{
    "slug": "erklaerungspflicht-wahrheitspflicht-138-zpo",
    "titre": "Erklärungspflicht, Wahrheitspflicht und Bestreiten mit Nichtwissen im Zivilprozess – wann Schweigen als Zugeständnis gilt (§ 138 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Nach § 138 ZPO müssen die Parteien ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abgeben (Abs. 1) und sich über die vom…",
    "resume_court": "Nach **§ 138 ZPO** müssen die Parteien ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände **vollständig und der Wahrheit gemäß** abgeben (Abs. 1) und sich über die vom Gegner behaupteten Tatsachen **erklären** (Abs. 2). Tatsachen, die **nicht ausdrücklich bestritten** werden, gelten **als zugestanden**, wenn sich die Absicht, sie zu bestreiten, nicht aus den übrigen Erklärungen der Partei ergibt (Abs. 3) – sie müssen dann nicht bewiesen werden. Ein **Bestreiten mit Nichtwissen** ist nur über Tatsachen zulässig, die **weder eigene Handlungen** der Partei **noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung** waren (Abs. 4).",
    "faits": [
        {
            "point": "Norm",
            "valeur": "§ 138 ZPO („Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht\u0022)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 1 – Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht",
            "valeur": "Erklärungen über tatsächliche Umstände sind vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 2 – Erklärungspflicht",
            "valeur": "Jede Partei hat sich über die vom Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 3 – Geständnisfiktion",
            "valeur": "Nicht ausdrücklich bestrittene Tatsachen gelten als zugestanden, außer die Bestreitensabsicht ergibt sich aus den übrigen Erklärungen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 4 – Nichtwissen",
            "valeur": "Nur zulässig für Tatsachen, die weder eigene Handlungen noch eigene Wahrnehmung der Partei waren",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge des Zugestehens",
            "valeur": "Zugestandene Tatsachen sind nicht beweisbedürftig; das Gericht legt sie seiner Entscheidung zugrunde",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Urkunden",
            "valeur": "Über die Echtheit einer Privaturkunde hat sich der Gegner nach § 138 ZPO zu erklären; ohne Erklärung gilt sie als anerkannt (§ 439 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Säumnis",
            "valeur": "Erscheint der Beklagte nicht, gilt das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers auf Antrag als zugestanden (§ 331 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Richterliche Mitwirkung",
            "valeur": "Das Gericht hat darauf hinzuwirken, dass sich die Parteien rechtzeitig und vollständig über alle erheblichen Tatsachen erklären (§ 139 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Geltung",
            "valeur": "Geltendes Recht; Wortlaut zuletzt geprüft am 23.10.2026 auf gesetze-im-internet.de",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 138 ZPO – Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__138.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 139 ZPO – Materielle Prozessleitung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__139.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 331 ZPO – Versäumnisurteil gegen den Beklagten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__331.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 439 ZPO – Erklärung über Echtheit von Privaturkunden",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__439.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 288 ZPO – Gerichtliches Geständnis",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__288.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 290 ZPO – Widerruf des Geständnisses",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__290.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 291 ZPO – Offenkundige Tatsachen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__291.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 296 ZPO – Zurückweisung verspäteten Vorbringens",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__296.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 263 StGB – Betrug",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Erklärungspflicht, Wahrheitspflicht und Bestreiten mit Nichtwissen im Zivilprozess – wann Schweigen als Zugeständnis gilt (§ 138 ZPO)?",
            "reponse": "Nach § 138 ZPO müssen die Parteien ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abgeben (Abs. 1) und sich über die vom Gegner behaupteten Tatsachen erklären (Abs. 2). Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, gelten als zugestanden, wenn sich die Absicht, sie zu bestreiten, nicht aus den übrigen Erklärungen der Partei ergibt (Abs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Erklärungspflicht, Wahrheitspflicht und Bestreiten mit Nichtwissen im Zivilprozess?",
            "reponse": "§ 138 ZPO gilt im Zivilprozess vor den ordentlichen Gerichten. Andere Verfahrensordnungen enthalten teils eigene Regeln oder verweisen auf die ZPO; ob § 138 ZPO dort entsprechend gilt, regelt die jeweilige Verfahrensordnung. In Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz (z. B. vielen FamFG-Verfahren) hat die Geständnisfiktion des Abs. 3 nicht dieselbe Wirkung, weil das Gericht den Sachverhalt selbst aufklären muss."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Erklärungspflicht, Wahrheitspflicht und Bestreiten mit Nichtwissen im Zivilprozess?",
            "reponse": "Die Geständnisfiktion greift nicht, wenn sich die Bestreitensabsicht aus dem übrigen Vortrag ergibt (Abs. 3 Halbsatz 2). Bei Säumnis des Beklagten gilt das Klägervorbringen nach § 331 Abs. 1 ZPO als zugestanden; ausgenommen ist Vorbringen zur Zuständigkeit nach § 29 Abs. 2 und § 38 ZPO sowie zur Gerichtssprache nach § 184a Abs. 3 GVG."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Erklärungspflicht, Wahrheitspflicht und Bestreiten mit Nichtwissen im Zivilprozess?",
            "reponse": "„Ich bestreite einfach alles pauschal.\u0022 Auf konkreten Vortrag reicht pauschales Bestreiten meist nicht. Wer nicht substantiiert gegenhält, riskiert, dass die Tatsachen als zugestanden gelten. „Zu meinem eigenen Vertrag sage ich: Nichtwissen.\u0022 Unzulässig. Eigene Handlungen und eigene Wahrnehmungen können nach § 138 Abs. 4 ZPO nicht mit Nichtwissen bestritten werden."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Erklärungspflicht, Wahrheitspflicht und Bestreiten mit Nichtwissen im Zivilprozess aus?",
            "reponse": "Vermieter V verklagt Mieter M auf Zahlung von Nebenkosten und trägt vor, M habe am 15.03. eine Abrechnung erhalten und am 20.03. per E-Mail eine Teilzahlung zugesagt. M schreibt in der Klageerwiderung nur: „Die Forderung wird bestritten.\u0022 Zur E-Mail äußert er sich nicht. Weil M die Zusage selbst abgegeben haben soll, dürfte er sie nicht mit Nichtwissen bestreiten (§ 138 Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q206893",
        "Q206914",
        "Q2114266"
    ],
    "valid_from": "1900-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-23",
    "derniere_verification": "2026-10-23",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/erklaerungspflicht-wahrheitspflicht-138-zpo"
}