{
    "slug": "hotel-ueberbucht-rechte-gast-275-326-bgb",
    "titre": "Hotel überbucht – Rechte des Gastes bei Zimmer trotz Buchung nicht verfügbar (§§ 275, 280, 283, 326 BGB) – kein Zimmerpreis, Mehrkosten des Ersatzhotels, Pauschalreise-Sonderregeln",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Stellt ein Hotel das fest gebuchte Zimmer wegen Überbuchung nicht zur Verfügung, verletzt es seine Pflicht aus dem Beherbergungsvertrag. Ist für die gebuchte…",
    "resume_court": "Stellt ein Hotel das fest gebuchte Zimmer wegen **Überbuchung** nicht zur Verfügung, verletzt es seine Pflicht aus dem Beherbergungsvertrag. Ist für die gebuchte Nacht kein Zimmer frei, ist die Leistung **unmöglich** (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Gast muss dann **den Zimmerpreis nicht zahlen**; bereits Gezahltes kann er zurückfordern (§ 326 Abs. 1 und 4 BGB). Zusätzlich kann er **Schadensersatz statt der Leistung** verlangen (§§ 280 Abs. 1, 283 BGB), vor allem die **Mehrkosten eines gleichwertigen Ersatzhotels** und zusätzliche Fahrtkosten. Eine Überbuchung beruht auf einer Entscheidung des Hotels; ob es die Pflichtverletzung zu vertreten hat, wird nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet. Das Hotel muss also selbst darlegen, dass es kein Verschulden trifft. Ein Geldersatz für **entgangene Urlaubsfreude** ist bei einer reinen Hotelbuchung ausgeschlossen (§ 253 Abs. 1 BGB). Anders bei einer **Pauschalreise**: Dort ist das überbuchte Hotel ein Reisemangel (§ 651i BGB), der Veranstalter schuldet Abhilfe oder ein angemessenes Ersatzhotel (§ 651k BGB), und bei erheblicher Beeinträchtigung kommt eine **Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit** in Betracht (§ 651n Abs. 2 BGB).\n\n\u003E **Rechtsstand:** Die genannten Vorschriften des BGB gelten unverändert (geprüft am 03.10.2026 auf gesetze-im-internet.de). Für die Fluggast-Überbuchung gilt ein eigenes Regime (Art. 4 VO (EG) Nr. 261/2004), das auf Hotels nicht anwendbar ist.",
    "faits": [
        {
            "point": "Vertrag",
            "valeur": "Beherbergungsvertrag mit dem Hotel (auch bei Buchung über ein Portal, das nur vermittelt)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kein Zimmer frei",
            "valeur": "Leistung unmöglich, Anspruch auf das Zimmer entfällt [§ 275 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zahlungspflicht des Gastes",
            "valeur": "Entfällt [§ 326 Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorauszahlung, Anzahlung",
            "valeur": "Rückforderung [§ 326 Abs. 4 i. V. m. §§ 346–348 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rücktritt",
            "valeur": "Ohne Fristsetzung möglich [§ 326 Abs. 5 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schadensersatz",
            "valeur": "Statt der Leistung [§§ 280 Abs. 1, 283 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Typische Schadensposten",
            "valeur": "Mehrpreis des gleichwertigen Ersatzhotels, Taxi oder Fahrtkosten, zusätzliche Telefon- oder Buchungskosten",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verschulden",
            "valeur": "Wird vermutet; das Hotel muss sich entlasten [§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Überbuchung schon bei Vertragsschluss",
            "valeur": "Vertrag trotzdem wirksam; Schadensersatz oder Aufwendungsersatz [§ 311a BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entgangene Urlaubsfreude (Einzelbuchung)",
            "valeur": "Kein Geldersatz [§ 253 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pauschalreise",
            "valeur": "Reisemangel [§ 651i BGB]; Abhilfe und Ersatzleistung [§ 651k BGB]; Minderung [§ 651m BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vertane Urlaubszeit (nur Pauschalreise)",
            "valeur": "Angemessene Entschädigung bei Vereitelung oder erheblicher Beeinträchtigung [§ 651n Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Widerrufsrecht",
