{
    "slug": "gerichtsvollzieher-mitteilung-befragung-806a-zpo",
    "titre": "Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher – Drittschuldner und Arbeitgeber des Schuldners (§ 806a ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Erfährt der Gerichtsvollzieher bei der Zwangsvollstreckung – durch Befragung des Schuldners oder durch Einsicht in Dokumente – von Geldforderungen des…",
    "resume_court": "Erfährt der Gerichtsvollzieher bei der Zwangsvollstreckung – durch **Befragung des Schuldners** oder durch **Einsicht in Dokumente** – von **Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte**, muss er dem Gläubiger **Namen und Anschriften der Drittschuldner**, den **Grund der Forderungen** und bestehende **Sicherheiten** mitteilen, sofern eine Pfändung nicht gelungen ist oder voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung führt (**§ 806a Abs. 1 ZPO**). Trifft er den Schuldner **nicht in der Wohnung** an, darf er zudem **erwachsene Haushaltsangehörige** nach dem **Arbeitgeber des Schuldners** fragen; diese müssen nicht antworten und sind auf die **Freiwilligkeit** hinzuweisen (**§ 806a Abs. 2 ZPO**). Mit den so gewonnenen Angaben kann der Gläubiger anschließend einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (§ 829 ZPO) beantragen.",
    "faits": [
        {
            "point": "Norm",
            "valeur": "§ 806a ZPO („Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher\u0022)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 1: Auslöser",
            "valeur": "Der Gerichtsvollzieher erfährt anlässlich der Zwangsvollstreckung durch Befragung des Schuldners oder Einsicht in Dokumente von Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 1: Voraussetzung",
            "valeur": "Eine Pfändung konnte nicht bewirkt werden oder eine bewirkte Pfändung wird voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 1: Inhalt der Mitteilung",
            "valeur": "Name und Anschrift der Drittschuldner, Grund der Forderungen, bestehende Sicherheiten",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 1: Empfänger",
            "valeur": "Der Gläubiger",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 2: Auslöser",
            "valeur": "Der Gerichtsvollzieher trifft den Schuldner in der Wohnung nicht an, und eine Pfändung war nicht möglich bzw. wird voraussichtlich nicht ausreichen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 2: Befragte",
            "valeur": "Zum Hausstand gehörende erwachsene Personen – Frage nach dem Arbeitgeber des Schuldners",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 2: Auskunftspflicht",
            "valeur": "Keine – die Befragten müssen nicht antworten; der Gerichtsvollzieher muss auf die Freiwilligkeit hinweisen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abs. 2: Weitergabe",
            "valeur": "Die Erkenntnisse teilt der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger mit",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung",
            "valeur": "Eigene Auskunftsrechte bei Rentenversicherung, Bundeszentralamt für Steuern und Kraftfahrt-Bundesamt: § 802l ZPO; Auskunftspflicht des Schuldners selbst: Vermögensauskunft, § 802c ZPO",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 806a ZPO – Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__806a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 802a ZPO – Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 802c ZPO – Vermögensauskunft des Schuldners",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802c.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 802l ZPO – Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802l.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 829 ZPO – Pfändung einer Geldforderung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__829.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 840 ZPO – Erklärungspflicht des Drittschuldners",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__840.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher – Drittschuldner und Arbeitgeber des Schuldners (§ 806a ZPO)?",
            "reponse": "Erfährt der Gerichtsvollzieher bei der Zwangsvollstreckung – durch Befragung des Schuldners oder durch Einsicht in Dokumente – von Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte, muss er dem Gläubiger Namen und Anschriften der Drittschuldner, den Grund der Forderungen und bestehende Sicherheiten mitteilen, sofern eine Pfändung nicht gelungen ist oder voraussichtlich nicht zur vollständigen Befriedigung führt (§ 806a…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher?",
            "reponse": "„Der Gerichtsvollzieher pfändet Gehalt und Forderungen selbst.\u0022 Nein. Forderungen pfändet das Gericht per Beschluss (§ 829 ZPO). Der Gerichtsvollzieher teilt nur mit, was er erfahren hat (§ 806a ZPO). „Haushaltsangehörige müssen dem Gerichtsvollzieher den Arbeitgeber nennen.\u0022 Falsch. Sie sind zur Auskunft nicht verpflichtet und müssen auf die Freiwilligkeit hingewiesen werden (§ 806a Abs. 2 Satz 2 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher aus?",
            "reponse": "Gläubiger G hat einen vollstreckbaren Titel über 4.000 Euro gegen Schuldner S und beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung. Beim Termin findet der Gerichtsvollzieher keine pfändbaren Wertgegenstände. Auf Befragen gibt S an, er sei als Freiberufler für ein Unternehmen U tätig und habe offene Rechnungen gegen U; eine Rechnung liegt auf dem Schreibtisch."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q21040838",
        "Q231695",
        "Q206893"
    ],
    "valid_from": "1900-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-22",
    "derniere_verification": "2026-10-22",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/gerichtsvollzieher-mitteilung-befragung-806a-zpo"
}