{
    "slug": "erwerbsschaden-haushaltsfuehrungsschaden-842-843-bgb",
    "titre": "Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden nach einem Verkehrsunfall 2026 – Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Geldrente (§§ 842, 843 BGB, §§ 11, 13 StVG)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, kann vom Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer nicht nur Schmerzensgeld und die Heilungskosten…",
    "resume_court": "Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, kann vom Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer nicht nur Schmerzensgeld und die Heilungskosten verlangen, sondern auch die **wirtschaftlichen Nachteile für Erwerb und Fortkommen** (§ 842 BGB). Dazu gehören der **Verdienstausfall** von Arbeitnehmern und der **entgangene Gewinn** von Selbständigen (§ 252 BGB) sowie der **Haushaltsführungsschaden**, wenn die verletzte Person ihren Haushalt nicht mehr oder nur eingeschränkt führen kann. Bei Kfz-Unfällen ergibt sich das zusätzlich aus der Halterhaftung: **§ 11 Satz 1 StVG** verpflichtet zum Ersatz des Vermögensnachteils aus der **Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit** und aus einer **Vermehrung der Bedürfnisse**.\n\nFür die Zukunft ist dieser Schaden grundsätzlich als **Geldrente** zu zahlen (§ 843 Abs. 1 BGB, § 13 Abs. 1 StVG); aus **wichtigem Grund** kann stattdessen eine **Kapitalabfindung** verlangt werden (§ 843 Abs. 3 BGB). Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt fort oder leistet die Krankenkasse Krankengeld, geht der Ersatzanspruch insoweit auf diese über (§ 6 EFZG, § 116 SGB X) – der Schädiger wird dadurch nicht entlastet.",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage (Verschuldenshaftung)",
            "valeur": "§ 823 BGB i. V. m. § 842 BGB (Nachteile für Erwerb oder Fortkommen) und § 843 BGB (Geldrente)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage (Halterhaftung, Kfz-Unfall)",
            "valeur": "§ 11 Satz 1 StVG (Heilungskosten, Erwerbsnachteil, vermehrte Bedürfnisse), § 13 StVG (Geldrente)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Was ist der Erwerbsschaden?",
            "valeur": "Vermögensnachteil, weil die Erwerbsfähigkeit zeitweise oder dauernd aufgehoben oder gemindert ist (§ 843 Abs. 1 BGB, § 11 Satz 1 StVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Selbständige",
            "valeur": "Ersatz des entgangenen Gewinns, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (§ 252 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Haushaltsführungsschaden – Einordnung",
            "valeur": "Hausarbeit für die Familie = Erwerbsschaden (§ 843 Abs. 1 Alt. 1 BGB); Hausarbeit für sich selbst = vermehrte Bedürfnisse (§ 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB) – BGH, VI ZR 247/88",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Maßstab beim Haushaltsführungsschaden",
            "valeur": "die tatsächlich ohne Unfall geleistete Hausarbeit, nicht die familienrechtlich geschuldete (BGH, VI ZR 10/73)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form des Ersatzes für die Zukunft",
            "valeur": "Geldrente (§ 843 Abs. 1 BGB, § 13 Abs. 1 StVG); Kapitalabfindung nur bei wichtigem Grund (§ 843 Abs. 3 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unterhalt durch Dritte",
            "valeur": "schließt den Anspruch nicht aus (§ 843 Abs. 4 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber",
            "valeur": "Anspruch geht insoweit auf den Arbeitgeber über (§ 6 Abs. 1 EFZG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Krankengeld, Rente, Sozialleistungen",
            "valeur": "Anspruch geht insoweit auf den Sozialleistungsträger über (§ 116 Abs. 1 SGB X)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchstbeträge (nur StVG-Haftung)",
            "valeur": "bei Tötung oder Verletzung von Menschen insgesamt 5 Mio. € je Ereignis (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StVG; Sonderfälle höher) – bei Verschuldenshaftung nach BGB keine gesetzlichen Höchstbeträge",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mitverschulden",
            "valeur": "Kürzung nach § 9 StVG, § 254 BGB",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld-/Punktewerte",
            "valeur": "Keine – die Seite betrifft zivilrechtlichen Schadensersatz",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden nach einem Verkehrsunfall 2026 – Erwerbsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Geldrente (§§ 842, 843 BGB, §§ 11, 13 StVG)?",
            "reponse": "Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, kann vom Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer nicht nur Schmerzensgeld und die Heilungskosten verlangen, sondern auch die wirtschaftlichen Nachteile für Erwerb und Fortkommen (§ 842 BGB). Dazu gehören der Verdienstausfall von Arbeitnehmern und der entgangene Gewinn von Selbständigen (§ 252 BGB) sowie der Haushaltsführungsschaden, wenn die verletzte Person ihren…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden nach einem Verkehrsunfall 2026?",
            "reponse": "Die Seite behandelt den Vermögensschaden aus Personenschäden nach einem Verkehrsunfall in Deutschland: Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse. Schmerzensgeld (immaterieller Schaden) steht auf einer eigenen Seite, ebenso der Sachschaden am Fahrzeug (Reparatur, Nutzungsausfall, Wertminderung)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden nach einem Verkehrsunfall 2026?",
            "reponse": "Wegeunfall / Arbeitsunfall: Bei Unfällen unter Arbeitskollegen oder mit dem Arbeitgeber kann die Haftung für Personenschäden nach §§ 104, 105 SGB VII eingeschränkt sein; dann treten Leistungen der Berufsgenossenschaft an die Stelle. Siehe [Verletztenrente (§ 56 SGB VII)](/fakten/verletztenrente-56-sgb-vii.html). Familienprivileg – mit Ausnahme beim Kfz-Unfall: Ein nach § 116 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden nach einem Verkehrsunfall 2026?",
            "reponse": "1. Nur Schmerzensgeld fordern. Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden sind eigene, oft deutlich höhere Positionen und werden vom Versicherer nicht von selbst angeboten. 2. Haushaltsführungsschaden vergessen, weil keine Hilfe eingestellt wurde. Der Schaden kann auch fiktiv abgerechnet werden; maßgeblich ist der unfallbedingte Ausfall an Hausarbeit. 3. Doppelt fordern."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden nach einem Verkehrsunfall 2026 aus?",
            "reponse": "Eine angestellte Pflegekraft wird als Radfahrerin von einem abbiegenden Pkw erfasst und ist vier Monate arbeitsunfähig; sie führt zudem den Haushalt für sich, ihren Partner und zwei Kinder. Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt fort – den Ersatzanspruch dafür macht er selbst beim Kfz-Haftpflichtversicherer geltend (§ 6 EFZG)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1409343",
        "Q9687",
        "Q308922"
    ],
    "valid_from": "2026-11-07",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-11-07",
    "derniere_verification": "2026-11-07",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/erwerbsschaden-haushaltsfuehrungsschaden-842-843-bgb"
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