{
    "slug": "fussgaenger-pflichten-25-stvo",
    "titre": "Fußgänger im Straßenverkehr 2026 – Gehwegpflicht, Fahrbahn überqueren, Rotlicht und Bußgeld (§ 25 StVO)",
    "domaine": "verkehrsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer zu Fuß geht, ist Verkehrsteilnehmer und an die Straßenverkehrs-Ordnung gebunden. § 25 StVO regelt die Pflichten: Zu Fuß Gehende müssen die Gehwege…",
    "resume_court": "Wer zu Fuß geht, ist Verkehrsteilnehmer und an die Straßenverkehrs-Ordnung gebunden. **§ 25 StVO** regelt die Pflichten: Zu Fuß Gehende **müssen die Gehwege benutzen**; auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße **weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen** hat. Dann ist **innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand**, **außerorts am linken Fahrbahnrand** zu gehen, wenn das zumutbar ist (§ 25 Abs. 1 StVO). Fahrbahnen sind **unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf kurzem Weg quer zur Fahrtrichtung** zu überschreiten; wenn Verkehrsdichte, Geschwindigkeit, Sicht oder Verkehrsablauf es erfordern, **nur** an Kreuzungen/Einmündungen, Ampeln, Querungshilfen oder Zebrastreifen (§ 25 Abs. 3 StVO). Absperrungen dürfen nicht überstiegen werden (Abs. 4), Gleisanlagen nur an vorgesehenen Stellen betreten werden (Abs. 5). Verstöße gegen § 25 Abs. 1 bis 4 StVO sind **Ordnungswidrigkeiten** (§ 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchst. a StVO i. V. m. § 24 Abs. 1 StVG). Die Regelsätze der amtlichen BKatV-Anlage sind niedrig: **5 €** für vorschriftswidriges Gehen auf der Fahrbahn (Nr. 111), **5 € / 10 €** für falsches Überqueren mit Gefährdung bzw. Sachbeschädigung (Nr. 112.1/112.2), **5 €** für Rot an der Fußgängerampel (Nr. 130), **10 €** für das Betreten der Autobahn (Nr. 86). Teuer wird es nur am **Bahnübergang**: Wer zu Fuß trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke quert, riskiert **350 €** (Nr. 245) und **1 Punkt** im Fahreignungsregister (Anlage 13 FeV lfd. Nr. 3.2.11). Zivilrechtlich kann ein Verstoß bei einem Unfall zu einem **Mitverschulden** führen (§ 9 StVG, § 254 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Frage",
            "valeur": "Antwort",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 25 StVO (Fußgänger); § 1 StVO (Grundregeln); § 18 Abs. 9 StVO (Autobahn/Kraftfahrstraße); § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO (Fußgängerampel); § 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchst. a StVO; § 24 Abs. 1 StVG; Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV Nr. 86, 111, 112, 130, 245",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gehwegpflicht",
            "valeur": "„Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen.\u0022 (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fahrbahn erlaubt",
            "valeur": "nur, wenn die Straße weder Gehweg noch Seitenstreifen hat (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Welche Seite?",
            "valeur": "innerorts rechter oder linker Fahrbahnrand; außerorts linker Fahrbahnrand, wenn zumutbar (§ 25 Abs. 1 Satz 3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Hintereinander gehen",
            "valeur": "bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, einzeln hintereinander (§ 25 Abs. 1 Satz 4 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mitgeführte Fahrzeuge / sperrige Gegenstände",
            "valeur": "Fahrbahn benutzen, wenn auf Gehweg/Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden; dann rechter Fahrbahnrand, kein Linkseinordnen vor dem Abbiegen (§ 25 Abs. 2 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Überqueren",
            "valeur": "unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf kurzem Weg quer zur Fahrtrichtung (§ 25 Abs. 3 Satz 1 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflicht-Querungsstellen",
            "valeur": "bei entsprechender Verkehrslage nur an Kreuzungen/Einmündungen, Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, Fußgängerquerungshilfen oder Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) (§ 25 Abs. 3 Satz 2 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "An Kreuzungen",
            "valeur": "dort vorhandene Zebrastreifen oder Ampel-Markierungen stets benutzen (§ 25 Abs. 3 Satz 3 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Absperrungen",
            "valeur": "Stangen- oder Kettengeländer nicht überschreiten; Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Betreten (§ 25 Abs. 4 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gleisanlagen",
