{
    "slug": "einzelrichter-348-zpo",
    "titre": "Der Einzelrichter im Zivilprozess (§§ 348, 348a ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "In erstinstanzlichen Zivilverfahren vor dem Landgericht entscheidet grundsätzlich nicht die volle Zivilkammer, sondern eines ihrer Mitglieder als…",
    "resume_court": "In erstinstanzlichen Zivilverfahren vor dem **Landgericht** entscheidet **grundsätzlich nicht die volle Zivilkammer**, sondern **eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter** (§ 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO) – der **originäre Einzelrichter**. Eine Ausnahme gilt nur für Proberichter ohne ein Jahr zivilrechtliche Erfahrung sowie für Streitigkeiten aus bestimmten, im Geschäftsverteilungsplan besonders zugewiesenen Sachgebieten wie Bank- und Finanzgeschäften, Bau- und Architektenrecht, Arzthaftung, Handelssachen, Versicherungsrecht oder IT-Recht (§ 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 Buchst. a–k ZPO); dort bleibt es bei der Kammer. Ist keine originäre Einzelrichterzuständigkeit begründet, **muss** die Kammer die Sache trotzdem regelmäßig durch Beschluss auf ein Mitglied als **obligatorischen Einzelrichter** übertragen, sofern der Rechtsstreit keine besonderen Schwierigkeiten und keine grundsätzliche Bedeutung hat und noch nicht zur Hauptsache vor der Kammer verhandelt wurde (§ 348a Abs. 1 ZPO). Übertragungs-, Vorlage- und Übernahmeentscheidungen sind rein gerichtsintern und **können mit keinem Rechtsmittel angegriffen werden** (§ 348 Abs. 4, § 348a Abs. 3 ZPO). In der Praxis wird die weit überwiegende Mehrheit der landgerichtlichen Zivilverfahren deshalb nicht von der Kammer, sondern von einem einzigen Richter entschieden.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§§ 348, 348a ZPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundsatz (originärer Einzelrichter)",
            "valeur": "Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter (§ 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme 1 – Kammer bleibt zuständig",
            "valeur": "Proberichter, der nach dem Geschäftsverteilungsplan noch kein Jahr in Zivilsachen tätig war (§ 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme 2 – Kammer bleibt zuständig",
            "valeur": "Zuweisung der Sache zu bestimmten Sachgebieten nach § 72a Abs. 1, 2 GVG oder dem Geschäftsverteilungsplan – u. a. Presse-/Medienrecht, Bank-/Finanzgeschäfte, Bau-/Architekten-/Ingenieurverträge, freiberufliche Tätigkeit von Anwälten/Notaren/Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern, Arzthaftung, Handelssachen (§ 95 GVG), Fracht-/Speditions-/Lagergeschäft, Versicherungsverträge, Urheber-/Verlagsrecht, IT-/Kommunikationsrecht sowie ohne Streitwertrücksicht dem Landgericht zugewiesene Streitigkeiten (§ 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a–k ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zweifelsfälle",
            "valeur": "Ob die Voraussetzungen für die originäre Einzelrichterzuständigkeit vorliegen, entscheidet die Kammer durch unanfechtbaren Beschluss (§ 348 Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorlage an die Kammer (originärer Einzelrichter)",
            "valeur": "Bei besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher/rechtlicher Art, grundsätzlicher Bedeutung oder übereinstimmendem Parteiantrag legt der Einzelrichter vor; die Kammer übernimmt durch Beschluss – eine Rückübertragung auf den Einzelrichter ist danach ausgeschlossen (§ 348 Abs. 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Obligatorischer Einzelrichter – Voraussetzungen",
            "valeur": "(1) keine besonderen tatsächlichen/rechtlichen Schwierigkeiten, (2) keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, (3) noch kein Haupttermin vor der Kammer (§ 348a Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rückvorlage beim obligatorischen Einzelrichter",
            "valeur": "Bei wesentlicher Änderung der Prozesslage mit besonderen Schwierigkeiten/grundsätzlicher Bedeutung oder übereinstimmendem Parteiantrag legt der Einzelrichter der Kammer zur Übernahme vor (§ 348a Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsmittel gegen die Zuständigkeitsentscheidung",
            "valeur": "Ausgeschlossen – weder Übertragung noch Vorlage noch Übernahme können mit einem Rechtsmittel angegriffen werden (§ 348 Abs. 4, § 348a Abs. 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Geltungsbereich",
