{
    "slug": "fahrbahnmarkierungen-295-298-stvo",
    "titre": "Fahrbahnmarkierungen 2026 – Haltlinie, Fahrstreifenbegrenzung, Pfeile und Sperrfläche (Zeichen 294–299 StVO) und Bußgeld",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Markierungen auf der Fahrbahn sind rechtlich Vorschriftzeichen: Sie stehen im Abschnitt 9 „Markierungen“ der Anlage 2 zu § 41 StVO und ordnen Ge- oder Verbote…",
    "resume_court": "Markierungen auf der Fahrbahn sind rechtlich **Vorschriftzeichen**: Sie stehen im **Abschnitt 9 „Markierungen“ der Anlage 2 zu § 41 StVO** und ordnen Ge- oder Verbote an, die nach **§ 41 Abs. 1 StVO** zu befolgen sind. Eine **durchgehende Linie (Zeichen 295)** darf nach Anlage 2 lfd. Nr. 68 Spalte 3 Nr. 1 Buchst. a „auch nicht teilweise überfahren“ werden. Die **Haltlinie (Zeichen 294)** verlangt ein Anhalten dort, wo ein Halt- oder Wartegebot (Zeichen 206, Polizeibeamte, Lichtzeichen, Schranken) gilt. Eine **Sperrfläche (Zeichen 298)** darf nach lfd. Nr. 72 „nicht benutzt“ werden.\n\nDas **Bußgeld** für das bloße Überfahren einer Fahrstreifenbegrenzung oder Benutzen einer Sperrfläche beträgt nach **Nr. 155 BKat 10 Euro**, für das Nichthalten an der Haltlinie nach **Nr. 154 BKat ebenfalls 10 Euro**, für das Parken auf einer Sperrfläche nach **Nr. 156 BKat 25 Euro**. Erheblich teurer wird es, wenn beim **Überholen** eine Fahrstreifenbegrenzung überfahren wird (**Nr. 19.1 BKat: 150 Euro**, mit Gefährdung **250 Euro und 1 Monat Fahrverbot**).",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 41 Abs. 1 StVO i. V. m. Anlage 2 (Abschnitt 9 „Markierungen“, lfd. Nr. 66–74); Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO i. V. m. § 24 StVG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeichen 293 (lfd. Nr. 66)",
            "valeur": "Fußgängerüberweg: Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor darf nicht gehalten werden",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeichen 294 Haltlinie (lfd. Nr. 67)",
            "valeur": "Ergänzt Halt- oder Wartegebote (Zeichen 206, Polizeibeamte, Lichtzeichen, Schranken): „Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten.“ Erforderlichenfalls ist an der Sichtlinie erneut anzuhalten",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeichen 295 Fahrstreifenbegrenzung / Fahrbahnbegrenzung (lfd. Nr. 68)",
            "valeur": "Durchgehende Linie nicht auch nicht teilweise überfahren; trennt sie den Gegenverkehr ab, ist rechts von ihr zu fahren",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeichen 296 einseitige Fahrstreifenbegrenzung (lfd. Nr. 69)",
            "valeur": "Linie darf nicht überfahren oder befahren werden; Fahrzeuge auf Fahrstreifen B dürfen die Markierung überfahren, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeichen 297 Pfeilmarkierungen (lfd. Nr. 70)",
            "valeur": "Der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung ist zu folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind; auf der mit Pfeilen markierten Strecke darf nicht gehalten werden",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeichen 297.1 Vorankündigungspfeil (lfd. Nr. 71)",
            "valeur": "Kündigt eine Fahrstreifenbegrenzung an oder zeigt das Ende eines Fahrstreifens an",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeichen 298 Sperrfläche (lfd. Nr. 72)",
            "valeur": "„Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen nicht benutzen.“",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeichen 299 Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote (lfd. Nr. 73)",
            "valeur": "Innerhalb der Grenzmarkierung darf nicht gehalten oder geparkt werden; sie bezeichnet, verlängert oder verkürzt ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Verbot",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Parkflächenmarkierung (lfd. Nr. 74)",
            "valeur": "Erlaubt das Parken (auf Gehwegen nur Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse); die markierte Aufstellung ist einzuhalten",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld Haltlinie nicht beachtet (Nr. 154 BKat)",
            "valeur": "10 €",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld Fahrstreifenbegrenzung überfahren / Pfeil nicht befolgt / Sperrfläche benutzt (Nr. 155 BKat)",
            "valeur": "10 €; mit Sachbeschädigung 35 € (155.1); dabei überholt 30 € (155.2); dabei nach links abgebogen oder gewendet 30 € (155.3), mit Gefährdung 35 € (155.3.1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld Sperrfläche zum Parken benutzt (Nr. 156 BKat)",
            "valeur": "25 €",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld Überholen unter Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung (Nr. 19.1 BKat)",
            "valeur": "150 €, 1 Punkt; mit Gefährdung (19.1.1) 250 € + 1 Monat Fahrverbot, mit Sachbeschädigung (19.1.2) 300 € + 1 Monat Fahrverbot, jeweils 2 Punkte",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Punkte für Nr. 154, 155, 156 BKat",
            "valeur": "Keine – diese Nummern sind in Anlage 13 FeV nicht aufgeführt",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [],
    "wikidata": [
        "Q3455842",
        "Q1392287",
        "Q99196274"
    ],
    "valid_from": "2013-04-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-25",
    "derniere_verification": "2026-10-25",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/fahrbahnmarkierungen-295-298-stvo"
}