{
    "slug": "hauptintervention-64-65-zpo",
    "titre": "Hauptintervention im Zivilprozess – Klage eines Dritten gegen beide Parteien (§§ 64, 65 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die Hauptintervention ist die Klage eines Dritten, der die Sache oder das Recht, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit läuft, ganz oder teilweise…",
    "resume_court": "Die **Hauptintervention** ist die Klage eines **Dritten**, der die Sache oder das Recht, worüber **zwischen anderen Personen** ein Rechtsstreit läuft, **ganz oder teilweise für sich selbst** in Anspruch nimmt. Nach **§ 64 ZPO** darf er seinen Anspruch **bis zur rechtskräftigen Entscheidung** des Hauptprozesses durch eine **gegen beide Parteien gerichtete Klage** bei dem Gericht geltend machen, vor dem der Rechtsstreit **im ersten Rechtszug** anhängig wurde.\n\nDer Dritte tritt dem Hauptprozess also **nicht bei**, sondern führt einen **eigenen Prozess** – mit sich selbst als Kläger und den bisherigen Parteien als Beklagten. Er unterstützt keine Seite (das wäre die Nebenintervention, §§ 66 ff. ZPO), sondern **greift beide an**.\n\nWeil zwei Verfahren über denselben Gegenstand sich widersprechende Urteile hervorbringen können, sieht **§ 65 ZPO** eine Brücke vor: Der **Hauptprozess kann auf Antrag einer Partei** bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptintervention **ausgesetzt** werden. Gegen die Entscheidung über die Aussetzung findet nach **§ 252 ZPO** die **sofortige Beschwerde** statt.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 64 ZPO (Hauptintervention), § 65 ZPO (Aussetzung des Hauptprozesses); für die Kammer für Handelssachen § 103 GVG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wer kann klagen?",
            "valeur": "ein Dritter, der die Sache oder das Recht ganz oder teilweise für sich in Anspruch nimmt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gegen wen?",
            "valeur": "beide Parteien des Hauptprozesses in einer Klage",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist",
            "valeur": "bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptprozesses (§ 64 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gericht",
            "valeur": "das Gericht, vor dem der Hauptprozess im ersten Rechtszug anhängig wurde (§ 64 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Stellung im Hauptprozess",
            "valeur": "der Dritte wird dort nicht Partei und nimmt nicht am Hauptprozess teil",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Aussetzung",
            "valeur": "kann auf Antrag einer Partei des Hauptprozesses angeordnet werden, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptintervention (§ 65 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsbehelf gegen Aussetzungsentscheidung",
            "valeur": "sofortige Beschwerde (§ 252 ZPO), sowohl bei Anordnung als auch bei Ablehnung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kammer für Handelssachen",
            "valeur": "Anspruch nach § 64 ZPO dort nur, wenn der Hauptprozess selbst nach §§ 94, 95 GVG vor die KfH gehört (§ 103 GVG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung",
            "valeur": "Nebenintervention (§§ 66 ff. ZPO) = Unterstützung einer Partei; Hauptintervention = eigener Anspruch gegen beide",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 64 ZPO – Hauptintervention (Wortlaut: Inanspruchnahme der Sache oder des Rechts ganz oder teilweise, Klage gegen beide Parteien, bis zur rechtskräftigen Entscheidung, Gericht des ersten Rechtszugs; am 03.11.2026 abgerufen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__64.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 65 ZPO – Aussetzung des Hauptprozesses (Wortlaut: auf Antrag einer Partei bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Hauptintervention; am 03.11.2026 abgerufen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__65.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 252 ZPO – Rechtsmittel bei Aussetzung (sofortige Beschwerde gegen Anordnung oder Ablehnung; am 03.11.2026 abgerufen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__252.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 148 ZPO – Aussetzung bei Vorgreiflichkeit (allgemeine Aussetzungsnorm; am 03.11.2026 abgerufen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__148.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 103 GVG – Hauptintervention bei der Kammer für Handelssachen (am 03.11.2026 abgerufen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__103.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§§ 59, 60 ZPO – Streitgenossenschaft",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__59.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§§ 66 ff. ZPO – Nebenintervention (Abgrenzung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__66.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 78 ZPO – Anwaltsprozess",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__78.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 64 ZPO im Volltext",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/64.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 65 ZPO im Volltext",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/65.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Hauptintervention im Zivilprozess – Klage eines Dritten gegen beide Parteien (§§ 64, 65 ZPO)?",
            "reponse": "Die Hauptintervention ist die Klage eines Dritten, der die Sache oder das Recht, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit läuft, ganz oder teilweise für sich selbst in Anspruch nimmt. Nach § 64 ZPO darf er seinen Anspruch bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Hauptprozesses durch eine gegen beide Parteien gerichtete Klage bei dem Gericht geltend machen, vor dem der Rechtsstreit im ersten Rechtszug…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Hauptintervention im Zivilprozess?",
            "reponse": "„Ich trete dem Prozess bei und mache meinen Anspruch dort geltend.\u0022 Das geht nicht. Wer einen eigenen Anspruch hat, muss eigene Klage erheben (§ 64 ZPO). Ein Beitritt nach §§ 66 ff. ZPO würde ihn auf die Unterstützung einer Partei beschränken. „Ich muss nur eine der beiden Parteien verklagen.\u0022 Nein. § 64 ZPO verlangt eine Klage gegen beide Parteien."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q206893",
        "Q206914",
        "Q570711"
    ],
    "valid_from": "1900-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-11-03",
    "derniere_verification": "2026-11-03",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/hauptintervention-64-65-zpo"
}