{
    "slug": "erbrecht-lebenspartner-10-lpartg",
    "titre": "\u0022Erbrecht eingetragener Lebenspartner (§ 10 LPartG) – gesetzliche Erbquoten, Voraus, Pflichtteil, Testament und Erbschaftsteuer\u0022",
    "domaine": "erbrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Der überlebende eingetragene Lebenspartner ist beim Erbrecht dem Ehegatten weitgehend gleichgestellt. § 10 LPartG gibt ihm bei gesetzlicher Erbfolge ein…",
    "resume_court": "Der überlebende **eingetragene Lebenspartner** ist beim Erbrecht dem Ehegatten weitgehend gleichgestellt. **§ 10 LPartG** gibt ihm bei gesetzlicher Erbfolge **ein Viertel** neben Verwandten erster Ordnung (Kinder, Enkel) und **die Hälfte** neben Verwandten zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister) oder neben Großeltern. Gibt es keinen dieser Verwandten, erbt er **allein**. Dazu kommt der **Voraus** (Hausrat und Geschenke zur Begründung der Partnerschaft). Wer im Testament übergangen wird, hat einen **Pflichtteil** in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Lebenspartner können ein **gemeinschaftliches Testament** errichten (§ 10 Abs. 4 LPartG). Das Erbrecht entfällt, wenn der Erblasser die Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragt hatte oder ihr zugestimmt hat und die Aufhebungsvoraussetzungen vorlagen (§ 10 Abs. 3 LPartG). **Neu begründet** werden können Lebenspartnerschaften seit dem 01.10.2017 nicht mehr. Bestehende Partnerschaften gelten weiter oder können nach **§ 20a LPartG** in eine Ehe umgewandelt werden. Nach der Umwandlung gilt das Ehegattenerbrecht (§ 1931 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage gesetzliches Erbrecht",
            "valeur": "§ 10 Abs. 1, 2 LPartG [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erbquote neben Verwandten 1. Ordnung",
            "valeur": "1/4 [§ 10 Abs. 1 S. 1 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erbquote neben Verwandten 2. Ordnung oder Großeltern",
            "valeur": "1/2 [§ 10 Abs. 1 S. 1 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erbquote ohne Verwandte 1./2. Ordnung und ohne Großeltern",
            "valeur": "ganze Erbschaft [§ 10 Abs. 2 S. 1 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gütertrennung, ein oder zwei Kinder",
            "valeur": "Lebenspartner und jedes Kind zu gleichen Teilen [§ 10 Abs. 2 S. 2 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraus",
            "valeur": "Hausrat des gemeinsamen Haushalts und Geschenke zur Begründung der Partnerschaft; neben Verwandten 1. Ordnung nur, soweit für einen angemessenen Haushalt nötig [§ 10 Abs. 1 S. 3, 4 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschluss des Erbrechts",
            "valeur": "Aufhebungsvoraussetzungen lagen vor und Erblasser hatte Aufhebung beantragt oder zugestimmt [§ 10 Abs. 3 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gemeinschaftliches Testament",
            "valeur": "möglich, §§ 2266–2272 BGB gelten entsprechend [§ 10 Abs. 4 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verfügungen zugunsten des Partners",
            "valeur": "§ 2077 BGB entsprechend: unwirksam bei Auflösung der Partnerschaft [§ 10 Abs. 5 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtteil",
            "valeur": "Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils [§ 10 Abs. 6 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erbverzicht und Inventar",
            "valeur": "BGB-Vorschriften entsprechend [§ 10 Abs. 7 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neubegründung einer Lebenspartnerschaft",
            "valeur": "seit 01.10.2017 nicht mehr möglich (Einführung der Ehe für alle)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umwandlung in Ehe",
            "valeur": "gemeinsame Erklärung beider Partner vor dem Standesbeamten [§ 20a Abs. 1 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erbschaftsteuer",
            "valeur": "Steuerklasse I, Freibetrag 500.000 €, Versorgungsfreibetrag bis 256.000 € wie beim Ehegatten [§§ 15, 16, 17 ErbStG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 10 LPartG – Erbrecht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__10.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 10 LPartG (Normtext, Spiegel)",
            "url": "https://lxgesetze.de/lpartg/10",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 20a LPartG – Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__20a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 6 LPartG – Güterstand",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__6.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 15 LPartG – Aufhebung der Lebenspartnerschaft",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__15.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1931 BGB – Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1931.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2077 BGB – Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen zugunsten des Ehegatten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2077.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§§ 15, 16, 17 ErbStG",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 (Erbschaftsteuer, Lebenspartner)",
            "url": "https://www.rechtslupe.de/steuerrecht/erbst/lebenspartnerschaften-in-der-erbschaftsteuer-321062",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt \u0022Erbrecht eingetragener Lebenspartner (§ 10 LPartG) – gesetzliche Erbquoten, Voraus, Pflichtteil, Testament und Erbschaftsteuer\u0022?",
            "reponse": "Der überlebende eingetragene Lebenspartner ist beim Erbrecht dem Ehegatten weitgehend gleichgestellt. § 10 LPartG gibt ihm bei gesetzlicher Erbfolge ein Viertel neben Verwandten erster Ordnung (Kinder, Enkel) und die Hälfte neben Verwandten zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister) oder neben Großeltern. Gibt es keinen dieser Verwandten, erbt er allein."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt \u0022Erbrecht eingetragener Lebenspartner (§ 10 LPartG)?",
            "reponse": "§ 10 LPartG betrifft nur eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, also gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft bis zum 30.09.2017 haben eintragen lassen und nicht in eine Ehe umgewandelt haben. Verheiratete Paare, auch gleichgeschlechtliche seit dem 01.10.2017, erben nach §§ 1931 ff. BGB (siehe [Ehegattenerbrecht](/fakten/ehegattenerbrecht-1931-bgb.html))."
        }
    ],
    "wikidata": [],
    "valid_from": "2001-08-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-12",
    "derniere_verification": "2026-10-12",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/erbrecht-lebenspartner-10-lpartg"
}