            "valeur": "nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten (§ 25 Abs. 5 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Autobahn",
            "valeur": "zu Fuß nie betreten; Kraftfahrstraßen nur an Kreuzungen, Einmündungen oder vorgesehenen Stellen überschreiten (§ 18 Abs. 9 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fußgängerampel",
            "valeur": "Farbfolge Grün-Rot-Grün; wechselt Grün auf Rot während des Überquerens, zügig weitergehen (§ 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld Fahrbahn statt Gehweg / falscher Fahrbahnrand",
            "valeur": "5 € (BKat Nr. 111)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld falsch überquert",
            "valeur": "Grundtatbestand Nr. 112 ohne ausgewiesenen Regelsatz; mit Gefährdung 5 € (Nr. 112.1), mit Sachbeschädigung 10 € (Nr. 112.2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld Rot an der Fußgängerampel",
            "valeur": "5 € (Nr. 130); mit Gefährdung 5 € (Nr. 130.1); mit Sachbeschädigung 10 € (Nr. 130.2)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld Autobahn betreten",
            "valeur": "10 € (Nr. 86)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bahnübergang trotz geschlossener Schranke",
            "valeur": "350 € (Nr. 245), 1 Punkt (Anlage 13 FeV lfd. Nr. 3.2.11)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Punkte sonst",
            "valeur": "keine – Anlage 13 FeV führt die Nrn. 86, 111, 112, 130 nicht auf; Regelsätze bis 55 € sind Verwarnungsgelder (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BKatV)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unfall: Mitverschulden",
            "valeur": "§ 9 StVG i. V. m. § 254 BGB; Kinder zwischen 7 und 10 Jahren haften bei Unfällen mit Kfz grundsätzlich nicht (§ 828 Abs. 2 BGB)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Fußgänger im Straßenverkehr 2026 – Gehwegpflicht, Fahrbahn überqueren, Rotlicht und Bußgeld (§ 25 StVO)?",
            "reponse": "Wer zu Fuß geht, ist Verkehrsteilnehmer und an die Straßenverkehrs-Ordnung gebunden. § 25 StVO regelt die Pflichten: Zu Fuß Gehende müssen die Gehwege benutzen; auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Dann ist innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand, außerorts am linken Fahrbahnrand zu gehen, wenn das zumutbar ist (§ 25 Abs. 1 StVO)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Fußgänger im Straßenverkehr 2026?",
            "reponse": "Räumlich: alle öffentlichen Verkehrsflächen im Geltungsbereich der StVO, innerorts wie außerorts. Persönlich: jede Person, die zu Fuß am Verkehr teilnimmt – unabhängig von Alter und Führerscheinbesitz. Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit setzt allerdings Verantwortlichkeit voraus; Kinder unter 14 Jahren handeln nach § 12 Abs. 1 OWiG nicht vorwerfbar."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Fußgänger im Straßenverkehr 2026?",
            "reponse": "Verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1): Zu Fuß Gehende dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Sie dürfen den Fahrverkehr aber nicht unnötig behindern (Anlage 3 lfd. Nr. 12 StVO, Ge-/Verbote Nr. 3 und 5). § 25 Abs. 1 StVO wird insoweit verdrängt. Fußgängerzone (Zeichen 242.1): Die Fläche ist dem Fußgängerverkehr vorbehalten."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Fußgänger im Straßenverkehr 2026?",
            "reponse": "„Fußgänger können kein Bußgeld bekommen.\u0022 Falsch. § 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchst. a StVO macht Verstöße gegen § 25 Abs. 1 bis 4 StVO zu Ordnungswidrigkeiten; die BKatV nennt eigene Regelsätze. „Rot über die Fußgängerampel kostet Punkte.\u0022 Nein. BKat Nr. 130 sieht 5 € vor; Anlage 13 FeV führt Nr. 130 nicht auf. „Außerhalb der Ampel darf man nie queren.\u0022 § 25 Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Fußgänger im Straßenverkehr 2026 aus?",
            "reponse": "Eine Person überquert innerorts eine vierspurige Hauptstraße bei dichtem Verkehr etwa 30 m neben einer Ampel, schräg und ohne auf den Verkehr zu achten. Ein Pkw muss stark bremsen. Rechtliche Bewertung: Bei dieser Verkehrsdichte hätte die Fahrbahn nach § 25 Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q221488",
        "Q3455842",
        "Q177749"
    ],
    "valid_from": "2013-04-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-13",
    "derniere_verification": "2026-10-13",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/fussgaenger-pflichten-25-stvo"
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