine Beschränkung auf § 275 Abs. 1a SGB V",
            "valeur": "Der Arbeitgeber ist auf die dortigen Regelbeispiele nicht beschränkt [BAG 5 AZR 149/21, Rn. 13]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anforderungen an den Arbeitgebervortrag",
            "valeur": "Keine überhöhten Anforderungen; er muss keine Tatsachen darlegen, die dem Beweis des Gegenteils zugänglich sind [BAG 5 AZR 149/21, Rn. 14]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge der Erschütterung",
            "valeur": "Rückkehr zur Beweislage vor Vorlage der Bescheinigung [BAG 5 AZR 149/21, Rn. 15]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Substantiierungspflicht des Arbeitnehmers",
            "valeur": "Welche Krankheiten, welche Einschränkungen, welche Verhaltensmaßregeln/Medikamente – bezogen auf den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum [BAG 5 AZR 149/21, Rn. 15]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeugenbeweis",
            "valeur": "Beweisantritt nur ausreichend bei Entbindung von der Schweigepflicht [BAG 5 AZR 149/21, Rn. 15]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leitentscheidung 1",
            "valeur": "BAG, Urteil vom 08.09.2021 – 5 AZR 149/21 (ECLI:DE:BAG:2021:080921.U.5AZR149.21.0)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leitentscheidung 2",
            "valeur": "BAG, Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23 (ECLI:DE:BAG:2023:131223.U.5AZR137.23.0)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eigen- oder Arbeitgeberkündigung",
            "valeur": "Für die Erschütterung nicht entscheidend [BAG 5 AZR 137/23, Rn. 18]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eine oder mehrere Bescheinigungen",
            "valeur": "Ebenfalls nicht entscheidend [BAG 5 AZR 137/23, Rn. 24]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Maßstab",
            "valeur": "Stets einzelfallbezogene Würdigung der Gesamtumstände [BAG 5 AZR 137/23, Rn. 25 ff.]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zugrunde liegender Entgeltfortzahlungsanspruch",
            "valeur": "Bis zu sechs Wochen [§ 3 Abs. 1 Satz 1 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wartezeit",
            "valeur": "Anspruch entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses [§ 3 Abs. 3 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 5 EntgFG – Anzeige- und Nachweispflichten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 3 EntgFG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 7 EntgFG – Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__7.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Entgeltfortzahlungsgesetz, Gesamtausgabe (Vollzitat und Standangabe)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/BJNR106500994.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 08.09.2021 – 5 AZR 149/21 (Volltext mit Leitsatz und Randnummern)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-149-21/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Pressemitteilung 5 AZR 149/21 „Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung\u0022",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/erschuetterung-des-beweiswerts-einer-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23 (Volltext mit Randnummern)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-137-23/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Pressemitteilung 45/23 „Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen\u0022:  Hinweis: Die Entscheidung 5 AZR 137/23 enthält auf der amtlichen Entscheidungsseite keinen Leitsatz. Die zusammenfassende Kernaussage ist deshalb der amtlichen Pressemitteilung 45/23 entnommen, die tragenden Erwägungen den wörtlich geprüften Randnummern des Volltextes. Die vom Senat in Rn. 13 zitierte Entscheidung BAG 28.06.2023 – 5 AZR 335/22 zur Erschütterung des Beweiswerts wegen Verstößen des ausstellenden Arztes gegen Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie wurde in diesem Lauf nicht am Volltext geprüft und ist deshalb nur als Fundstelle innerhalb von 5 AZR 137/23 genannt.",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/erschuetterung-des-beweiswerts-von-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [],
    "wikidata": [
        "Q628967",
        "Q15808174",
        "Q176936"
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    "valid_from": "1994-06-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-14",
    "derniere_verification": "2026-09-14",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/beweiswert-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-5-efzg"
}