{
    "slug": "entscheidung-nach-lage-der-akten-251a-zpo",
    "titre": "Entscheidung nach Lage der Akten (§§ 251a, 331a ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Erscheinen im Termin beide Parteien nicht oder verhandeln beide nicht, kann das Gericht nach Lage der Akten entscheiden (§ 251a Abs. 1 ZPO) – also auf…",
    "resume_court": "Erscheinen im Termin **beide Parteien nicht** oder verhandeln beide nicht, **kann** das Gericht **nach Lage der Akten entscheiden** (**§ 251a Abs. 1 ZPO**) – also auf Grundlage der Schriftsätze und des bisherigen Prozessstoffs. Fehlt nur **eine** Partei, kann der **Gegner** statt eines Versäumnisurteils eine Entscheidung nach Lage der Akten **beantragen** (**§ 331a ZPO**). Ein **Urteil** nach Lage der Akten darf in beiden Fällen nur ergehen, wenn **in einem früheren Termin mündlich verhandelt** worden ist, und frühestens **zwei Wochen** später verkündet werden (§ 251a Abs. 2 ZPO). Entscheidet das Gericht nicht nach Aktenlage und vertagt es nicht, ordnet es bei beiderseitiger Säumnis das **Ruhen des Verfahrens** an (§ 251a Abs. 3 ZPO).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 251a ZPO (Säumnis beider Parteien; Entscheidung nach Lage der Akten), § 331a ZPO (Entscheidung nach Aktenlage bei Säumnis einer Partei)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslöser § 251a",
            "valeur": "beide Parteien erscheinen nicht oder verhandeln nicht im Termin (Abs. 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslöser § 331a",
            "valeur": "eine Partei bleibt aus; der Gegner beantragt Entscheidung nach Aktenlage statt Versäumnisurteil",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ermessen / Pflicht",
            "valeur": "§ 251a: Gericht kann entscheiden; § 331a: dem Antrag ist zu entsprechen, wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt erscheint",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung für ein Urteil",
            "valeur": "in einem früheren Termin wurde mündlich verhandelt (§ 251a Abs. 2 Satz 1; für § 331a entsprechend)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verkündung",
            "valeur": "frühestens in zwei Wochen (§ 251a Abs. 2 Satz 2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mitteilung",
            "valeur": "Verkündungstermin wird der nicht erschienenen Partei formlos mitgeteilt (§ 251a Abs. 2 Satz 3)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neuer Termin auf Antrag",
            "valeur": "Antrag spätestens am siebten Tag vor dem Verkündungstermin + Glaubhaftmachung: ohne Verschulden ausgeblieben und Verlegung nicht rechtzeitig beantragbar (§ 251a Abs. 2 Satz 4)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alternative bei beiderseitiger Säumnis",
            "valeur": "Vertagung nach § 227 ZPO oder Ruhen des Verfahrens (§ 251a Abs. 3)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unzulässigkeitsgründe",
            "valeur": "wie beim Versäumnisurteil: u. a. nicht ordnungsgemäße Ladung, Vorbringen nicht rechtzeitig schriftsätzlich mitgeteilt (§ 335 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einspruch?",
            "valeur": "Nein – Einspruch gibt es nur gegen ein Versäumnisurteil (§ 338 ZPO); gegen ein Endurteil nach Aktenlage ist die Berufung statthaft (§ 511 ZPO, Beschwer über 1.000 € oder Zulassung)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 251a ZPO – Säumnis beider Parteien; Entscheidung nach Lage der Akten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__251a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 331a ZPO – Entscheidung nach Aktenlage",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__331a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 251 ZPO – Ruhen des Verfahrens",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__251.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 220 ZPO – Aufruf der Sache; versäumter Termin",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__220.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 227 ZPO – Terminsänderung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__227.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 330 ZPO – Versäumnisurteil gegen den Kläger",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__330.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 331 ZPO – Versäumnisurteil gegen den Beklagten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__331.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 335 ZPO – Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__335.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 337 ZPO – Vertagung von Amts wegen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__337.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 338 ZPO – Einspruch",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__338.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 511 ZPO – Statthaftigkeit der Berufung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__511.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 495a ZPO – Verfahren nach billigem Ermessen (Streitwert bis 1.000 €)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__495a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (Abs. 2: Stillstand des Verfahrens)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__204.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Entscheidung nach Lage der Akten (§§ 251a, 331a ZPO)?",
            "reponse": "Erscheinen im Termin beide Parteien nicht oder verhandeln beide nicht, kann das Gericht nach Lage der Akten entscheiden (§ 251a Abs. 1 ZPO) – also auf Grundlage der Schriftsätze und des bisherigen Prozessstoffs. Fehlt nur eine Partei, kann der Gegner statt eines Versäumnisurteils eine Entscheidung nach Lage der Akten beantragen (§ 331a ZPO)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Entscheidung nach Lage der Akten (§§ 251a, 331a ZP…?",
            "reponse": "Die §§ 251a, 331a ZPO gelten im Zivilprozess vor den Amts- und Landgerichten nach der Zivilprozessordnung. Für das schriftliche Verfahren (§ 128 Abs. 2 ZPO) und das vereinfachte Verfahren bis 1.000 € (§ 495a ZPO) gelten eigene Regeln zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; sie sind nicht Gegenstand dieser Seite."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Entscheidung nach Lage der Akten (§§ 251a, 331a ZP…?",
            "reponse": "Kein Urteil ohne frühere Verhandlung: Fehlt eine frühere mündliche Verhandlung, kommt bei beiderseitiger Säumnis nur eine sonstige Entscheidung nach Aktenlage (z. B. Beweisbeschluss), eine Vertagung oder das Ruhen in Betracht. Unverschuldete Verhinderung: Vertagung von Amts wegen (§ 337 ZPO) bzw. neuer Termin auf Antrag (§ 251a Abs. 2 Satz 4 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Entscheidung nach Lage der Akten (§§ 251a, 331a ZP…?",
            "reponse": "„Gegen die Aktenlage-Entscheidung lege ich Einspruch ein.\u0022 Falsch. Der Einspruch ist nur gegen ein Versäumnisurteil statthaft (§ 338 ZPO). Gegen ein Endurteil nach Aktenlage bleibt die Berufung (§ 511 ZPO). „Wenn keiner kommt, ist der Prozess erledigt.\u0022 Nein. Das Gericht kann nach Aktenlage entscheiden, vertagen oder das Ruhen anordnen (§ 251a ZPO) – der Rechtsstreit endet dadurch nicht automatisch."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Entscheidung nach Lage der Akten (§§ 251a, 331a ZP… aus?",
            "reponse": "*Fiktives Beispiel:* In einem Kaufpreisprozess vor dem Landgericht wird im ersten Termin streitig verhandelt und anschließend ein Zeuge vernommen. Zum Fortsetzungstermin erscheint der Beklagte nicht. Der Kläger hält die Beweisaufnahme für eindeutig und beantragt statt eines Versäumnisurteils eine Entscheidung nach Lage der Akten (§ 331a ZPO)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q421893",
        "Q1640367",
        "Q206893"
    ],
    "valid_from": "2026-10-14",
    "valid_to": "2027-12-31",
    "derniere_revision": "2026-10-14",
    "derniere_verification": "2026-10-14",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/entscheidung-nach-lage-der-akten-251a-zpo"
}