{
  "slug": "fremdvergleich-1-astg-konzerndarlehen",
  "title": "Fremdvergleich bei konzerninternen Darlehen (§ 1 Abs. 1 AStG) – Besicherung, Risikokompensation, ex-ante-Perspektive und Verhältnis zur vGA",
  "topic_area": "steuerrecht",
  "topic_label": "Steuerrecht",
  "language": "de",
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  "last_reviewed": "2026-08-27",
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  "attribution": "Nexvyra (https://nexvyra.de, Wikidata Q139919900)",
  "wikidata_subjects": [
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    "Q1455195",
    "Q10384130",
    "Q2514473",
    "Q1796675",
    "Q702415"
  ],
  "summary": "Ob ein grenzüberschreitendes Konzerndarlehen dem Fremdvergleichsgrundsatz des § 1 Abs. 1 AStG entspricht, entscheidet sich nach der Rechtsprechung des I.",
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  "facts": [
    {
      "claim": "Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Satz 1 AStG: Einkünfte sind so anzusetzen, wie sie „unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären\" (Fremdvergleichsgrundsatz)",
      "label": "Rechtsgrundlage",
      "value": "§ 1 Abs. 1 Satz 1 AStG: Einkünfte sind so anzusetzen, wie sie „unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären\" (Fremdvergleichsgrundsatz)",
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      "last_verified": "2026-08-27"
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    {
      "claim": "Nahestehende Person: Beteiligung von mindestens einem Viertel (25 %) am Kapital, an Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten bzw. am Gesellschaftsvermögen; daneben beherrschender Einfluss und Einflussnahme von außerhalb der Geschäftsbeziehung",
      "label": "Nahestehende Person",
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    {
      "claim": "Maßstabsfigur: Es ist davon auszugehen, dass die unabhängigen Dritten „alle wesentlichen Umstände der Geschäftsbeziehung kennen und nach den Grundsätzen ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter handeln\"",
      "label": "Maßstabsfigur",
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    {
      "claim": "Beurteilungszeitpunkt: „Abzustellen ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Geschäftsvorfalls.\" [§ 1 Abs. 3 Satz 4 AStG]; ex ante auch nach BFH I R 32/17, Rz 36 und BFH I R 54/19, Leitsatz 5",
      "label": "Beurteilungszeitpunkt",
      "value": "„Abzustellen ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Geschäftsvorfalls.\" [§ 1 Abs. 3 Satz 4 AStG]; ex ante auch nach BFH I R 32/17, Rz 36 und BFH I R 54/19, Leitsatz 5",
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    {
      "claim": "Besicherung als „Bedingung\": „Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den ‚Bedingungen' i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann\"",
      "label": "Besicherung als „Bedingung\"",
      "value": "„Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den ‚Bedingungen' i.S. des § 1 Abs. 1 AStG, die im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zur Fremdunüblichkeit der Geschäftsbeziehung führen kann\"",
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      "inline_source_label": "BFH, Urteil v. 09.06.2021 – I R 32/17, Leitsatz 1; bestätigt in I R 15/21, Leitsatz 2",
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    },
    {
      "claim": "Kein unverzichtbares Einzelkriterium: „Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen\"",
      "label": "Kein unverzichtbares Einzelkriterium",
      "value": "„Einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs ist dabei nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen\"",
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    {
      "claim": "Maßstab: Vorliegen eines Marktes für die konkrete Geschäftsbeziehung; als fremde Dritte kommen „nicht nur Banken, sondern auch andere Kreditgeber in Betracht\"",
      "label": "Maßstab",
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    {
      "claim": "Risikokompensation: Zu berücksichtigen ist, ob ein fremder Dritter bereit wäre, „gegen Vereinbarung eines Zinszuschlags das durch eine Nichtbesicherung erhöhte Ausfallrisiko zu kompensieren\"",
