{
    "slug": "freie-kuendigung-bauvertrag-648-bgb",
    "titre": "Freies Kündigungsrecht des Bestellers (§ 648 BGB) – Kündigung jederzeit, Vergütung und 5-Prozent-Vermutung",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 648 Satz 1 BGB erlaubt dem Besteller, den Werk- oder Bauvertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit zu kündigen – ohne Grund, ohne Frist und ohne dass…",
    "resume_court": "**§ 648 Satz 1 BGB** erlaubt dem Besteller, den Werk- oder Bauvertrag **bis zur Vollendung des Werkes jederzeit** zu kündigen – ohne Grund, ohne Frist und ohne dass der Unternehmer etwas falsch gemacht haben müsste. Der Preis dieser Freiheit steht in **Satz 2**: Der Unternehmer behält den Anspruch auf die **vereinbarte Vergütung** und muss sich nur anrechnen lassen, was er **an Aufwendungen erspart** oder **durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt**. **Satz 3** stellt für den **nicht erbrachten** Teil der Werkleistung eine **widerlegliche Vermutung** auf: Dem Unternehmer stehen **5 vom Hundert** der darauf entfallenden vereinbarten Vergütung zu. Die Norm gilt **nicht** für den Bauträgervertrag (§ 650u Abs. 2 BGB), und beim Bauvertrag bedarf die Kündigung nach § 650h BGB der **schriftlichen Form**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Berechtigter",
            "valeur": "Nur der Besteller; ein spiegelbildliches freies Kündigungsrecht des Unternehmers kennt § 648 BGB nicht [§ 648 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitliche Grenze",
            "valeur": "Bis zur Vollendung des Werkes, danach nicht mehr [§ 648 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsgrund",
            "valeur": "Keiner erforderlich – „jederzeit\u0022 [§ 648 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsfrist",
            "valeur": "Keine [§ 648 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form beim Bauvertrag",
            "valeur": "Schriftform (§ 126 BGB) [§ 650h BGB]; beim einfachen Werkvertrag ist die Kündigung formfrei",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vergütungsanspruch",
            "valeur": "Die vereinbarte Vergütung – nicht nur der erbrachte Teil [§ 648 Satz 2 Halbsatz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anrechnung 1",
            "valeur": "Infolge der Vertragsaufhebung ersparte Aufwendungen [§ 648 Satz 2 Halbsatz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anrechnung 2",
            "valeur": "Was der Unternehmer durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt [§ 648 Satz 2 Halbsatz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anrechnung 3",
            "valeur": "Was er böswillig zu erwerben unterlässt [§ 648 Satz 2 Halbsatz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetzliche Vermutung",
            "valeur": "5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung [§ 648 Satz 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bezugsgröße der 5 Prozent",
            "valeur": "Nur der nicht erbrachte Teil – der erbrachte Teil wird davon unberührt in voller Höhe abgerechnet [§ 648 Satz 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Charakter der Vermutung",
            "valeur": "Widerleglich – das Gesetz formuliert „Es wird vermutet\u0022 [§ 648 Satz 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausgeschlossen beim",
            "valeur": "Bauträgervertrag – § 650u Abs. 2 BGB nimmt §§ 648 und 648a ausdrücklich aus",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendbar beim",
            "valeur": "Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) – die §§ 650i ff. BGB enthalten keinen Ausschluss des § 648 BGB",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung wichtiger Grund",
            "valeur": "Bei Kündigung nach § 648a BGB nur Vergütung für den bis zur Kündigung erbrachten Teil [§ 648a Abs. 5 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung Kostenanschlag",
            "valeur": "Kündigt der Besteller wegen wesentlicher Überschreitung eines Kostenanschlags, steht dem Unternehmer nur der Anspruch aus § 645 Abs. 1 BGB zu [§ 649 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Parallelnorm zugunsten des Unternehmers",
            "valeur": "§ 650f Abs. 5 BGB – gleiche Rechtsfolge (vereinbarte Vergütung abzüglich Ersparnis, 5 Prozent-Vermutung) nach fruchtloser Fristsetzung zur Bauhandwerkersicherung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "AGB-Schranke",
            "valeur": "Unwirksam ist eine Klausel des Verwenders, die für den Kündigungsfall eine unangemessen hohe Vergütung für erbrachte Leistungen oder einen unangemessen hohen Aufwendungsersatz vorsieht [§ 308 Nr. 7 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsstand",
