{
    "slug": "ein-aussteigen-tuer-oeffnen-14-stvo",
    "titre": "Ein- und Aussteigen, Türöffnen \u0026 Fahrzeug verlassen 2026 – Sorgfaltspflichten, Bußgeld und Haftung (§ 14 StVO)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist (§ 14 Abs. 1…",
    "resume_court": "Wer **ein- oder aussteigt**, muss sich so verhalten, dass eine **Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen** ist (**§ 14 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung, StVO**). Das betrifft vor allem das **Öffnen der Fahrzeugtür** neben Radwegen, Gehwegen und fließendem Verkehr. Wer ein Fahrzeug **führt** und es verlässt, muss zudem die **nötigen Maßnahmen** treffen, um **Unfälle oder Verkehrsstörungen** zu vermeiden; **Kraftfahrzeuge** sind auch **gegen unbefugte Benutzung zu sichern** (**§ 14 Abs. 2 StVO**).\n\nVerstöße sind **Ordnungswidrigkeiten** (§ 49 Abs. 1 Nr. 14 StVO). Nach der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gilt der Regelsatz **40 €** beim Gefährden eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Ein- oder Aussteigen (lfd. Nr. 64), **50 €** mit Sachbeschädigung (Nr. 64.1), **15 €** beim Verlassen des Fahrzeugs ohne die nötigen Maßnahmen (Nr. 65) und **25 €** mit Sachbeschädigung (Nr. 65.1). **Punkte** im Fahreignungsregister sieht die Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung für diese Nummern **nicht** vor.",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundregel beim Ein- und Aussteigen",
            "valeur": "Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden muss ausgeschlossen sein (§ 14 Abs. 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer ist verpflichtet?",
            "valeur": "Jede Person, die ein- oder aussteigt – Fahrer, Beifahrer, Fahrgäste im Pkw, Taxi oder Bus",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflicht des Fahrzeugführers beim Verlassen",
            "valeur": "nötige Maßnahmen gegen Unfälle und Verkehrsstörungen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sicherung gegen unbefugte Benutzung",
            "valeur": "gilt für Kraftfahrzeuge (§ 14 Abs. 2 Satz 2 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge bei Verstoß",
            "valeur": "Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 Nr. 14 StVO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld: Gefährdung beim Ein-/Aussteigen",
            "valeur": "40 € (BKat Nr. 64)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "… mit Sachbeschädigung",
            "valeur": "50 € (BKat Nr. 64.1; zusätzlich § 1 Abs. 2 StVO, § 49 Abs. 1 Nr. 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld: Fahrzeug verlassen ohne nötige Maßnahmen",
            "valeur": "15 € (BKat Nr. 65)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "… mit Sachbeschädigung",
            "valeur": "25 € (BKat Nr. 65.1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Punkte in Flensburg",
            "valeur": "keine – die Nummern 64 bis 65.1 stehen nicht in Anlage 13 FeV",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eigener Tatbestand für fehlende Sicherung gegen unbefugte Benutzung (Satz 2)",
            "valeur": "in der Anlage zur BKatV nicht als eigene laufende Nummer aufgeführt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zivilrechtliche Haftung",
            "valeur": "Halterhaftung (§ 7 Abs. 1 StVG), Mitverschulden (§ 9 StVG), Abwägung mehrerer Kraftfahrzeuge (§ 17 StVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Strafrechtliche Folge bei Verletzung",
            "valeur": "zusätzlich fahrlässige Körperverletzung möglich (§ 229 StGB)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Ein- und Aussteigen, Türöffnen \u0026 Fahrzeug verlassen 2026 – Sorgfaltspflichten, Bußgeld und Haftung (§ 14 StVO)?",
            "reponse": "Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist (§ 14 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung, StVO). Das betrifft vor allem das Öffnen der Fahrzeugtür neben Radwegen, Gehwegen und fließendem Verkehr."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Ein- und Aussteigen, Türöffnen \u0026 Fahrzeug verlassen 2026?",
            "reponse": "Kein Schulterblick: Die Tür wird „nur kurz\u0022 geöffnet, ohne nach hinten zu sehen – der häufigste Anlass für Verfahren nach Nr. 64. Kinder und Mitfahrer nicht instruieren: Die Pflicht trifft auch Mitfahrer; der Fahrer sollte sie vor dem Aussteigen ansprechen."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Ein- und Aussteigen, Türöffnen \u0026 Fahrzeug verlassen 2026 aus?",
            "reponse": "Herr M. parkt am Fahrbahnrand neben einem Radfahrstreifen. Er öffnet die Fahrertür, ohne nach hinten zu schauen; eine Radfahrerin kann nicht mehr ausweichen und stürzt. Die Tür hat einen Kratzer. Das ist ein Gefährden eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Aussteigen mit Sachbeschädigung (BKat Nr. 64.1: 50 €, kein Punkt)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q3455842",
        "Q9687",
        "Q1034303"
    ],
    "valid_from": "2026-10-06",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-06",
    "derniere_verification": "2026-10-06",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/ein-aussteigen-tuer-oeffnen-14-stvo"
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