{
    "slug": "glaubhaftmachung-eidesstattliche-versicherung-294-zpo",
    "titre": "Glaubhaftmachung im Zivilprozess – eidesstattliche Versicherung, präsente Beweismittel und Beweismaß (§ 294 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer im Zivilprozess eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen und auch zur Versicherung an Eides statt…",
    "resume_court": "Wer im Zivilprozess eine tatsächliche Behauptung **glaubhaft zu machen** hat, kann sich **aller Beweismittel bedienen** und auch zur **Versicherung an Eides statt** zugelassen werden (**§ 294 Abs. 1 ZPO**). Eine Beweisaufnahme, die **nicht sofort erfolgen kann**, ist jedoch **unstatthaft** (**§ 294 Abs. 2 ZPO**) – zulässig sind nur **präsente Beweismittel**. Das Beweismaß ist geringer als beim Vollbeweis nach § 286 ZPO: Nach der Rechtsprechung des BGH genügt eine **überwiegende Wahrscheinlichkeit**, dass die Behauptung zutrifft. Glaubhaftmachung verlangt die ZPO vor allem in Eil- und Nebenverfahren, etwa beim **Arrest und der einstweiligen Verfügung** (§ 920 Abs. 2 ZPO), bei der **Wiedereinsetzung** (§ 236 Abs. 2 ZPO), bei der **Richterablehnung** (§ 44 Abs. 2 ZPO) und in der **Kostenfestsetzung** (§ 104 Abs. 2 ZPO). Eine vorsätzlich falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar (**§ 156 StGB**: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).",
    "faits": [
        {
            "point": "Norm",
            "valeur": "§ 294 ZPO („Glaubhaftmachung\u0022)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zulässige Mittel",
            "valeur": "Alle Beweismittel sowie die Versicherung an Eides statt (§ 294 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grenze",
            "valeur": "Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft (§ 294 Abs. 2 ZPO) – nur präsente Beweismittel",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beweismaß",
            "valeur": "Überwiegende Wahrscheinlichkeit (BGH, Beschl. v. 21.12.2006 – IX ZB 60/06; Beschl. v. 12.09.2013 – V ZB 187/12)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung",
            "valeur": "Vollbeweis (§ 286 ZPO) verlangt die volle Überzeugung des Gerichts",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Typische Anwendungsfälle",
            "valeur": "Arrest/einstweilige Verfügung (§ 920 Abs. 2 ZPO), Wiedereinsetzung (§ 236 Abs. 2 ZPO), Richterablehnung (§ 44 Abs. 2 ZPO), Kostenfestsetzung (§ 104 Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sonderregel",
            "valeur": "Bei der Richterablehnung darf die ablehnende Partei nicht zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden (§ 44 Abs. 2 Satz 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Strafbarkeit",
            "valeur": "Vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt: bis 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (§ 156 StGB); fahrlässig: bis 1 Jahr oder Geldstrafe (§ 161 Abs. 1 StGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Parallelnorm",
            "valeur": "§ 31 FamFG (gleichlautend für Familiensachen und freiwillige Gerichtsbarkeit)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 294 ZPO – Glaubhaftmachung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__294.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 920 ZPO – Arrestgesuch",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__920.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 236 ZPO – Wiedereinsetzungsantrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__236.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 44 ZPO – Ablehnungsgesuch",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__44.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 104 ZPO – Kostenfestsetzungsverfahren",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__104.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 156 StGB – Falsche Versicherung an Eides Statt",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__156.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 161 StGB – Fahrlässiger Falscheid; fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__161.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 31 FamFG – Glaubhaftmachung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__31.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Beschl. v. 21.12.2006 – IX ZB 60/06 (Beweismaß überwiegende Wahrscheinlichkeit)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH\u0026Datum=21.12.2006\u0026Aktenzeichen=IX+ZB+60%2F06",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Beschl. v. 12.09.2013 – V ZB 187/12",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V+ZB+187/12",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Beschl. v. 07.03.2024 – IX ZB 47/22",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IX+ZB+47/22",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Glaubhaftmachung im Zivilprozess – eidesstattliche Versicherung, präsente Beweismittel und Beweismaß (§ 294 ZPO)?",
            "reponse": "Wer im Zivilprozess eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen und auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden (§ 294 Abs. 1 ZPO). Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist jedoch unstatthaft (§ 294 Abs. 2 ZPO) – zulässig sind nur präsente Beweismittel."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Glaubhaftmachung im Zivilprozess?",
            "reponse": "§ 294 ZPO steht in Buch 2 der ZPO (Abschnitt 1, Titel 1 „Verfahren bis zum Urteil\u0022), wird aber von zahlreichen Vorschriften in allen Büchern der ZPO in Bezug genommen und gilt für alle Fälle, in denen die ZPO eine Glaubhaftmachung vorsieht – auch im Zwangsvollstreckungsverfahren. Für Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit enthält § 31 FamFG eine gleichlautende Regelung."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Glaubhaftmachung im Zivilprozess?",
            "reponse": "Richterablehnung: Die ablehnende Partei selbst darf ihren Ablehnungsgrund nicht an Eides statt versichern (§ 44 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Kein Ersatz für den Vollbeweis: Wo das Gesetz keine Glaubhaftmachung vorsieht – etwa für streitige Anspruchsvoraussetzungen im Hauptsacheverfahren – reicht eine eidesstattliche Versicherung nicht; dort gilt § 286 ZPO."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Glaubhaftmachung im Zivilprozess?",
            "reponse": "„Ich biete Zeugen an, das Gericht wird sie schon laden.\u0022 Nicht bei der Glaubhaftmachung: Eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, ist unstatthaft (§ 294 Abs. 2 ZPO). Zeugen müssen gestellt werden. „Eine eidesstattliche Versicherung ist nur eine Formalie.\u0022 Falsch."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Glaubhaftmachung im Zivilprozess aus?",
            "reponse": "Mieterin M will per einstweiliger Verfügung erreichen, dass ihr Vermieter V die abgeschaltete Wasserversorgung wiederherstellt. Sie muss den Verfügungsanspruch und die Eilbedürftigkeit glaubhaft machen (§§ 936, 920 Abs. 2 ZPO). Sie legt den Mietvertrag, Fotos und eine eigene eidesstattliche Versicherung vor, in der sie konkret schildert, wann und wie die Versorgung unterbrochen wurde."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1530042",
        "Q206893"
    ],
    "valid_from": "1900-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-21",
    "derniere_verification": "2026-10-21",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/glaubhaftmachung-eidesstattliche-versicherung-294-zpo"
}