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title: Heizungsoptimierung – BAFA-Förderung 15 %
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topic: bau-sanierungsrecht-foerderung
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last_reviewed: 2026-05-24
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# Heizungsoptimierung – BAFA-Förderung 15 %

## Kurzantwort

Die BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit Individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar 20 %. Gefördert werden hydraulischer Abgleich, effiziente Heizungspumpen, Heizungsregelung, Flächenheizungen und ähnliche Optimierungen an bestehenden Heizungen. Mindestinvestition: 300 € brutto. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme online beim BAFA gestellt werden.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Fördersatz Grundförderung | 15 % |
| Fördersatz mit iSFP-Bonus | 20 % |
| Mindestinvestition | 300 € brutto |
| Maximal förderfähige Kosten (EFH) | 30.000 € (gemeinsam mit anderen BEG-EM) |
| Heizungsalter (Voraussetzung) | älter als 2 Jahre |
| Bei fossilen Heizungen (Öl/Gas) | nur wenn nicht älter als 20 Jahre |
| Antragstellung | online beim BAFA, vor Beauftragung |
| Programm | BEG EM (Heizungsoptimierung) |

## Förderfähige Maßnahmen

- Hydraulischer Abgleich (Verfahren B)
- Austausch ineffizienter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen
- Optimierung der Heizungsregelung (z. B. außentemperaturgeführte Regelung)
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren in unbeheizten Bereichen
- Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern
- Einbau von Pufferspeichern und Wärmespeichern
- Voreinstellbare Thermostatventile
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)

## Voraussetzungen

- Wohngebäude oder Nichtwohngebäude im Bestand (Bauantrag älter als 5 Jahre).
- Heizungsanlage älter als 2 Jahre.
- Bei Öl- oder Gasheizung: Heizung darf nicht älter als 20 Jahre sein.
- Maßnahme muss von Fachunternehmen ausgeführt werden.
- Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden.
- Fachunternehmererklärung nach Abschluss.

## Antragsweg

1. Angebot vom Fachhandwerker einholen.
2. Online-Antrag im BAFA-Portal stellen, Maßnahmen und Kostenkalkulation eintragen.
3. Förderzusage abwarten – erst dann beauftragen.
4. Maßnahme durchführen lassen.
5. Verwendungsnachweis mit Fachunternehmererklärung und Rechnungen einreichen.
6. Auszahlung auf das Bankkonto.

## Quellen

- BAFA – Heizungsoptimierung:
  https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html
- BMWK – Förderprogramm Heizungsoptimierung:
  https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/heizungsoptimierung.html
- Bundesanzeiger – BEG-Richtlinie:
  https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/content/TevdpcR9NeEp7m7RhbJ/BAnz%20AT%2029.12.2023%20B1.pdf?inline=

## Stand

- Stand: 2026-05-24
- Gültig ab: 2026-01-01
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (BAFA als Primärquelle)
- Lizenz: CC BY 4.0
