{
    "slug": "fuehrerschein-verloren-ersatzfuehrerschein-25-fev",
    "titre": "Führerschein verloren oder gestohlen 2026 – Verlustanzeige, Ersatzführerschein, Mitführpflicht und Bußgeld (§ 25 Abs. 4, § 4 Abs. 2 FeV)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer seinen Führerschein verliert oder wem er gestohlen oder vernichtet wird, muss den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen…",
    "resume_court": "Wer seinen **Führerschein verliert** oder wem er **gestohlen** oder **vernichtet** wird, muss den Verlust **unverzüglich anzeigen** und sich ein **Ersatzdokument** ausstellen lassen – es sei denn, er verzichtet auf die Fahrerlaubnis (§ 25 Abs. 4 Satz 1 FeV). Die **Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen**: Sie ist das Recht zum Fahren, der Führerschein nur der amtliche **Nachweis** (§ 4 Abs. 2 Satz 1 FeV). Wer ohne mitgeführten Führerschein fährt, begeht deshalb **keine Straftat nach § 21 StVG**, sondern eine **Ordnungswidrigkeit** mit einem Regelsatz von **10 Euro** (BKat Nr. 168). Für den Ersatzführerschein prüft die Fahrerlaubnisbehörde per **Registerauskunft**, ob die Fahrerlaubnis wirklich besteht (§ 25 Abs. 4 Satz 2 FeV); die Gebühr beträgt **20,40 bis 38,30 Euro** (Nr. 202.4 GebOSt).",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflicht bei Verlust oder Vernichtung",
            "valeur": "Verlust unverzüglich anzeigen und Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern kein Verzicht auf die Fahrerlaubnis (§ 25 Abs. 4 Satz 1 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld bei Verstoß gegen die Anzeige-/Ersatzpflicht",
            "valeur": "10 € (BKat Nr. 168a; § 75 Nr. 4 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrerlaubnis nach Verlust?",
            "valeur": "bleibt bestehen; der Führerschein ist nur der Nachweis (§ 4 Abs. 2 Satz 1 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mitführ- und Aushändigungspflicht",
            "valeur": "gültigen Führerschein beim Führen eines Kfz mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen aushändigen (§ 4 Abs. 2 Satz 2 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Führerschein nicht mitgeführt",
            "valeur": "10 € (BKat Nr. 168)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Führerschein auf Verlangen nicht ausgehändigt",
            "valeur": "10 € (BKat Nr. 251)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Prüfung vor Ausstellung des Ersatzes",
            "valeur": "Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister auf Kosten des Antragstellers; ggf. ausländische Register, in der Regel über das KBA (§ 25 Abs. 4 Satz 2, 3 FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gebühr Ersatzführerschein",
            "valeur": "20,40 bis 38,30 € (Nr. 202.4 Anlage GebOSt)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gebühr FAER-Auskunft an die Behörde",
            "valeur": "3,30 € (Nr. 145 Anlage GebOSt)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alter Führerschein wieder aufgetaucht",
            "valeur": "unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abliefern (§ 25 Abs. 5 Satz 6 FeV); Verstoß: 25 € (BKat Nr. 170)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Digitaler Führerschein als Nachweis",
            "valeur": "möglich für Inhaber eines gültigen Kartenführerscheins ab 01.01.1999; im Inland anerkannt (§ 2d StVG, § 4 Abs. 2a FeV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kein digitaler Nachweis",
            "valeur": "u. a. bei wirksamem Fahrverbot, erloschener Fahrerlaubnis, vorläufiger Entziehung (§ 111a StPO) oder behördlich einbehaltenem Führerschein (§ 4 Abs. 2b FeV, § 2 Abs. 1b StVG)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Führerschein verloren oder gestohlen 2026 – Verlustanzeige, Ersatzführerschein, Mitführpflicht und Bußgeld (§ 25 Abs. 4, § 4 Abs. 2 FeV)?",
            "reponse": "Wer seinen Führerschein verliert oder wem er gestohlen oder vernichtet wird, muss den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen – es sei denn, er verzichtet auf die Fahrerlaubnis (§ 25 Abs. 4 Satz 1 FeV). Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen: Sie ist das Recht zum Fahren, der Führerschein nur der amtliche Nachweis (§ 4 Abs. 2 Satz 1 FeV)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Führerschein verloren oder gestohlen 2026?",
            "reponse": "Die Regeln gelten für deutsche Führerscheine nach Muster 1 der Anlage 8 FeV (§ 25 Abs. 1 FeV) – also für alle Fahrerlaubnisklassen von AM bis DE (siehe [Führerscheinklassen](/fakten/fuehrerscheinklassen-6-fev.html)). Für ausländische Führerscheine gilt die Mitführpflicht entsprechend: Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein samt einer nach § 29 Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Führerschein verloren oder gestohlen 2026 aus?",
            "reponse": "*Fiktives Beispiel.* B bemerkt am Montag, dass ihr Portemonnaie mit dem Kartenführerschein gestohlen wurde. Sie erstattet Anzeige bei der Polizei, meldet den Verlust noch in derselben Woche bei der Fahrerlaubnisbehörde und beantragt einen Ersatzführerschein (§ 25 Abs. 4 Satz 1 FeV). Die Behörde fragt das Zentrale Fahrerlaubnisregister und das Fahreignungsregister ab (§ 25 Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q205647",
        "Q15546711",
        "Q1392352"
    ],
    "valid_from": "1999-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-26",
    "derniere_verification": "2026-10-26",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/fuehrerschein-verloren-ersatzfuehrerschein-25-fev"
}