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title: Heizungstausch-Förderung für Vermieter – Höhe, Antrag und Umlage (BEG / KfW 458 & 459)
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# Heizungstausch-Förderung für Vermieter – Höhe, Antrag und Umlage (BEG / KfW 458 & 459)

## Kurzantwort

Vermieter erhalten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Fernwärme-Anschluss) seit dem 27. August 2024 dieselbe BEG-Heizungsförderung wie Selbstnutzer – aber **ohne** die nur Selbstnutzern vorbehaltenen Boni. Die **Grundförderung beträgt 30 %** der förderfähigen Kosten; hinzu kommt für Vermieter höchstens der **Effizienzbonus von 5 %** (effiziente Wärmepumpe), sodass die **maximale Förderquote für vermietete Wohneinheiten bei 35 %** liegt. Der **Klimageschwindigkeitsbonus (20 %)** und der **Einkommensbonus (30 %)** gelten ausdrücklich nur für selbst genutzte Wohnungen. Private Vermieter beantragen die Förderung als Zuschuss bei der KfW (Programm **458**), Unternehmen und Gesellschaften (GbR, GmbH, AG, Genossenschaft) im Programm **459** – stets **vor** Auftragsvergabe.

## Kernfakten

| Punkt | Wert |
|---|---|
| Programm private Vermieter | KfW 458 „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" [KfW-Merkblatt 458] |
| Programm Unternehmen/Gesellschaften (GbR, GmbH, AG, Genossenschaft) | KfW 459 „Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude" [KfW-Merkblatt 459] |
| Vermieter antragsberechtigt seit | 27.08.2024 (Ausweitung auf vermietete Ein-/Mehrfamilienhäuser und WEG) [KfW-News 27.08.2024] |
| Grundförderung (alle Antragsteller, inkl. Vermieter) | 30 % der förderfähigen Kosten [KfW-Merkblatt 458/459] |
| Effizienzbonus (auch für Vermieter) | +5 % für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser **oder** natürlichem Kältemittel (z. B. R290) [KfW-Merkblatt 458] |
| Emissionsminderungszuschlag (auch für Vermieter) | pauschal 2.500 € für Biomasseheizung mit Staubemission ≤ 2,5 mg/m³ [KfW-Merkblatt 459] |
| Klimageschwindigkeitsbonus +20 % | **nur selbst genutztes Wohneigentum** – Vermieter ausgeschlossen [KfW-Merkblatt 458] |
| Einkommensbonus +30 % | **nur Selbstnutzer**, zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr – Vermieter ausgeschlossen [KfW-Merkblatt 458] |
| Maximale Förderquote für vermietete Wohneinheit | 35 % (30 % Grundförderung + 5 % Effizienzbonus) [KfW-Heizungsförderung] |
| Förderfähige Höchstkosten je Wohneinheit | 30.000 € (1. WE), 15.000 € (2.–6. WE), 8.000 € (ab 7. WE) [KfW-Merkblatt 458] |
| Antragsreihenfolge | Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließen, dann Antrag bei der KfW, dann umsetzen [KfW-Merkblatt 458] |
| Umlage auf Mieter | § 559e BGB: 10 % der Kosten abzgl. Drittmittel, minus 15 % Erhaltungspauschale, Kappung 0,50 €/m² in 6 Jahren [§ 559e BGB] |
| Rechtlicher Hintergrund | 65-%-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch nach § 71 GEG [§ 71 GEG] |

## Geltungsbereich

Förderfähig ist der Einbau einer förderfähigen Heizung in **Bestandsgebäuden** (Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt). Antragsberechtigt sind seit dem 27. August 2024 auch **vermietende Eigentümer** – sowohl von Einfamilienhäusern und einzelnen Eigentumswohnungen als auch von Mehrfamilienhäusern. Welches KfW-Programm gilt, richtet sich nach der Rechtsform des Eigentümers: Natürliche Personen, die vermieten, nutzen das Programm **458**; ist im Grundbuch eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (z. B. GbR, GmbH, AG, Genossenschaft) als Eigentümerin eingetragen, ist der Antrag im Programm **459** zu stellen. Bei Mehrfamilienhäusern stellt eine Eigentümerin oder ein Eigentümer den Antrag für das Gebäude.

## Welche Boni Vermieter bekommen – und welche nicht

Die Höhe der Förderung setzt sich aus der Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Für Vermieter sind nur zwei davon erreichbar:

- **Grundförderung 30 %** – erhalten alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung einbauen.
- **Effizienzbonus 5 %** – für besonders effiziente Wärmepumpen (Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder Einsatz eines natürlichen Kältemittels wie R290). Dieser Bonus ist **nicht** an Selbstnutzung gebunden und steht daher auch Vermietern offen.
- **Emissionsminderungszuschlag 2.500 €** – pauschaler Zuschlag für emissionsarme Biomasseheizungen; ebenfalls nicht an Selbstnutzung gebunden.

