{
    "slug": "internet-telefon-ausfall-entstoerung-entschaedigung-58-tkg",
    "titre": "Internet- oder Telefonausfall – Entstörung und Entschädigung (§ 58 TKG) – 5/10 Euro pro Tag, versäumter Techniker-Termin, Anbieterwechsel",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Fällt Internet oder Telefon aus, muss der Anbieter die Störung nach § 58 Abs. 1 TKG unverzüglich und unentgeltlich beseitigen – es sei denn, der Verbraucher…",
    "resume_court": "Fällt Internet oder Telefon aus, muss der Anbieter die Störung nach **§ 58 Abs. 1 TKG** **unverzüglich und unentgeltlich** beseitigen – es sei denn, der Verbraucher hat sie selbst zu vertreten. Kann er sie nicht innerhalb eines Kalendertages beheben, muss er spätestens am Folgetag mitteilen, was er unternommen hat und wann die Störung voraussichtlich behoben ist (§ 58 Abs. 2 TKG).\n\nIst die Störung **nicht innerhalb von zwei Kalendertagen** nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, steht dem Verbraucher für jeden Tag des **vollständigen Ausfalls** eine gesetzliche Entschädigung zu: am **3. und 4. Tag 5 Euro oder 10 Prozent**, ab dem **5. Tag 10 Euro oder 20 Prozent** des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts – jeweils der höhere Betrag (§ 58 Abs. 3 TKG). Für jeden vom Anbieter **versäumten Kundendienst- oder Installationstermin** gibt es zusätzlich **10 Euro oder 20 Prozent** (§ 58 Abs. 4 TKG).\n\nDie Entschädigung ist ein pauschaler Anspruch ohne Schadensnachweis. Sie entfällt bei eigenem Verschulden, höherer Gewalt, gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen und sicherheitsbehördlichen Anordnungen. Eine Minderung nach § 57 Abs. 4 TKG und weitergehender Schadensersatz werden gegenseitig angerechnet.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 58 TKG (TKG 2021), in Kraft seit 01.12.2021",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Berechtigt",
            "valeur": "Verbraucher; über § 71 Abs. 3 TKG auch Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht (außer bei ausdrücklichem Verzicht)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verpflichtet",
            "valeur": "Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes (Festnetz, Internet, Mobilfunk)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nicht erfasst",
            "valeur": "nummernunabhängige interpersonelle Dienste (z. B. Messenger) und Maschine-Maschine-Kommunikation [§ 58 Abs. 1 Satz 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entstörung",
            "valeur": "unverzüglich und unentgeltlich; Mitwirkungspflicht des Verbrauchers [§ 58 Abs. 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Dokumentation",
            "valeur": "Eingang der Störungsmeldung und Terminvereinbarungen unverzüglich dokumentieren [§ 58 Abs. 2 Satz 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Informationspflicht",
            "valeur": "wenn Störung nicht binnen 1 Kalendertag behoben: Info spätestens am Folgetag über Maßnahmen und voraussichtliches Ende [§ 58 Abs. 2 Satz 2 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entschädigung Tag 3 und 4",
            "valeur": "5 Euro oder 10 % des Monatsentgelts – der höhere Betrag",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entschädigung ab Tag 5",
            "valeur": "10 Euro oder 20 % des Monatsentgelts – der höhere Betrag",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung",
            "valeur": "vollständiger Ausfall des Dienstes; Störung nicht binnen 2 Kalendertagen nach Meldung beseitigt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Versäumter Techniker-Termin",
            "valeur": "10 Euro oder 20 % des Monatsentgelts je Termin [§ 58 Abs. 4 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschlüsse",
            "valeur": "eigenes Vertretenmüssen, gesetzlich festgelegte Maßnahmen nach TKG oder VO (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördliche Anordnungen, höhere Gewalt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anrechnung",
            "valeur": "Minderung nach § 57 Abs. 4 TKG wird angerechnet; Entschädigung und Schadensersatz werden wechselseitig angerechnet",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abweichende AGB",
            "valeur": "unwirksam zum Nachteil des Endnutzers [§ 71 Abs. 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schlichtung",
            "valeur": "Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur [§ 68 Abs. 1 Nr. 1 TKG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 58 TKG – Entstörung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 59 TKG – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__59.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 57 TKG – Vertragsänderung, Minderung und außerordentliche Kündigung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 68 TKG – Schlichtung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__68.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 71 TKG – Abweichende Vereinbarungen, Geltung für kleine Unternehmen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__71.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesnetzagentur – Verbraucherportal Störung",
            "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesnetzagentur – Schlichtung Telekommunikation",
            "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesnetzagentur – Pressemitteilung vom 30.11.2021 zu den neuen Kundenrechten",
            "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/20211130_TK.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Internet- oder Telefonausfall – Entstörung und Entschädigung (§ 58 TKG) – 5/10 Euro pro Tag, versäumter Techniker-Termin, Anbieterwechsel?",
            "reponse": "Fällt Internet oder Telefon aus, muss der Anbieter die Störung nach § 58 Abs. 1 TKG unverzüglich und unentgeltlich beseitigen – es sei denn, der Verbraucher hat sie selbst zu vertreten. Kann er sie nicht innerhalb eines Kalendertages beheben, muss er spätestens am Folgetag mitteilen, was er unternommen hat und wann die Störung voraussichtlich behoben ist (§ 58 Abs. 2 TKG)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Internet- oder Telefonausfall?",
            "reponse": "„Der Anbieter zahlt automatisch.“ Nein. Die Entschädigung muss verlangt werden; sie wird nicht von Amts wegen gutgeschrieben. „Langsames Internet reicht.“ Nein. § 58 Abs. 3 TKG verlangt einen vollständigen Ausfall. Bei Minderleistung gilt § 57 Abs. 4 TKG. „Die Frist läuft ab Beginn des Ausfalls.“ Nein. Maßgeblich ist der Eingang der Störungsmeldung beim Anbieter. „Mit der Entschädigung ist alles abgegolten.“ Nein."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Internet- oder Telefonausfall aus?",
            "reponse": "Der Internetanschluss (Monatsentgelt 40 Euro) fällt komplett aus; die Störung wird am Montag gemeldet und erst nach insgesamt zehn Ausfalltagen behoben. Der Anbieter hat keine Ersatzlösung gestellt, ein vereinbarter Techniker-Termin am Donnerstag platzt."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q664183"
    ],
    "valid_from": "2021-12-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-02",
    "derniere_verification": "2026-10-02",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/internet-telefon-ausfall-entstoerung-entschaedigung-58-tkg"
}