            "valeur": "Besteht bei datumsgebundener Beherbergung nicht [§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB]; für die Überbuchung ohne Bedeutung",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 253 BGB – Immaterieller Schaden",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__253.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 254 BGB – Mitverschulden und Schadensminderungspflicht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 275 BGB – Ausschluss der Leistungspflicht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__275.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__280.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 283 BGB – Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__283.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 311a BGB – Leistungshindernis bei Vertragsschluss",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 323 BGB – Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 326 BGB – Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__326.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 312g BGB – Widerrufsrecht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651i BGB – Rechte des Reisenden bei Reisemängeln",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651i.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651k BGB – Abhilfe",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651k.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651n BGB – Schadensersatz",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651n.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651o BGB – Mängelanzeige durch den Reisenden",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651o.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Hotel überbucht – Rechte des Gastes bei Zimmer trotz Buchung nicht verfügbar (§§ 275, 280, 283, 326 BGB) – kein Zimmerpreis, Mehrkosten des Ersatzhotels, Pauschalreise-Sonderregeln?",
            "reponse": "Stellt ein Hotel das fest gebuchte Zimmer wegen Überbuchung nicht zur Verfügung, verletzt es seine Pflicht aus dem Beherbergungsvertrag. Ist für die gebuchte Nacht kein Zimmer frei, ist die Leistung unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB). Der Gast muss dann den Zimmerpreis nicht zahlen; bereits Gezahltes kann er zurückfordern (§ 326 Abs. 1 und 4 BGB). Zusätzlich kann er Schadensersatz statt der Leistung verlangen (§§ 280 Abs."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Hotel überbucht?",
            "reponse": "Die Seite betrifft Verbraucher, die ein Hotelzimmer, eine Pension oder eine vergleichbare Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum gebucht haben, und zwar direkt beim Hotel oder über ein Buchungsportal, das den Vertrag nur vermittelt. Erfasst sind die Fälle, in denen das Hotel bei Anreise erklärt, das Zimmer sei vergeben, oder die Buchung kurz vorher absagt, weil mehr Buchungen angenommen wurden als Zimmer vorhanden…"
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Hotel überbucht?",
            "reponse": "Kein Zimmer wegen eines Ereignisses, das das Hotel nicht zu vertreten hat (Brand durch Dritte, behördliche Schließung): Zimmerpreis entfällt, Mehrkosten des Ersatzhotels muss das Hotel nicht ersetzen. Anderes, aber gleichwertiges Zimmer im selben Haus: Keine Unmöglichkeit; das Hotel erfüllt, wenn das Zimmer der gebuchten Kategorie entspricht."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Hotel überbucht?",
            "reponse": "Ersatzhotel der Luxusklasse buchen, obwohl ein gleichwertiges Haus frei war: Der Mehrpreis über dem gleichwertigen Niveau wird regelmäßig nicht ersetzt (§ 254 Abs. 2 BGB). Keine Belege sichern: Buchungsbestätigung, Ablehnung durch die Rezeption (Name, Uhrzeit, möglichst schriftlich), Rechnung des Ersatzhotels und Taxiquittungen aufbewahren."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Hotel überbucht aus?",
            "reponse": "Eine Reisende bucht direkt bei einem Stadthotel drei Nächte zu je 120 Euro und zahlt bei Buchung 360 Euro im Voraus („nicht erstattbar“). Bei Anreise um 18 Uhr teilt die Rezeption mit, das Haus sei überbucht; ein Ersatzangebot gibt es nicht. Sie nimmt ein gleichwertiges Hotel in der Nähe für 160 Euro pro Nacht und fährt mit dem Taxi für 25 Euro dorthin."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q27686"
    ],
    "valid_from": "2002-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-03",
    "derniere_verification": "2026-10-03",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/hotel-ueberbucht-rechte-gast-275-326-bgb"
}