{
    "slug": "eingruppierung-arbeitsvorgang-12-tv-l",
    "titre": "Eingruppierung und Arbeitsvorgang im TV-L (§ 12 TV-L) – Arbeitsergebnis, natürliche Betrachtungsweise, Aufspaltungsverbot, Zusammenhangsarbeiten",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die Eingruppierung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) knüpft nicht an einzelne Aufgaben an, sondern an Arbeitsvorgänge.",
    "resume_court": "Die Eingruppierung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) knüpft nicht an einzelne Aufgaben an, sondern an **Arbeitsvorgänge**. Nach **§ 12 Abs. 1 Satz 3 TV-L** ist die beschäftigte Person in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht; das ist nach **§ 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L** der Fall, wenn **zeitlich mindestens zur Hälfte** Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals dieser Entgeltgruppe erfüllen (BAG 09.09.2020 – 4 AZR 195/20, Rn. 24). Maßgebend für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist nach dem amtlichen Leitsatz derselben Entscheidung das **Arbeitsergebnis**, beurteilt anhand einer **natürlichen Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der durch den Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitsorganisation**; die tarifliche Wertigkeit der einzelnen Tätigkeiten bleibt dabei außer Betracht. Erst **nach** der Bestimmung des Arbeitsvorgangs wird dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals bewertet.",
    "faits": [
        {
            "point": "Geltungsgrund der Tarifnormen",
            "valeur": "Unmittelbare und zwingende Geltung zwischen beiderseits Tarifgebundenen [§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG, gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Tarifgebundenheit",
            "valeur": "Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei ist [§ 3 Abs. 1 TVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Maßgebliche Bezugsgröße",
            "valeur": "Der Arbeitsvorgang, nicht die Einzeltätigkeit [BAG 4 AZR 195/20, Leitsatz]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Definition des Arbeitsvorgangs",
            "valeur": "Arbeitsleistungen einschließlich Zusammenhangsarbeiten, die – bezogen auf den Aufgabenkreis der Beschäftigten – zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen [Nr. 1 Satz 1 der Protokollerklärungen zu § 12 Abs. 1 TV-L, zitiert in BAG 4 AZR 195/20, Rn. 24]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitquote der Tarifautomatik",
            "valeur": "Arbeitsvorgänge des Tätigkeitsmerkmals müssen zeitlich mindestens zur Hälfte anfallen [§ 12 Abs. 1 Satz 4 TV-L, BAG 4 AZR 195/20, Rn. 24]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aufspaltungsverbot",
            "valeur": "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden [Nr. 1 Satz 2 der Protokollerklärungen zu § 12 Abs. 1 TV-L]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rolle der Arbeitsorganisation",
            "valeur": "Natürliche Betrachtungsweise und die durch den Arbeitgeber vorgenommene Arbeitsorganisation sind ausschlaggebend [BAG 03.12.2025 – 4 AZR 36/25, Rn. 21; BAG 24.01.2024 – 4 AZR 114/23, Rn. 22]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Obergrenze des Zuschnitts",
            "valeur": "Die gesamte vertraglich geschuldete Tätigkeit kann einen einzigen Arbeitsvorgang ausmachen [BAG 4 AZR 36/25, Rn. 21]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Untergrenze des Zuschnitts",
            "valeur": "Einzeltätigkeiten können nicht zusammengefasst werden, wenn die Arbeitsschritte von vornherein auseinandergehalten und organisatorisch getrennt sind [BAG 4 AZR 36/25, Rn. 21]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Keine Trennung durch bloße Theorie",
            "valeur": "Die theoretische Möglichkeit, Arbeitsschritte verwaltungstechnisch isoliert auf andere Beschäftigte zu übertragen, genügt für eine Trennung nicht [BAG 4 AZR 36/25, Rn. 21; 4 AZR 114/23, Rn. 22]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zusammenhangsarbeiten",
            "valeur": "Sind dem Arbeitsvorgang hinzuzurechnen, um eine tarifwidrige „Atomisierung\u0022 der Arbeitseinheiten zu vermeiden [Nr. 1 Satz 1 der Protokollerklärungen zu § 12 Abs. 1 TV-L; BAG 4 AZR 36/25, Rn. 21]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Reihenfolge der Prüfung",
            "valeur": "Erst Bestimmung des Arbeitsvorgangs, danach dessen Bewertung am Tätigkeitsmerkmal [BAG 4 AZR 195/20, Leitsatz; 4 AZR 36/25, Rn. 21]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unterschiedliche Wertigkeit im selben Vorgang",
            "valeur": "Ein Arbeitsvorgang kann Einzeltätigkeiten enthalten, die bei gesonderter Beurteilung unterschiedlich zu bewerten wären [BAG 4 AZR 195/20, Leitsatz]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Darlegungs- und Beweislast",