            "valeur": "Fassung des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts vom 28.04.2017; seit 01.01.2018 trägt die Norm die Nummer 648 (zuvor § 649 BGB a. F.)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 648 BGB – Kündigungsrecht des Bestellers (Sätze 1 bis 3 im Wortlaut ausgewertet)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__648.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 648a BGB – Kündigung aus wichtigem Grund (Absätze 1 bis 6 im Wortlaut ausgewertet)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__648a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 649 BGB – Kostenanschlag (Absätze 1 und 2; Verweis auf § 645 Abs. 1 BGB)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__649.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 645 BGB – Verantwortlichkeit des Bestellers (Absatz 1, Teilvergütung und Auslagen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__645.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 643 BGB – Kündigung bei unterlassener Mitwirkung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__643.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 642 BGB – Mitwirkung des Bestellers (Entschädigung bei Annahmeverzug)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__642.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 641 BGB – Fälligkeit der Vergütung (Absatz 1)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__641.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650a BGB – Bauvertrag (Anwendungsbereich, Absätze 1 und 2)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650f BGB – Bauhandwerkersicherung (Absatz 5, Kündigungsrecht des Unternehmers mit 5-Prozent-Vermutung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650f.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650g BGB – Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung (Absatz 4)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650g.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650h BGB – Schriftform der Kündigung des Bauvertrags",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650h.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650i BGB – Verbraucherbauvertrag (Absätze 1 bis 3)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650i.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650l BGB – Widerrufsrecht des Verbrauchers beim Verbraucherbauvertrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650l.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 650u BGB – Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Absatz 2 schließt §§ 648 und 648a aus)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650u.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 308 BGB – Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, Nummer 7 (Abwicklung von Verträgen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Freies Kündigungsrecht des Bestellers (§ 648 BGB) – Kündigung jederzeit, Vergütung und 5-Prozent-Vermutung?",
            "reponse": "§ 648 Satz 1 BGB erlaubt dem Besteller, den Werk- oder Bauvertrag bis zur Vollendung des Werkes jederzeit zu kündigen – ohne Grund, ohne Frist und ohne dass der Unternehmer etwas falsch gemacht haben müsste. Der Preis dieser Freiheit steht in Satz 2: Der Unternehmer behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung und muss sich nur anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Freies Kündigungsrecht des Bestellers (§ 648 BGB)?",
            "reponse": "§ 648 BGB steht im allgemeinen Werkvertragsrecht (Untertitel 1 des Titels 9 des BGB) und gilt deshalb für jeden Werkvertrag – vom Einzelgewerk des Handwerksbetriebs über die Anlagenmontage bis zur Architekten- und Ingenieurleistung. Der Bauvertrag nach § 650a Abs."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Freies Kündigungsrecht des Bestellers (§ 648 BGB)?",
            "reponse": "Bauträgervertrag (§ 650u BGB): § 650u Abs. 2 BGB ordnet an, dass die §§ 648, 648a, 650b bis 650e, 650k Abs. 1 sowie die §§ 650l und 650m Abs. 1 keine Anwendung finden. Beim Bauträgervertrag gibt es also kein freies Kündigungsrecht nach § 648 BGB. Das ist die einzige gesetzlich angeordnete Bereichsausnahme. Kündigung wegen Überschreitung eines Kostenanschlags (§ 649 Abs."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Freies Kündigungsrecht des Bestellers (§ 648 BGB)?",
            "reponse": "Fehlannahme: „Freie Kündigung heißt, der Bauherr kommt billig heraus.\u0022 Das Gegenteil ist der Regelfall. § 648 Satz 2 BGB lässt dem Unternehmer die vereinbarte Vergütung und zieht davon nur ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb ab. Der Besteller wird die Kündigung in aller Regel bezahlen."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Freies Kündigungsrecht des Bestellers (§ 648 BGB) aus?",
            "reponse": "Fall 1 – Trennung der beiden Vergütungsteile. Ein Bauherr beauftragt einen Rohbauunternehmer zum Pauschalpreis von 500.000 Euro und kündigt den Vertrag schriftlich (§ 650h BGB), als Leistungen im Wert von 300.000 Euro erbracht sind. Für den erbrachten Teil rechnet der Unternehmer die darauf entfallenden 300.000 Euro ab."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q165728",
        "Q811937",
        "Q15854024",
        "Q1797063"
    ],
    "valid_from": "2018-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-19",
    "derniere_verification": "2026-09-19",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/freie-kuendigung-bauvertrag-648-bgb"
}