            "valeur": "Nur beim Landgericht (Zivilkammer); am Amtsgericht entscheidet ohnehin regelmäßig ein Einzelrichter, weil dort keine Kammern bestehen (§ 22 GVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung Berufungsinstanz",
            "valeur": "Für das Berufungsverfahren gilt ein eigenes Einzelrichter-Regime (§§ 526, 527 ZPO) – nicht Gegenstand dieser Seite",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 348 ZPO – Originärer Einzelrichter (Volltext Abs. 1–4)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__348.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 348a ZPO – Obligatorischer Einzelrichter (Volltext Abs. 1–3)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__348a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 72a GVG – Sachgebietszuweisung durch das Präsidium",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__72a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 95 GVG – Handelssachen (in Bezug genommen von § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. f ZPO)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__95.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 22 GVG – Der Richter beim Amtsgericht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__22.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 26 ZPOEG – Übergangsvorschriften zum Zivilprozessreformgesetz (Inkrafttreten 01.01.2002)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/__26.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – BGBl. I 2001 S. 1887 (Gesetz zur Reform des Zivilprozesses, ZPO-RG vom 27.07.2001)",
            "url": "https://dejure.org/BGBl/2001/BGBl._I_S._1887",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Wikidata Q206862 – Zivilkammer",
            "url": "https://www.wikidata.org/wiki/Q206862",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Wikidata Q13384978 – Landgericht (regional court)",
            "url": "https://www.wikidata.org/wiki/Q13384978",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Wikidata Q206893 – Zivilprozessordnung",
            "url": "https://www.wikidata.org/wiki/Q206893",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Der Einzelrichter im Zivilprozess (§§ 348, 348a ZPO)?",
            "reponse": "In erstinstanzlichen Zivilverfahren vor dem Landgericht entscheidet grundsätzlich nicht die volle Zivilkammer, sondern eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter (§ 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO) – der originäre Einzelrichter. Eine Ausnahme gilt nur für Proberichter ohne ein Jahr zivilrechtliche Erfahrung sowie für Streitigkeiten aus bestimmten, im Geschäftsverteilungsplan besonders zugewiesenen Sachgebieten wie Bank- und…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Der Einzelrichter im Zivilprozess (§§ 348, 348a ZP…?",
            "reponse": "Die §§ 348, 348a ZPO betreffen ausschließlich Zivilverfahren im ersten Rechtszug vor den Landgerichten. Dort ist gesetzlicher Regelfall der Zivilkammer aus mehreren Berufsrichtern die Entscheidung durch nur ein Kammermitglied als Einzelrichter – entweder von vornherein kraft Gesetzes (originäre Zuständigkeit, § 348 ZPO) oder durch nachträgliche Übertragung (obligatorische Zuständigkeit, § 348a ZPO)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Der Einzelrichter im Zivilprozess (§§ 348, 348a ZP…?",
            "reponse": "Bei der originären Einzelrichterzuständigkeit nach § 348 Abs. 1 ZPO bleibt es bei der vollen Kammer, wenn einer von zwei Fällen vorliegt: Proberichter ohne ausreichende Erfahrung (§ 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ZPO): Der zuständige Richter ist Richter auf Probe und war nach dem Geschäftsverteilungsplan noch kein Jahr mit Zivilsachen befasst. Sachgebietszuweisung (§ 348 Abs. 1 Satz 2 Nr."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Der Einzelrichter im Zivilprozess (§§ 348, 348a ZP…?",
            "reponse": "„Am Landgericht entscheiden immer drei Richter.\u0022 Falsch. Der Regelfall ist gerade der Einzelrichter – die volle, meist dreiköpfige Zivilkammer entscheidet nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen (§ 348 Abs. 1 Satz 2, § 348a Abs. 1 ZPO). „Gegen die Übertragung auf den Einzelrichter kann ich Beschwerde einlegen.\u0022 Nein. § 348 Abs. 4 ZPO und § 348a Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q206862",
        "Q13384978",
        "Q206893"
    ],
    "valid_from": "2002-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-27",
    "derniere_verification": "2026-09-27",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/einzelrichter-348-zpo"
}