            "valeur": "Grundsätzlich bei der beschäftigten Person, die eine höhere Eingruppierung geltend macht [BAG 27.04.2022 – 4 AZR 463/21, Leitsatz]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme: korrigierende Rückgruppierung",
            "valeur": "Der Arbeitgeber hat die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung darzulegen und zu beweisen [BAG 4 AZR 463/21, Leitsatz]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 3 TVG – Tarifgebundenheit",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__3.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 4 TVG – Wirkung der Rechtsnormen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__4.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Tarifvertragsgesetz, Gesamtausgabe",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/BJNR700550949.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 09.09.2020 – 4 AZR 195/20 (amtlicher Leitsatz zum Arbeitsvorgang, Volltext mit Randnummern)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azr-195-20/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 24.01.2024 – 4 AZR 114/23 (Volltext, Rn. 22 und 24)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azr-114-23/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 03.12.2025 – 4 AZR 36/25 (Volltext, Rn. 21)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azr-36-25/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Urteil vom 27.04.2022 – 4 AZR 463/21 (amtlicher Leitsatz zur Darlegungs- und Beweislast)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azr-463-21/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BAG, Pressemitteilung Nr. 31/26 vom 16.09.2026 zu 4 AZR 141/25",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/eingruppierung-einer-beschaeftigten-in-einer-serviceeinheit/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Eingruppierung und Arbeitsvorgang im TV-L (§ 12 TV-L) – Arbeitsergebnis, natürliche Betrachtungsweise, Aufspaltungsverbot, Zusammenhangsarbeiten?",
            "reponse": "Die Eingruppierung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) knüpft nicht an einzelne Aufgaben an, sondern an Arbeitsvorgänge. Nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TV-L ist die beschäftigte Person in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht; das ist nach § 12 Abs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Eingruppierung und Arbeitsvorgang im TV-L (§ 12 TV-L)?",
            "reponse": "Die Regeln gelten für Beschäftigte, auf deren Arbeitsverhältnis der TV-L Anwendung findet – entweder kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 TVG oder kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme. Beide Wege kommen in der Praxis nebeneinander vor; der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts prüft regelmäßig zuerst die Tarifgebundenheit und hilfsweise die vertragliche Inbezugnahme (BAG 4 AZR…"
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Eingruppierung und Arbeitsvorgang im TV-L (§ 12 TV-L)?",
            "reponse": "Ein einheitlicher Arbeitsvorgang scheidet aus, wenn der Arbeitgeber die Aufgaben tatsächlich getrennt zuweist. Das Bundesarbeitsgericht hat am 16.09.2026 – 4 AZR 141/25 entschieden, dass die gesamte Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit aus mehr als einem Arbeitsvorgang im Sinne des § 12 TV-L bestehen kann, wenn der Arbeitgeber sich für eine kleinteilige Arbeitsorganisation entscheidet, in der…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Eingruppierung und Arbeitsvorgang im TV-L (§ 12 TV-L)?",
            "reponse": "Die tarifliche Wertigkeit als Abgrenzungskriterium verwenden. Häufig wird angenommen, „schwierige\u0022 und „nicht schwierige\u0022 Tätigkeiten müssten schon deshalb verschiedene Arbeitsvorgänge sein. Das trifft nicht zu: Die tarifliche Wertigkeit der einzelnen Tätigkeiten bleibt bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs außer Betracht; ein Arbeitsvorgang kann Einzeltätigkeiten enthalten, die bei gesonderter Beurteilung…"
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Eingruppierung und Arbeitsvorgang im TV-L (§ 12 TV-L) aus?",
            "reponse": "Einer Justizangestellten sind nach der Beschreibung des Aufgabenkreises Postbearbeitung, Schriftgutverwaltung, die Fertigung von Protokollen, die Erledigung von Verfügungen, die Anordnung von Ladungen und Zustellungen sowie Kostenbeamtinnen-Aufgaben übertragen."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q628967",
        "Q176936",
        "Q163887",
        "Q1113099"
    ],
    "valid_from": "2020-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-20",
    "derniere_verification": "2026-09-20",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/eingruppierung-arbeitsvorgang-12-tv-l"
}