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    {
      "claim": "Rechtsfolge bei zu niedrigem Zins: Wäre das Darlehen nur mit höherem Zinssatz fremdüblich, hat die Korrektur „vorrangig in Höhe dieser Differenz\" zu erfolgen – nicht in voller Höhe der Teilwertabschreibung",
      "label": "Rechtsfolge bei zu niedrigem Zins",
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    {
      "claim": "Auslandsbesicherung: „Ist ein Darlehen für die Errichtung einer Immobilie im Ausland nicht mit den nach deutschem Recht üblichen Grundpfandrechten besichert, erfordert der Fremdvergleich im Sinne des § 1 Abs. 1 AStG die Ermittlung der nach dem jeweils geltenden Recht üblichen Besicherung.\"",
      "label": "Auslandsbesicherung",
      "value": "„Ist ein Darlehen für die Errichtung einer Immobilie im Ausland nicht mit den nach deutschem Recht üblichen Grundpfandrechten besichert, erfordert der Fremdvergleich im Sinne des § 1 Abs. 1 AStG die Ermittlung der nach dem jeweils geltenden Recht üblichen Besicherung.\"",
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    {
      "claim": "Wirtschaftliche Gründe: „Sofern wirtschaftliche Aspekte auch im Falle eines Darlehens unter fremden Dritten eine Rolle gespielt hätten, erfordert der Fremdvergleich im Sinne des § 1 Abs. 1 AStG auch eine Einbeziehung solcher Gründe.\"",
      "label": "Wirtschaftliche Gründe",
      "value": "„Sofern wirtschaftliche Aspekte auch im Falle eines Darlehens unter fremden Dritten eine Rolle gespielt hätten, erfordert der Fremdvergleich im Sinne des § 1 Abs. 1 AStG auch eine Einbeziehung solcher Gründe.\"",
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      "inline_source_label": "BFH I R 29/22, Leitsatz 2 (NV)",
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    {
      "claim": "Verhältnis zur vGA: § 1 Abs. 1 AStG „tritt gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (hier: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) grundsätzlich zurück und kommt nur dann und insoweit zur Anwendung, als die andere Norm in geringerem Umfang Einkünftekorrekturen anordnet\"",
      "label": "Verhältnis zur vGA",
      "value": "§ 1 Abs. 1 AStG „tritt gegenüber anderen Einkünftekorrekturvorschriften (hier: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) grundsätzlich zurück und kommt nur dann und insoweit zur Anwendung, als die andere Norm in geringerem Umfang Einkünftekorrekturen anordnet\"",
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      "inline_source_label": "BFH, Urteil v. 09.08.2023 – I R 54/19, Leitsatz 1; Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 4 AStG geltender Fassung",
      "last_verified": "2026-08-27"
    },
    {
      "claim": "Zeitliche Zäsur der Subsidiarität: Die Subsidiaritätsregel wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (BGBl I 2007, 1912) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2008 eingefügt; für frühere Jahre gilt die „Überlagerung\" der Korrekturvorschriften",
      "label": "Zeitliche Zäsur der Subsidiarität",
      "value": "Die Subsidiaritätsregel wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (BGBl I 2007, 1912) mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2008 eingefügt; für frühere Jahre gilt die „Überlagerung\" der Korrekturvorschriften",
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      "inline_source_label": "BFH I R 29/22, unter II.3.a",
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    {
      "claim": "Abkommensrechtliche Sperrwirkung: Bei einer vGA wird der formelle Fremdvergleich nach den Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter durch Art. 9 Abs. 1 des jeweiligen DBA gesperrt",
      "label": "Abkommensrechtliche Sperrwirkung",
      "value": "Bei einer vGA wird der formelle Fremdvergleich nach den Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter durch Art. 9 Abs. 1 des jeweiligen DBA gesperrt",
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      "inline_source_label": "BFH, Urteile v. 24.06.2026 – I R 57/23, Leitsatz 1 (amtlich), und I R 56/23, Leitsatz 1 (NV), jeweils zu Art. 9 Abs. 1 DBA-Zypern 2011",