Nicht für vermietete Wohneinheiten gelten:

- **Klimageschwindigkeitsbonus 20 %** – nur für **selbst genutztes** Wohneigentum.
- **Einkommensbonus 30 %** – nur für **selbst nutzende** Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € im Jahr.

Daraus folgt die wichtigste Zahl für Vermieter: Die **Förderquote ist auf maximal 35 %** der förderfähigen Kosten begrenzt, während Selbstnutzer bis zu 70 % erreichen können.

## Förderfähige Kosten und Höchstbeträge

Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gedeckelt: 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten hat damit einen Höchstbetrag der förderfähigen Kosten von 121.000 € (1 × 30.000 € + 5 × 15.000 € + 2 × 8.000 €). Auf diese Bemessungsgrundlage wird die für Vermieter geltende Quote von 30 % bzw. 35 % angewendet.

## Umlage auf die Miete (§ 559e BGB)

Setzt der Vermieter für eine förderfähige Heizung tatsächlich öffentliche Fördermittel ein, darf er die Jahresmiete nach § 559e BGB um **10 %** der aufgewendeten Kosten erhöhen – allerdings erst, nachdem die **in Anspruch genommenen Drittmittel** sowie eine **pauschale Erhaltungspauschale von 15 %** abgezogen wurden. Die Mehrbelastung des Mieters ist auf **höchstens 0,50 €/m² Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren** gedeckelt. Wird keine Förderung in Anspruch genommen, bleibt es bei der regulären Modernisierungsumlage von 8 % nach § 559 BGB. Details und ein Rechenbeispiel: siehe die Seite zur Umlage der Heizungsmodernisierung.

## Häufige Fehler / Missverständnisse

- **„Vermieter bekommen bis zu 70 %."** Falsch – die 70 % gelten nur für Selbstnutzer mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus. Für vermietete Wohneinheiten sind höchstens 35 % möglich.
- **Auftrag vor Antrag.** Wer den Handwerker uneingeschränkt beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch. Zulässig ist nur ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung an die Förderzusage.
- **Förderung auf die Miete „on top" umlegen.** Die eingesetzten Fördermittel mindern die umlagefähigen Kosten zwingend; eine Umlage auf den geförderten Anteil ist unzulässig.
- **Falsches Programm.** Eine vermietende GbR oder GmbH muss Programm 459 nutzen, nicht 458 – ein Antrag im falschen Programm wird nicht bewilligt.

## Beispiel

Vermieter A tauscht in einer vermieteten Eigentumswohnung die Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290). Förderfähige Kosten: 28.000 € (unter dem Höchstbetrag von 30.000 € für die erste Wohneinheit). Förderquote: 30 % Grundförderung + 5 % Effizienzbonus = 35 %. Zuschuss: 35 % × 28.000 € = **9.800 €**. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus entfallen, weil die Wohnung vermietet ist.



## Quellen

- KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/
- KfW – Merkblatt Zuschuss Nr. 458 (BEG Heizungsförderung für Privatpersonen): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005131_M_458.pdf
- KfW – Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Unternehmen-Wohngeb%C3%A4ude-(459)/
- KfW – Merkblatt Zuschuss Nr. 459 (BEG Heizungsförderung für Unternehmen): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000005132_M_459.pdf
- KfW – Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung (Überblick, Programme 422/458/459/522): https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/
- KfW – News: Antragstellung für Mehrfamilienhäuser und WEG möglich: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/News-Details_807936.html
- § 559e BGB (Mieterhöhung nach Einbau einer Heizungsanlage): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559e.html
- § 71 GEG (65-%-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch): https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__71.html

## Änderungsverlauf

- 2026-06-21: Erstveröffentlichung der Faktenseite, alle Quellen-URLs gegen amtliche Stellen gegengeprüft, Frontmatter-Felder gesetzt (legal_status, authority_level, wikidata_subjects). | change_type=initial_publication field="topic_lifecycle" new="published" reviewed_by="Andreas Warkentin"
## Stand

- Stand: 2026-06-21
- Gültig ab: 2024-08-27 (Ausweitung der KfW-Heizungsförderung auf vermietende Eigentümer)
- Status: aktuell
- Quellenautorität: A (Gesetzestext gesetze-im-internet.de) ergänzt um B (KfW-Programm- und Merkblattseiten)
- Lizenz: CC BY 4.0
