{
    "slug": "fahreignung-sehtest-aerztliches-gutachten-11-12-fev",
    "titre": "Fahreignung, Sehtest \u0026 ärztliches Gutachten 2026 – Eignungszweifel, Anordnung und Fristen (§§ 11, 12 FeV)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer eine Fahrerlaubnis beantragt oder besitzt, muss die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und darf nicht erheblich oder wiederholt gegen…",
    "resume_court": "Wer eine Fahrerlaubnis beantragt oder besitzt, muss die **körperlichen und geistigen Anforderungen** erfüllen und darf nicht erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben (**§ 11 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV**). Bei **Bedenken** an der Eignung kann die Behörde ein **ärztliches Gutachten** (§ 11 Abs. 2 FeV), ein **medizinisch-psychologisches Gutachten** (MPU, § 11 Abs. 3 FeV) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten **Sachverständigen oder Prüfers** (§ 11 Abs. 4 FeV) anordnen – **auf Kosten des Betroffenen** und mit einer von der Behörde gesetzten **Frist** (§ 11 Abs. 6 FeV).\n\nFür die Klassen **AM, A1, A2, A, B, BE, L und T** gehört außerdem ein **Sehtest** zum Antrag: zentrale Tagessehschärfe von mindestens **0,7/0,7** mit oder ohne Sehhilfe (§ 12 Abs. 2 FeV, Anlage 6 Nr. 1.1). Die Bescheinigung darf bei Antragstellung **nicht älter als zwei Jahre** sein (§ 12 Abs. 7 FeV). **Weigert** sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er das Gutachten nicht rechtzeitig bei, darf die Behörde auf die **Nichteignung schließen** (§ 11 Abs. 8 FeV).",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundsatz der Eignung",
            "valeur": "körperliche und geistige Anforderungen erfüllt, keine erheblichen oder wiederholten Verstöße (§ 11 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ärztliches Gutachten",
            "valeur": "bei Tatsachen, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung begründen (§ 11 Abs. 2 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "MPU",
            "valeur": "nur in den Fällen des § 11 Abs. 3 FeV (z. B. erheblicher oder wiederholter Verkehrsverstoß, Verkehrsstraftat), nach § 13 und § 14 FeV bei Alkohol und Drogen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gutachten Sachverständiger/Prüfer",
            "valeur": "z. B. bei Behinderungen des Bewegungsapparates (§ 11 Abs. 4 Nr. 2 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer trägt die Kosten?",
            "valeur": "der Betroffene – die Untersuchung erfolgt aufgrund eines Auftrags durch ihn (§ 11 Abs. 6 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist",
            "valeur": "von der Behörde in der Anordnung festgelegt (§ 11 Abs. 6 Satz 2 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge bei Weigerung/Fristversäumnis",
            "valeur": "Schluss auf Nichteignung zulässig, Hinweis ist in der Anordnung Pflicht (§ 11 Abs. 8 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sehtest Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T",
            "valeur": "Sehschärfe mindestens 0,7/0,7, amtlich anerkannte Sehteststelle, DIN 58220 Teil 6 (§ 12 Abs. 2 FeV, Anlage 6 Nr. 1.1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alter der Sehtestbescheinigung",
            "valeur": "höchstens zwei Jahre bei Antragstellung (§ 12 Abs. 7 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sehtest nicht bestanden",
            "valeur": "augenärztliche Untersuchung; Mindestwert 0,5 (besseres Auge oder beidäugig), Gesichtsfeld mindestens 120 Grad horizontal (§ 12 Abs. 5 FeV, Anlage 6 Nr. 1.2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E",
            "valeur": "Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2 (u. a. 0,8 je Auge, 1,0 beidäugig) und Untersuchung nach Anlage 5 bei Erteilung und Verlängerung (§ 11 Abs. 9, § 12 Abs. 6 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Befristung",
            "valeur": "Klassen C und D samt Unter- und Anhängerklassen längstens fünf Jahre, die übrigen Klassen unbefristet (§ 23 Abs. 1 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alter der Anlage-5-Nachweise",
            "valeur": "höchstens ein Jahr bei Antragstellung (Anlage 5 Nr. 3)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bei erwiesener Nichteignung",
            "valeur": "Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bei bedingter Eignung",
            "valeur": "Beschränkungen oder Auflagen statt Entziehung (§ 46 Abs. 2, § 23 Abs. 2 FeV)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Fahreignung, Sehtest \u0026 ärztliches Gutachten 2026 – Eignungszweifel, Anordnung und Fristen (§§ 11, 12 FeV)?",
            "reponse": "Wer eine Fahrerlaubnis beantragt oder besitzt, muss die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen und darf nicht erheblich oder wiederholt gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben (§ 11 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV). Bei Bedenken an der Eignung kann die Behörde ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 FeV), ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU, § 11 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Fahreignung, Sehtest \u0026 ärztliches Gutachten 2026?",
            "reponse": "Frist verstreichen lassen: Wer das Gutachten nicht fristgerecht beibringt, riskiert den Schluss auf die Nichteignung und damit die Entziehung (§ 11 Abs. 8 FeV). Bei Problemen mit der Frist rechtzeitig die Behörde ansprechen. Anordnung nicht prüfen: Die Anordnung muss Gründe nennen und die Fragestellung festlegen (§ 11 Abs. 6 FeV). Eine MPU ist nur in den Fällen des § 11 Abs. 3 FeV zulässig."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Fahreignung, Sehtest \u0026 ärztliches Gutachten 2026 aus?",
            "reponse": "Frau K. beantragt die Fahrerlaubnis der Klasse B. Beim Sehtest erreicht sie ohne Brille 0,5/0,5, mit ihrer neuen Brille 0,8/0,8. Sie darf den Test mit Sehhilfe wiederholen (§ 12 Abs. 2 Satz 5 FeV); die Sehtestbescheinigung vermerkt, dass er mit Sehhilfen bestanden wurde. Wäre er nicht bestanden worden, müsste sie eine augenärztliche Untersuchung nachweisen (§ 12 Abs. 5 FeV). Herr T."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1392352",
        "Q15546711"
    ],
    "valid_from": "2026-10-05",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-05",
    "derniere_verification": "2026-10-05",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/fahreignung-sehtest-aerztliches-gutachten-11-12-fev"
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