      "last_verified": "2026-08-27"
    },
    {
      "claim": "Grenze der Sperrwirkung: Sie setzt „abkommensrechtliche Unternehmen\" voraus; „rein vermögensverwaltende Tätigkeiten reichen hierfür nicht aus\", die Gewerblichkeitsfiktionen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG und des § 8 Abs. 2 KStG greifen nicht",
      "label": "Grenze der Sperrwirkung",
      "value": "Sie setzt „abkommensrechtliche Unternehmen\" voraus; „rein vermögensverwaltende Tätigkeiten reichen hierfür nicht aus\", die Gewerblichkeitsfiktionen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG und des § 8 Abs. 2 KStG greifen nicht",
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      "confidence": "high",
      "inline_source_label": "BFH I R 57/23, Leitsatz 2",
      "last_verified": "2026-08-27"
    },
    {
      "claim": "Reichweite des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA bei § 1 AStG: Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG „nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf\"",
      "label": "Reichweite des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA bei § 1 AStG",
      "value": "Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG „nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf\"",
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      "confidence": "high",
      "inline_source_label": "BFH I R 32/17, Leitsatz 5",
      "last_verified": "2026-08-27"
    },
    {
      "claim": "Unionsrechtliche Grenze: Nur bei § 1 Abs. 1 AStG – nicht bei der vGA – ist zu prüfen, ob das Unionsrecht der Korrektur entgegensteht",
      "label": "Unionsrechtliche Grenze",
      "value": "Nur bei § 1 Abs. 1 AStG – nicht bei der vGA – ist zu prüfen, ob das Unionsrecht der Korrektur entgegensteht",
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      "inline_source_label": "BFH I R 29/22, unter II.3.a, unter Verweis auf EuGH, Urteil v. 31.05.2018 – C-382/16 Hornbach-Baumarkt, ECLI:EU:C:2018:366",
      "last_verified": "2026-08-27"
    },
    {
      "claim": "Neue Sonderregeln für Finanzierungen: § 1 Abs. 3d AStG (Kapitaldienstfähigkeit, wirtschaftlicher Bedarf, Zinsobergrenze nach Gruppenrating) und § 1 Abs. 3e AStG (Finanzierungsvermittlung und -weiterleitung als funktions- und risikoarme Dienstleistung)",
      "label": "Neue Sonderregeln für Finanzierungen",
      "value": "§ 1 Abs. 3d AStG (Kapitaldienstfähigkeit, wirtschaftlicher Bedarf, Zinsobergrenze nach Gruppenrating) und § 1 Abs. 3e AStG (Finanzierungsvermittlung und -weiterleitung als funktions- und risikoarme Dienstleistung)",
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      "confidence": "high",
      "inline_source_label": "gesetze-im-internet.de, § 1 Abs. 3d und 3e AStG",
      "last_verified": "2026-08-27"
    },
    {
      "claim": "Erstanwendung Abs. 3d/3e: erstmals für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Veranlagungszeitraum 2024, für die Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum 2024",
      "label": "Erstanwendung Abs. 3d/3e",
      "value": "erstmals für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Veranlagungszeitraum 2024, für die Gewerbesteuer im Erhebungszeitraum 2024",
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      "inline_source_label": "§ 21 Abs. 1a Satz 1 AStG, Fassung des Gesetzes v. 27.03.2024, BGBl. 2024 I Nr. 108",
      "last_verified": "2026-08-27"
    },
    {
      "claim": "Bandbreiten-Einengung: Bieten die Werte keine Anhaltspunkte für eine Einengung, bleiben „das Viertel der kleinsten und das Viertel der größten Werte unberücksichtigt\"; liegt der verwendete Wert außerhalb, ist der Median maßgeblich",
      "label": "Bandbreiten-Einengung",
      "value": "Bieten die Werte keine Anhaltspunkte für eine Einengung, bleiben „das Viertel der kleinsten und das Viertel der größten Werte unberücksichtigt\"; liegt der verwendete Wert außerhalb, ist der Median maßgeblich",
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      "inline_source_label": "§ 1 Abs. 3a Sätze 3 und 4 AStG",
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  "generated_at": "2026-09-04T14:16:41Z"
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