{
    "slug": "erbschaft-zugewinnausgleich-1374-bgb",
    "titre": "Erbschaft im Zugewinnausgleich (§ 1374 Abs. 2 BGB) – privilegierter Erwerb, Anfangsvermögen, Beweislast und Wertsteigerung",
    "domaine": "erbrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft etwas erbt, muss den Wert der Erbschaft bei einer späteren Scheidung nicht teilen…",
    "resume_court": "Wer **während der Ehe** im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft etwas **erbt**, muss den Wert der Erbschaft bei einer späteren **Scheidung nicht teilen**: Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands **von Todes wegen**, **mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht**, **durch Schenkung** oder **als Ausstattung** erwirbt, wird nach **§ 1374 Abs. 2 BGB** dem **Anfangsvermögen hinzugerechnet** (abzüglich der Verbindlichkeiten) und erhöht deshalb den **Zugewinn** nicht (§ 1373 BGB). Das gilt nicht für Vermögen, das den Umständen nach **zu den Einkünften** zu rechnen ist. Bewertet wird der privilegierte Erwerb mit dem Wert **im Zeitpunkt des Erwerbs** (§ 1376 Abs. 1 BGB) – bei der Erbschaft also zum Erbfall. Nicht privilegiert sind dagegen **Wertsteigerungen** nach dem Erwerb: Sie können als Zugewinn auszugleichen sein, soweit sie über den bloßen Kaufkraftverlust hinausgehen. Wer die Privilegierung geltend macht, muss den Erwerb nach allgemeinen Grundsätzen **darlegen und beweisen**; ein gemeinsames **Verzeichnis** (§ 1377 Abs. 1 BGB) erleichtert das erheblich, ohne Verzeichnis gilt das Endvermögen als Zugewinn (§ 1377 Abs. 3 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Zugewinn",
            "valeur": "Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt [§ 1373 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anfangsvermögen (Grundregel)",
            "valeur": "Vermögen bei Eintritt des Güterstands nach Abzug der Verbindlichkeiten [§ 1374 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Privilegierter Erwerb",
            "valeur": "Erwerb nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, nach Abzug der Verbindlichkeiten [§ 1374 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme von der Privilegierung",
            "valeur": "Vermögen, das den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist [§ 1374 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verbindlichkeiten",
            "valeur": "auch über die Höhe des Vermögens hinaus abziehbar [§ 1374 Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bewertungszeitpunkt des privilegierten Erwerbs",
            "valeur": "Zeitpunkt des Erwerbs, bei der Erbschaft der Erbfall [§ 1376 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bewertungszeitpunkt Endvermögen",
            "valeur": "Beendigung des Güterstands; bei Scheidung Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags [§ 1376 Abs. 2 BGB, § 1384 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Landwirtschaftlicher Betrieb",
            "valeur": "Ansatz mit dem Ertragswert unter den Voraussetzungen des § 1376 Abs. 4 BGB [§ 1376 Abs. 4 i. V. m. § 2049 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausgleichsforderung",
            "valeur": "Hälfte des Überschusses; begrenzt auf das bei Beendigung vorhandene Vermögen [§ 1378 Abs. 1, 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gemeinsames Verzeichnis",
            "valeur": "Vermutung der Richtigkeit zwischen den Ehegatten [§ 1377 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kein Verzeichnis",
            "valeur": "Vermutung, dass das Endvermögen den Zugewinn bildet [§ 1377 Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erbfall bei Tod eines Ehegatten",
            "valeur": "pauschaler Zugewinnausgleich über ein zusätzliches Viertel (erbrechtliche Lösung); bei Ausschlagung oder Nichterbenstellung konkreter Ausgleich [§ 1371 Abs. 1–3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorausempfänge unter Ehegatten",
            "valeur": "Anrechnung auf die Ausgleichsforderung bei entsprechender Bestimmung; Wertansatz zum Zeitpunkt der Zuwendung [§ 1380 BGB]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 1371 BGB – Zugewinnausgleich im Todesfall",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1371.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1373 BGB – Zugewinn",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1373.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1374 BGB – Anfangsvermögen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1374.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1375 BGB – Endvermögen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1375.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1376 BGB – Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögens",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1376.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1377 BGB – Verzeichnis des Anfangsvermögens",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1377.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1378 BGB – Ausgleichsforderung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1378.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1380 BGB – Anrechnung von Vorausempfängen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1380.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1384 BGB – Berechnungszeitpunkt bei Scheidung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1384.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 20.06.2007 – XII ZR 32/05 (Restitutionsanspruch, Zugewinnausgleich)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH\u0026Datum=20.06.2007\u0026Aktenzeichen=XII%20ZR%2032/05",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Erbschaft im Zugewinnausgleich (§ 1374 Abs. 2 BGB) – privilegierter Erwerb, Anfangsvermögen, Beweislast und Wertsteigerung?",
            "reponse": "Wer während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft etwas erbt, muss den Wert der Erbschaft bei einer späteren Scheidung nicht teilen: Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird nach § 1374 Abs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Erbschaft im Zugewinnausgleich (§ 1374 Abs. 2 BGB)?",
            "reponse": "Die Privilegierung betrifft nur den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Haben die Ehegatten durch Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, gibt es keinen Zugewinnausgleich und damit auch kein Anfangsvermögen. Praktisch relevant ist die Regel vor allem bei der Scheidung (Ausgleich nach §§ 1372 ff."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Erbschaft im Zugewinnausgleich (§ 1374 Abs. 2 BGB)?",
            "reponse": "„Was ich geerbt habe, muss ich bei der Scheidung teilen.\u0022 Falsch – der Erbfall-Erwerb wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB) und erhöht den Zugewinn nicht. Ausgleichspflichtig kann nur eine Wertsteigerung sein. „Das Haus ist ererbt, also fällt auch der Wertzuwachs weg.\u0022 Nicht ohne Weiteres – die Privilegierung sichert den Wert zum Erwerbszeitpunkt; der darüber hinausgehende (reale) Wertzuwachs…"
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Erbschaft im Zugewinnausgleich (§ 1374 Abs. 2 BGB) aus?",
            "reponse": "*Konstruierter Fall mit frei gewählten Werten; keine Steuer- oder Rechtsberatung. Indexierung (Kaufkraftausgleich) bleibt zur Vereinfachung außer Betracht.* Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand und werden geschieden. Der Ehemann hatte bei der Heirat ein Vermögen von 20.000 €. Während der Ehe erbt er von seiner Mutter ein Mietshaus im Wert von 100.000 € (Wert zum Erbfall)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q2582060",
        "Q165728"
    ],
    "valid_from": "2009-09-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-21",
    "derniere_verification": "2026-10-21",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/erbschaft-zugewinnausgleich-1374-bgb"
}